Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock
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Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M 107
Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5394 (M 187)
- Die Grundschule Rebstock, Außenstelle der Eichendorffschule, wird mit Wirkung zum 01.08.2015 in eine eigenständige Grundschule umgewandelt.
- Der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen, Fortschreibung 2007 - 2011, wird für die Teilbereiche der Grundschule Rebstock und angrenzender Grundschulbezirke fortgeschrieben.
- Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die Errichtung der Grundschule Rebstock beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Die Errichtung einer vierzügigen Grundschule am Rebstock ist eine Schulorganisationsmaßnahme des Schulentwicklungsplanes von 2001, der mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 06.05.2003 beschieden wurde. Gemäß den Auflagen des Erlasses wurde die Grundschule Rebstock zunächst als Außenstelle einer bestehenden Grundschule genehmigt und errichtet. Im Schuljahr 2014/2015 hat die neue Grundschule ihren Unterrichtsbetrieb als Außenstelle der Eichendorffschule, einer Grundschule in Griesheim, aufgenommen. Zur Erlangung der Eigenständigkeit ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erforderlich, in der der Bedarf für diese weitere Grundschule im Planungsbezirk 2 sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Grundschulen dargestellt wird. Die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main mit Nachdruck befürwortet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Durch die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 718 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Juni 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL