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Schulentwicklungsplan A: Bildungspolitik nicht für Wiesbaden, sondern für Frankfurter Schülerinnen und Schüler

Vorlagentyp: NRSPD
4 SitzungenAngenommen

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Begründung

Zu 1., 2. und 3.: Überschaubare, wohnortnahe und oftmals mit dem Stadtteilleben verbundene Schulen mit kleinen Klassen sind auch und gerade im Haupt- und Realschulbereich eine gute Basis für einen erfolgreichen Bildungsgang Frankfurter Kinder und Jugendlicher. Deshalb ist eine Schließung des Hauptschulzweigs der Diesterwegschule - mit vorbildlichen Vermittlungszahlen in Ausbildungsplätze und sehr guten Ergebnissen im hessischen Vergleich - mit der dann anstehenden Verteilung der Schüler auf räumlich entfernter liegende Schulen ebenso wenig angebracht wie eine überstürzte- da weder konzeptionell noch organisatorisch noch verwaltungstechnisch ausreichend vorbereitete - Zusammenlegung von vier weiteren Schulen. Alle hiervon betroffenen Schulen - Bornheimer Realschule und Weidenbornschule sowie Gerhart-Hauptmann-Schule und Friedrich-Stoltze-Schule benötigen ein Mehr an Zeit, um sich auf ihre neue Schule einstellen und diese pädagogisch vorbereiten zu können. Daher sollte die organisatorische und verwaltungs-technische Zusammenlegung erst dann erfolgen, wenn die jeweiligen Schulkonzepte gemeinsam erarbeitet und die mit der Umsetzung verbundenen Schritte ausreichend geklärt sind, insbesondere dann, wenn eine finanzielle Entlastung der Stadt als Schulträger nach eigenen Angaben zeitlich nicht abzusehen ist. Eine Verschiebung des Zeitpunkts der Zusammenführung von Gerhart-Hauptmann-Schule und Friedrich-Stoltze-Schule zu einer gemeinsamen Haupt- und Realschule - für eine schulformübergreifende Haupt - und Realschule bietet das Hessische Schulgesetz keinen Hinweis - ist darüber hinaus auch wegen der am neuen Schulstandort nach Auszug der Berufsschulklassen erforderlichen Umbaumaßnahmen sinnvoll. Bis dahin können und sollten sich anbietende Kooperationsmöglichkeiten als Vorbereitungsschritte der Zusammenlegung genutzt werden.

Zu 4.: Eine Festlegung auf ein neues Frankfurter Gymnasium im Neubaugebiet Riedberg sollte erst dann erfolgen, wenn der unabdingbare Bedarf für ein Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil und die Auswirkungen auf andere Schulen hinreichend und nachvollziehbar dargestellt werden kann. Zudem müsste ebenfalls geklärt werden, welche weiteren schulischen Angebote neben dem gymnasialen für die Kinder und Jugendlichen der neuen Wohngebiete vorgesehen sind. Zu 5 und 6.: Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum letzten Schulentwicklungsplan A im Planungsbezirk 6 vom 6. Mai 2003 heißt es: „Aus den Stadtteilen Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen verlassen hohe Schüleranteile den Schulträgerbereich und werden an den Gesamtschulen im Main-Taunus-Kreis angemeldet. Dementsprechend gering sind die Jahrgangsbreiten bzw. ist die Auslastung der Spranger-, der Reichwein- und der Käthe Kollwitz-Schule“. Die Ministerin forderte damals als Konsequenz die zügige Vorlage einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans. Der nun vorgelegte Plan einer städtischen Bildungspolitik nach Maßgabe der Wiesbadener Zahlen mit der Schließung von Haupt- und Realschulzweigen an zwei Schulen und die Einrichtung einer Konzeptgruppe „Bildungsgänge Frankfurter Westen“ sind keinesfalls Vorschläge, die ein zukunftsfähiges breites Bildungsangebot im Frankfurter Westen sichern und ausbauen und damit die massive Schülerabwanderung in das Umland nach Frankfurt umlenken. Deshalb ist es notwendig, dass eine Umwandlung der Eduard-Spranger-Schule trotz derzeit nicht ausreichender Schülerzahlen in eine Integrierte Gesamtschule schon zum Schuljahr 2007/2008 erfolgt. Nicht zuletzt würde damit die schwarz-grüne Koalition auch ihr Versprechen einhalten, im Frankfurter Westen endlich eine zweite integrierte Gesamtschule einzurichten. Da darüber hinaus die Zahlenprognosen vermuten lassen, dass sich die Schülerzahlen an der Helene-Lange- Schule und Leibnizschule als gymnasiale Mittelstufen halbieren werden, sollte eine Zusammen-führung beider Schulen im Gebäude der Leibnizschule nach dem Umbau des BIKUZ und damit eine Intensivierung des Schulverbundes mit dem Friedrich-Dessauer-Gymnasium als gymnasiales Schulzentrum für den Frankfurter Westen in Erwägung gezogen werden. Das freiwerdende Gebäude der Helene-Lange-Schule wäre dann eine Option für einen weiteren IGS-Standort im Frankfurter Westen.

Zu 7.: Die Carlo-Mierendorff-Schule ist das einzige IGS-Angebot im Frankfurter Nordosten. Nach der Ablehnung eines weiteren Gesamtschulangebots durch das Kultusministerium auf dem Drake-Gelände im Planungsbezirk 10 muss der nachweisbar hohen Nachfrage von vielen Familien in den zahlreichen Neubaugebieten nach integrierten Gesamtschulplätzen mit einem Erweiterungsbau unverzüglich ent-sprochen werden.

Zu 8.: Die griechisch-deutschen bilingualen Klassen an der Holzhausenschule sind seit 30 Jahren integraler Bestandteil des Schullebens. Die Mehrarbeit, die ein solches Angebot mit sich bringt, hat das Kollegium gerne auf sich genommen, was sich auch darin zeigt, dass ein zusätzliches deutsch-italienisches Angebot eingerichtet wurde. Mehrsprachigkeit ist an der Holzhausenschule zur Selbstverständlichkeit geworden. Warum ein solch beliebtes und bewährtes Angebot angesichts des Bedarfs an Internationalität und Sprachenvielfalt, von dem alle Kinder profitieren, nun auslaufen soll, ist nicht nachzuvollziehen.

Zu 9.: Die Stadt engagiert sich seit Jahren mit hohem finanziellen Aufwand beim Ausbau von Betreuungseinrichtungen an Grundschulen und unterstützt ebenso mit vielfältigen Maßnahmen die weiterführenden Schulen in Frankfurt, die nach den Richtlinien des Landes Hessen als anerkannt ganztägige Schulformen arbeiten. Im Wissen um diese Anstrengung und die Notwendigkeit weiterer schulischer Ganztagsplätze gerade in Frankfurt sollte das Land mit der Genehmigung bzw. Anerkennung weiterer Schulen als „offene Ganztagsschule“ über die bislang nur vorhandenen zwei Schulen hinaus gemäß den eigenen Richtlinien handeln. Dies wäre zumindest ein kleiner Ausgleich für den Bau und die Einrichtung von Küchen und Cafeterien durch die Stadt, die mit der Einführung von G8 an Gymnasien für die Essensversorgung unabdingbar wurden und für die in hohem Maße IZZB-Bundesmittel benutzt wurden, die eigentlich für weitere Ganztagsschulen/Ganztagsangebote an Schulen vorgesehen sind.

Inhalt

Antrag vom 31.01.2007, NR 292

Betreff:

Schulentwicklungsplan A: Bildungspolitik nicht für Wiesbaden, sondern für Frankfurter Schülerinnen und Schüler

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistratsvorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass

  1. Punkt 5.3 "Zusammenführung der Weidenbornschule und Bornheimer Realschule durch Aufhebung der Weidenbornschule zum Schuljahr 2007/08“ durch "Zusammenlegung der Weidenbornschule und Bornheimer Realschule am Standort Weidenbornschule nach Vorlage eines gemein-sam erarbeiteten Schulkonzepts und Klärung der Umsetzungsschritte und damit voraussichtlich zum Schuljahr 2008/09“ ersetzt wird,
  2. im Punkt 5.4 "Errichtung einer schulformübergreifenden Haupt- und Realschule durch Aufhebung der Friedrich-Stoltze-Schule und der Gerhart-Hauptmann-Schule zum Schuljahr 2007/08“ durch " Schuljahr 2008/09“ ersetzt wird,
  3. Punkt 5.9 die "Aufhebung des Hauptschulzweiges der Diesterwegschule“ ersatzlos gestrichen wird,
  4. Punkt 5.11 "Errichtung eines Gymnasiums im Neubaugebiet Riedberg“ durch "Errichtung einer weiterführenden Schule“ ersetzt und
  5. als weiterer Punkt unter 5 die Umwandlung der Eduard Spranger-Schule von einer Haupt- und Realschule in eine integrierte Gesamtschule zum Schuljahr 2007/08 für den Planungsbezirk 6 aufgenommen wird.

Im Schulentwicklungsplan werden darüber hinaus folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen:

  1. für den Planungsbezirk 6 (Frankfurter Westen) die Option für die Errichtung einer weiteren integrierten Gesamtschule,
  2. für den Planungsbezirk 10 angesichts des Bedarfs an mehr integrierten Gesamt-schulplätzen ein unverzüglicher Ausbau der Carlo-Mierendorff-Schule als IGS-Standort,
  3. für den Planungsbezirk 3 der Erhalt des bilingualen deutsch-griechischen Zweiges an der Holzhausenschule und der derzeitigen Schulbezirksgrenzen und
  4. für den bedarfsgerechten Ausbau Frankfurter Schulen zu Ganztagsschulen bzw. Schulen mit Ganztagsangeboten für mindestens sechs weitere Schulen die Festschreibung der Antragsstellung beim Land auf Anerkennung als "Offene Ganztagsschule“, da der Magistrat diesen Bedarf einer Erweiterung über die bislang nur genehmigte pädagogische Mittagsbetreuung hinaus selbst als notwendig erachtet.

Begründung:

Zu 1., 2. und 3.:

Überschaubare, wohnortnahe und oftmals mit dem Stadtteilleben verbundene Schulen mit kleinen Klassen sind auch und gerade im Haupt- und Realschulbereich eine gute Basis für einen erfolgreichen Bildungsgang Frankfurter Kinder und Jugendlicher. Deshalb ist eine Schließung des Hauptschulzweigs der Diesterwegschule - mit vorbildlichen Vermittlungszahlen in Ausbildungsplätze und sehr guten Ergebnissen im hessischen Vergleich - mit der dann anstehenden Verteilung der Schüler auf räumlich entfernter liegende Schulen ebenso wenig angebracht wie eine überstürzte- da weder konzeptionell noch organisatorisch noch verwaltungstechnisch ausreichend vorbereitete - Zusammenlegung von vier weiteren Schulen. Alle hiervon betroffenen Schulen - Bornheimer Realschule und Weidenbornschule sowie Gerhart-Hauptmann-Schule und Friedrich-Stoltze-Schule benötigen ein Mehr an Zeit, um sich auf ihre neue Schule einstellen und diese pädagogisch vorbereiten zu können. Daher sollte die organisatorische und verwaltungs-technische Zusammenlegung erst dann erfolgen, wenn die jeweiligen Schulkonzepte gemeinsam erarbeitet und die mit der Umsetzung verbundenen Schritte ausreichend geklärt sind, insbesondere dann, wenn eine finanzielle Entlastung der Stadt als Schulträger nach eigenen Angaben zeitlich nicht abzusehen ist.

Eine Verschiebung des Zeitpunkts der Zusammenführung von Gerhart-Hauptmann-Schule und Friedrich-Stoltze-Schule zu einer gemeinsamen Haupt- und Realschule - für eine schulformübergreifende Haupt - und Realschule bietet das Hessische Schulgesetz keinen Hinweis - ist darüber hinaus auch wegen der am neuen Schulstandort nach Auszug der Berufsschulklassen erforderlichen Umbaumaßnahmen sinnvoll. Bis dahin können und sollten sich anbietende Kooperationsmöglichkeiten als Vorbereitungsschritte der Zusammenlegung genutzt werden.

Zu 4.:

Eine Festlegung auf ein neues Frankfurter Gymnasium im Neubaugebiet Riedberg sollte erst dann erfolgen, wenn der unabdingbare Bedarf für ein Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil und die Auswirkungen auf andere Schulen hinreichend und nachvollziehbar dargestellt werden kann. Zudem müsste ebenfalls geklärt werden, welche weiteren schulischen Angebote neben dem gymnasialen für die Kinder und Jugendlichen der neuen Wohngebiete vorgesehen sind.

Zu 5 und 6.:

Im Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum letzten Schulentwicklungsplan A im Planungsbezirk 6 vom 6. Mai 2003 heißt es: "Aus den Stadtteilen Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen verlassen hohe Schüleranteile den Schulträgerbereich und werden an den Gesamtschulen im Main-Taunus-Kreis angemeldet. Dementsprechend gering sind die Jahrgangsbreiten bzw. ist die Auslastung der Spranger-, der Reichwein- und der Käthe Kollwitz-Schule“. Die Ministerin forderte damals als Konsequenz die zügige Vorlage einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans. Der nun vorgelegte Plan einer städtischen Bildungspolitik nach Maßgabe der Wiesbadener Zahlen mit der Schließung von Haupt- und Realschulzweigen an zwei Schulen und die Einrichtung einer Konzeptgruppe "Bildungsgänge Frankfurter Westen“ sind keinesfalls Vorschläge, die ein zukunftsfähiges breites Bildungsangebot im Frankfurter Westen sichern und ausbauen und damit die massive Schülerabwanderung in das Umland nach Frankfurt umlenken.

Deshalb ist es notwendig, dass eine Umwandlung der Eduard-Spranger-Schule trotz derzeit nicht ausreichender Schülerzahlen in eine Integrierte Gesamtschule schon zum Schuljahr 2007/2008 erfolgt. Nicht zuletzt würde damit die schwarz-grüne Koalition auch ihr Versprechen einhalten, im Frankfurter Westen endlich eine zweite integrierte Gesamtschule einzurichten. Da darüber hinaus die Zahlenprognosen vermuten lassen, dass sich die Schülerzahlen an der Helene-Lange- Schule und Leibnizschule als gymnasiale Mittelstufen halbieren werden, sollte eine Zusammen-führung beider Schulen im Gebäude der Leibnizschule nach dem Umbau des BIKUZ und damit eine Intensivierung des Schulverbundes mit dem Friedrich-Dessauer-Gymnasium als gymnasiales Schulzentrum für den Frankfurter Westen in Erwägung gezogen werden. Das freiwerdende Gebäude der Helene-Lange-Schule wäre dann eine Option für einen weiteren IGS-Standort im Frankfurter Westen.

Zu 7.:

Die Carlo-Mierendorff-Schule ist das einzige IGS-Angebot im Frankfurter Nordosten. Nach der Ablehnung eines weiteren Gesamtschulangebots durch das Kultusministerium auf dem Drake-Gelände im Planungsbezirk 10 muss der nachweisbar hohen Nachfrage von vielen Familien in den zahlreichen Neubaugebieten nach integrierten Gesamtschulplätzen mit einem Erweiterungsbau unverzüglich ent-sprochen werden.

Zu 8.:

Die griechisch-deutschen bilingualen Klassen an der Holzhausenschule sind seit 30 Jahren integraler Bestandteil des Schullebens. Die Mehrarbeit, die ein solches Angebot mit sich bringt, hat das Kollegium gerne auf sich genommen, was sich auch darin zeigt, dass ein zusätzliches deutsch-italienisches Angebot eingerichtet wurde. Mehrsprachigkeit ist an der Holzhausenschule zur Selbstverständlichkeit geworden. Warum ein solch beliebtes und bewährtes Angebot angesichts des Bedarfs an Internationalität und Sprachenvielfalt, von dem alle Kinder profitieren, nun auslaufen soll, ist nicht nachzuvollziehen.

Zu 9.:

Die Stadt engagiert sich seit Jahren mit hohem finanziellen Aufwand beim Ausbau von Betreuungseinrichtungen an Grundschulen und unterstützt ebenso mit vielfältigen Maßnahmen die weiterführenden Schulen in Frankfurt, die nach den Richtlinien des Landes Hessen als anerkannt ganztägige Schulformen arbeiten. Im Wissen um diese Anstrengung und die Notwendigkeit weiterer schulischer Ganztagsplätze gerade in Frankfurt sollte das Land mit der Genehmigung bzw. Anerkennung weiterer Schulen als "offene Ganztagsschule“ über die bislang nur vorhandenen zwei Schulen hinaus gemäß den eigenen Richtlinien handeln. Dies wäre zumindest ein kleiner Ausgleich für den Bau und die Einrichtung von Küchen und Cafeterien durch die Stadt, die mit der Einführung von G8 an Gymnasien für die Essensversorgung unabdingbar wurden und für die in hohem Maße IZZB-Bundesmittel benutzt wurden, die eigentlich für weitere Ganztagsschulen/Ganztagsangebote an Schulen vorgesehen sind.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.02.2007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Januar 2007 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.03.2007 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 8 · 12.02.2007
TO I, TOP 98
Angenommen
Punkt 4: a) Die Ziffern 1., 2., 3., 4. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. der Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (15 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267 und NR 269 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1., 2., 3., 4. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. der Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 319 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 296 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. M 250: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme unter Berücksichtigung der eigenen Anträge) sowie FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. Ziffern 1., 2., 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 250 NR 292, OA 282, OA 287 und OA 290 = Annahme, NR 267, NR 269, OA 289, OA 294 und K 17 = Enthaltung, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267 , NR 269, OA 282, OA 294 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290 = Ablehnung) NPD (M 250= Enthaltung, NR 292 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 5. Annahme, OA 282 = Annahme, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294 und K 17 = Ablehnung) E.L. (M 250, NR 267, NR 269, OA 294 und K 17 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Ablehnung, Ziffern 5. bis 9. Annahme, OA 282, OA 287, OA 289, OA 290 = vereinfachtes Verfahren, OA 263 = Ablehnung

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.02.2007
TO I, TOP 24
Beraten
Punkt 4: a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (26 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300) und FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. a) Ziffern 1., 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 21. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG b) CDU, SPD, GRÜNE LINKE.WASG und FAG gegen FDP (= Ablehnung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 23. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 250, NR 267, NR 269, NR 300, NR 346, OA 289, OA 294, OA 296, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Enthaltung, NR 292, NR 319, OA 282, OA 287, OA 290, OA 295 und OA 324 = Annahme, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, OA 282, OA 294, OA 295, OA 300, OA 301, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, NR 348, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 296 und OA 303 = Ablehnung, NR 349 und OA 302 = Prüfung und Berichterstattung, OA 324 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 250, NR 300, NR 319, NR 346, NR 348, NR 349, OA 295, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 324 und OA 325 = Enthaltung, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294, OA 296 und K 17 = Ablehnung, NR 292 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 9. Annahme, OA 282 = Annahme) E.L. (M 250, NR 267, NR 269 und OA 294 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Ablehnung, Ziffern 5. bis 9. Annahme, OA 263 = Ablehnung, OA 282, OA 287, OA 289 und OA 290 = vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 01.03.2007
TO I, TOP 8
Beraten
Punkt 4: a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (28 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 27. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 28. a) Die Vorlage OA 32 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Streb-Hesse, Stock, Schnurr, Prof. Dr. Birkenfeld und Becker dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300), FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffern 1.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 21. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 23. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 27. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme) sowie BFF und REP (= Ablehnung) zu 28. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme)

KAV
Sitzung 13 · 12.03.2007
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage NR 292 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1474,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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