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Gymnasium Nord (Westhausen) und Schulcampus Westend - Kauf einer Einfeldhalle

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Kauf einer 1-Feld-Sporthalle in Form einer Leichtbauhalle für das Gymnasium Nord (Westhausen) vor. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Schulsport für das Adorno-Gymnasium und die Holzhausenschule zu decken. Der Kauf wird als wirtschaftlich sinnvoll erachtet, da die Halle bereits genutzt wird und die Alternativen nicht wirtschaftlich sind.

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Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Kauf der bisher angemieteten 1-Feld-Sporthalle in Form einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück des Gymnasiums Nord (Westhausen) wird zugestimmt. Für den Kauf sind finanzielle Mittel in Höhe von 652.715,00 € notwendig.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die 1-Feld-Sporthalle neben der Nutzung durch das Gymnasium Nord, die Abdeckung des stadtweiten Bedarfs an Schulsport unterstützt. Insbesondere soll die Halle durch das Adorno-Gymnasium genutzt werden.
  3. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 652.715,00 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium Nord (Westhausen) 8078 5100 5.007227 Das Vorhaben ist im Investitionshaushalt 2020-2023 ff. nicht veranschlagt. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt über die Projektdefinition 5.006905 "Planungspauschale Gymnasium".
  4. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Adorno-Gymnasium ist zum Schuljahr 2015/16 gegründet worden, siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5394 (M 187). Nach einer temporären Unterbringung am Standort Palleskestraße hat das Adorno-Gymnasium zum Schuljahr 2019/20 neue temporäre Räumlichkeiten am Schulcampus Westend, auf dem ehemaligen Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule, bezogen. Dort wird für die Dauer der Sanierung ihres Bestandsgebäudes an der Bremer Straße auch die Holzhausenschule untergebracht. Parallel wurden die Planungen für den Neubau des Adorno-Gymnasiums begonnen. Seit der Gründung des Adorno-Gymnasiums hat die Schule an den temporären Standorten nicht über eine eigene Sporthalle verfügen können. Mit wachsender Schülerzahl wird die Abdeckung des Sportbedarfs und die Unterbringung in anderen Sporthallen im Stadtgebiet immer schwieriger. Gleiches gilt für die Holzhausenschule, deren Sporthalle sanierungsbedürftig und geschlossen ist. Im Januar 2017 wurde auf dem Grundstück des Gymnasiums Nord (Westhausen) eine 1-Feld-Halle in Form einer Leichtbauhalle als Pilotprojekt in Betrieb genommen und angemietet. Die 1-Feld-Halle diente der provisorischen Sportversorgung des Gymnasiums Nord bis zur Fertigstellung der neuen 3-Feld-Halle, die zum Schuljahr 2019/20 in Betrieb genommen wurde. Nach den positiven Erfahrungen mit der 1-Feld-Halle könnte diese nun nach dem vereinbarten Mietende im Juli 2020 erworben werden, um den Bedarf an Schulsport für das Adorno-Gymnasium teilweise zu entlasten. Falls darüber hinaus freie Kapazitäten vorhanden wären, könnte auch die Holzhausenschule dort einen Teil ihres Sportunterrichts durchführen.

B. Alternativen

Die Leichtbauhalle könnte nach Mietende am 17.07.2020 gekündigt und abgebaut werden. Für den Abbau im Sommer 2020 würden Kosten in Höhe von 21.500 € brutto anfallen. Bei einem Abbau der Halle käme hinzu, dass der Sportbedarf des Adorno-Gymnasiums an anderer Stelle gedeckt werden müsste. Darüber hinaus könnte die Halle weitergemietet und zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut werden. Die Mietkosten betragen monatlich 15.000 € bzw. 180.000 € jährlich. Der Kaufpreis von 652.715 € würde sich demnach nach 43 Monaten, ca. 3,5 Jahren, amortisieren. Für die o.g. Abbaukosten ist mit einer jährlichen Preissteigerung von 3 bis 5 % zu rechnen. Beide Alternativen sind gegenüber einem Kauf der Halle als nicht wirtschaftlich einzustufen.

C. Lösung

Die Erfahrungen mit der 1-Feld-Halle in Form einer Leichtbauhalle als Pilotprojekt sind positiv. Der Ausstattungsstandard ist niedriger als bei regulären 1-Feld-Hallen, es sind keine Duschen vorhanden und die Nutzung der Halle wurde für den reinen Schulsport ausgelegt. Die Nutzung durch Vereine ist in der Baugenehmigung ausgeschlossen. Eine notwendige Verlängerung der Baugenehmigung um weitere fünf Jahre mit Befreiung von der EneV wurde am 15.01.2020 erteilt. Der Mietvertrag läuft am 17.07.2020 aus und kann nur jahresweise verlängert werden. Das Adorno-Gymnasium hat im Endausbau aller Klassenstufen (zum Schuljahr 2023/24) einen Bedarf von knapp vier Sportfeldern, je nach Möglichkeit des Angebots an Schwimmsport. Die sechszügige Holzhausenschule hat einen Bedarf von knapp drei Sportfeldern. Der Standort in Westhausen ist mit einem Bustransfer innerhalb von zehn Minuten vom Schulcampus aus erreichbar. Zurzeit nutzt das Adorno-Gymnasium vier Standorte für den Schul- und Schwimmsport (Niddahalle, Georg-August-Zinn-Schule, IGS West, Berthold-Otto-Schule). Jedes Jahr steigt der Bedarf für mindestens sechs weitere Klassen eines neu aufgenommenen fünften Jahrgangs. Dies entspricht mindestens weiteren 18 Sportstunden, die wiederrum im Stadtgebiet abgedeckt werden müssen. Somit müssen zusätzlich zu den bereits untergebrachten fünf Jahrgängen in den nächsten Jahren weitere vier Jahrgänge mit insgesamt mindestens 72 Sportstunden untergebracht werden. Dies entspricht mehr als zwei Sportfeldern. Die Holzhausenschule nutzt derzeit die Hallen der Franz-Böhm-Schule sowie der TSG Vorwärts Rödelheim für den Schulsport. Da die Sporthallennutzungen jedes Schuljahr neu festgelegt werden und von den Stundenplanungen der Schulen abhängen, könnten mögliche freie Kapazitäten in Westhausen für den Sportunterricht der Holzhausenschule genutzt werden. Sollte eine Nutzung der Sporthalle durch die beiden Schulen nach Fertigstellung des Neubaus bzw. der abgeschlossenen Sanierung der Holzhausenschule nicht mehr notwendig sein, stehen andere Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sollte der Standort in Westhausen nicht mehr zum Bedarf passen oder eine Verlängerung der Baugenehmigung nicht mehr möglich sein, könnte die Halle an einen anderen Standort versetzt werden. Hierfür würden nach heutiger Schätzung 370.000 € brutto notwendig (Abbau der Halle sowie Aufbau), zusätzlich noch grundstücksabhängige Kosten am neuen Standort durch die Erschließung.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

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Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 40 · 16.06.2020
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 30.06.2020
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.07.2020
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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