Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250
Betreff: Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10685 (M 249)
- Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen, gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die unter Punkt 5. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 zu baulichen Maßnahmen die erforderlichen Beschlussverfahren zu gegebener Zeit eingeleitet werden und die haushaltsmäßige Beordnung erfolgt 3.2 die personellen und sächlichen Folgekosten zu den unter 5.1 bis 5.9 geplanten Maßnahmen im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel gedeckt werden 3.3 die personellen und sächlichen Folgekosten zu den unter 5.10 und 5.11 geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit haushaltsmäßig beordnet werden.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass 4.1 die mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgesehenen Maßnahmeplanungen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt wurden 4.2 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 3 HSchG zu den unter Punkt 5. vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahmen sowie des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115, 123 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes eingeleitet wurden 4.3 die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG nach Beschlussfassung des Magistrats erfolgt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 5.1 Umwandlung der Georg-Büchner-Schule von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 (Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10685, zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Planungsbezirk 2 wird verwiesen) 5.2 Errichtung einer zweizügigen dauerhaften Außenstelle der Comeniusschule 5.3 Zusammenführung der Weidenbornschule und der Bornheimer Realschule durch Aufhebung der Weidenbornschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.4 Errichtung einer schulformübergreifenden Haupt- und Realschule durch Aufhebung der Friedrich-Stoltze-Schule und der Gerhart-Hauptmann-Schule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.5 Umwandlung der Heinrich-Kraft-Schule von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 (Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005, § 8540, zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Planungsbezirk 4 wird verwiesen) 5.6 Errichtung einer eigenständigen vierzügigen integrierten Gesamtschule durch Umwandlung der Außenstelle der Integrierten Gesamtschule Nordend mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.7 Aufhebung des Hauptschulzweiges der Niddaschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.8 Aufhebung des Haupt- und Realschulzweiges der Käthe-Kollwitz-Schule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.9 Aufhebung des Hauptschulzweiges der Diesterwegschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 5.10 Errichtung einer Grundschule im Neubaugebiet Riedberg mit Wirkung zum Schuljahr 2011/12 5.11 Errichtung eines Gymnasiums im Neubaugebiet Riedberg mit Wirkung zum Schuljahr 2011/12
- Die Umsetzung der im Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt nur im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Über den Umfang der jeweils zur Verfügung zu stellenden Mittel bzw. umzusetzenden Maßnahmen wird im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden.
- Nach Umsetzung der Schulorganisationsmaßnahmen gemäß den Ziffern 5.1 bis 5.9 wird der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über ggf. freie bzw. freiwerdende Raumkapazitäten zu berichten und ein Konzept vorzulegen, was mit diesen Kapazitäten geschehen soll. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist es Aufgabe des Schulträgers, Schulentwicklungspläne für sein Gebiet aufzustellen und innerhalb von fünf Jahren fortzuschreiben, soweit es erforderlich ist. Die letzte Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich der allgemein bildenden Schulen und die damit geplanten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG wurden am 01.02.2001 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, Teilfortschreibungen für drei Planungsbezirke am 27.01.2005 und 26.01.
- Das Hessische Kultusministerium hat den Planungen der Stadt Frankfurt am Main nur mit erheblichen Einschränkungen und Auflagen und den beschlossenen Schulorganisationsmaßnahmen nur teilweise zugestimmt, bis im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Nachweis eines öffentlichen Bedürfnisses erbracht und die Zweckmäßigkeit der Planung insgesamt nachgewiesen wurde. Gegenüber den genannten Fortschreibungen stellen die mit dem "Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen" vom 29.11.2004 geregelten Anforderungen an die Schulorganisation, insbesondere die Einführung von Richtwerten zu durchschnittlichen Klassengrößen und Mindestzügigkeiten der Schulen, wesentliche Rahmenbedingungen für die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes dar, die in der bildungspolitischen Grundorientierung auf den Zielsetzungen der Mehrheitsfraktionen für die XVI. Wahlperiode (2006-2011) beruht: "Der Schulentwicklungsplan für allgemein bildende Schulen wird fortgeschrieben. Die breit gefächerte Bildungslandschaft Frankfurts mit Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ist dabei genauso zu sichern wie ein ausreichendes Angebot an kooperativen und integrierten Gesamtschulen. Die Hauptschulen werden dadurch besonders gefördert, dass hier überall Schulsozialarbeit und ganztägige Angebote etabliert werden. (...) Eine Kooperation zwischen Hauptschulen und Realschulen wird angestrebt. Für den Ausbau von Gesamtschulen werden vor dem Hintergrund einer gesamtstädtisch sinnvollen Schulorganisation sowohl der Elternwille als auch der Wille des jeweiligen Stadtteils, also der Ortsbeiräte, als Kriterien einbezogen. Auch das Angebot an Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird ausgebaut." Für den Planungszeitraum bis 2011 werden aus dieser bildungspolitischen Grundorientierung fachliche Ziele abgeleitet, die einen Rahmen für die Weiterentwicklung der bestehenden Schullandschaft bilden und die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen mit pädagogisch-inhaltlichen Entwicklungsperspektiven verbinden. Dabei sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: - Der Nachfrage nach Schulplätzen in integrierten Gesamtschulen besser gerecht zu werden - Neue konzeptionelle und organisatorische Perspektiven für Hauptschulen zu entwickeln und eine verstärkte Kooperation mit Realschulen zu befördern - Die Perspektiven von Schulstandorten mit - gemessen an den Landesvorgaben - zu geringer Nachfrage zu klären und zu einer zukunftsfähigen Entwicklung wie zur Optimierung der Schulgrößen beizutragen - Einen Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung zu leisten und - Bedarfe in neuen Wohngebieten zu decken B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Die unter 5.1 bis 5.9 geplanten Schulorganisationsmaßnahmen führen im Bereich der Schulsekretariate und der Schulhausverwaltungen rechnerisch zu jährlichen Einsparungen in Höhe von z.Zt. € 90.370 und Mehraufwendungen in Höhe von € 81.
- Die rechnerischen Überhänge in den Schulsekretariaten zu den unter 5.4 und 5.9 geplanten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit bereinigt. Die möglichen Einsparungen zu der unter 5.3 geplanten Maßnahme sind aufgrund der weiteren Dependancenutzung der Weidenbornschule zeitlich noch nicht absehbar. Zu der unter 5.2 geplanten Maßnahme entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine investiven Kosten. Die Finanzierung der Baumaßnahme ist durch den Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages sicher gestellt. Die unter 5.10 und 5.11 geplante Errichtung der zweiten Grundschule und eines Gymnasiums am Riedberg werden aus der Stadtentwicklungsmaßnahme Riedberg finanziert und haben ebenfalls keine investiven Kosten zur Folge. Die personellen und sächlichen Folgekosten sind zu gegebener Zeit haushaltsmäßig zu beordnen. Anlage 1 (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2007, NR 267 Antrag vom 17.01.2007, NR 269 Antrag vom 31.01.2007, NR 292 Antrag vom 07.02.2007, NR 300 Antrag vom 09.02.2007, NR 319 Antrag vom 27.02.2007, NR 346 Antrag vom 01.03.2007, NR 348 Antrag vom 01.03.2007, NR 349 Anregung vom 16.01.2007, OA 263 Anregung vom 19.01.2007, OA 282 Anregung vom 23.01.2007, OA 287 Anregung vom 25.01.2007, OA 289 Anregung vom 25.01.2007, OA 290 Anregung vom 05.02.2007, OA 294 Anregung vom 09.02.2007, OA 295 Anregung vom 09.02.2007, OA 296 Anregung vom 13.02.2007, OA 300 Anregung vom 13.02.2007, OA 301 Anregung vom 13.02.2007, OA 302 Anregung vom 13.02.2007, OA 303 Anregung vom 13.02.2007, OA 304 Anregung vom 13.02.2007, OA 305 Anregung vom 22.02.2007, OA 324 Anregung vom 26.02.2007, OA 325 Anregung der KAV vom 06.02.2007, K 17 Antrag vom 22.01.2007, OF 46/14 Antrag vom 29.01.2007, OF 48/13 Antrag vom 06.02.2007, OF 89/15 Antrag vom 31.01.2007, OF 94/2 Antrag vom 09.02.2007, OF 100/12 Antrag vom 09.02.2007, OF 101/12 Antrag vom 29.01.2007, OF 137/7 Antrag vom 30.01.2007, OF 138/7 Antrag vom 30.01.2007, OF 139/7 Antrag vom 25.01.2007, OF 163/3 Antrag vom 25.01.2007, OF 164/3 Antrag vom 19.01.2007, OF 186/5 Antrag vom 26.01.2007, OF 211/1 Antrag vom 16.01.2007, OF 212/1 Antrag vom 29.01.2007, OF 225/10 Antrag vom 30.01.2007, OF 226/10 Antrag vom 13.02.2007, OF 247/10 Antrag vom 11.01.2007, OF 268/9 Antrag vom 11.01.2007, OF 269/9 Antrag vom 11.01.2007, OF 270/9 Antrag vom 08.02.2007, OF 275/9 Antrag vom 07.02.2007, OF 276/9 Antrag vom 22.02.2007, OF 301/9 Antrag vom 22.02.2007, OF 302/9 Antrag vom 05.01.2007, OF 341/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Dezember 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 31 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf31 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU gegen SPD und 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU gegen SPD und 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung am 22.02.2007 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 250 so lange zurückzustellen, bis der Ausschuss für Bildung und Integration Gelegenheit hatte, das Votum des Ortsbeirates 9 in seine Beratungen einzubeziehen. 2. Die Vorlage OF 268/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 269/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 270/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE.WASG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und LINKE.WASG zu 4. zu a) 5 GRÜNE, 3 CDU und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung des Änderungsantrages); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) zu b) 2 GRÜNE, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen 4 GRÜNE und 2 CDU (= Ablehnung des Änderungsantrages); 1 CDU (= Enthaltung) zu c) Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP; SPD (= Zustimmung bei Ablehnung des Wortes "Gymnasium" unter Ziffer 5.11) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (15 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267 und NR 269 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1., 2., 3., 4. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. der Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 319 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 296 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 250: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme unter Berücksichtigung der eigenen Anträge) sowie FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. Ziffern 1., 2., 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 250 NR 292, OA 282, OA 287 und OA 290 = Annahme, NR 267, NR 269, OA 289, OA 294 und K 17 = Enthaltung, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267 , NR 269, OA 282, OA 294 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290 = Ablehnung) NPD (M 250= Enthaltung, NR 292 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 5. Annahme, OA 282 = Annahme, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294 und K 17 = Ablehnung) E.L. (M 250, NR 267, NR 269, OA 294 und K 17 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Ablehnung, Ziffern 5. bis 9. Annahme, OA 282, OA 287, OA 289, OA 290 = vereinfachtes Verfahren, OA 263 = Ablehnung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, FARBECHTE, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und REP (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU, FDP, BFF und REP (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.WASG und BFF gegen CDU (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (26 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300) und FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. a) Ziffern 1., 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 21. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG b) CDU, SPD, GRÜNE LINKE.WASG und FAG gegen FDP (= Ablehnung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 23. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 250, NR 267, NR 269, NR 300, NR 346, OA 289, OA 294, OA 296, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Enthaltung, NR 292, NR 319, OA 282, OA 287, OA 290, OA 295 und OA 324 = Annahme, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, OA 282, OA 294, OA 295, OA 300, OA 301, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, NR 348, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 296 und OA 303 = Ablehnung, NR 349 und OA 302 = Prüfung und Berichterstattung, OA 324 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 250, NR 300, NR 319, NR 346, NR 348, NR 349, OA 295, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 324 und OA 325 = Enthaltung, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294, OA 296 und K 17 = Ablehnung, NR 292 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 9. Annahme, OA 282 = Annahme) E.L. (M 250, NR 267, NR 269 und OA 294 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Ablehnung, Ziffern 5. bis 9. Annahme, OA 263 = Ablehnung, OA 282, OA 287, OA 289 und OA 290 = vereinfachtes Verfahren)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (28 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 27. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 28. a) Die Vorlage OA 32 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Streb-Hesse, Stock, Schnurr, Prof. Dr. Birkenfeld und Becker dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300), FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffern 1.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 21. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 23. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 27. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme) sowie BFF und REP (= Ablehnung) zu 28. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme)