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Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440

Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Vorgang: A 229/17 AfD Zu den Fragen 1-7: Die Liegenschaft "In der Au 14-16" wurde von der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 1988 bereits im besetzten Zustand erworben. Es gibt keine mietvertragliche Grundlage für die aktuelle Nutzung der Liegenschaft. Mieteinnahmen wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft nicht erzielt. Die Berechnung einer fiktiven Miete müsste, da dem Magistrat Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind, aufgrund der Kaufunterlagen und entsprechender Anpassung nach Verbraucherpreisindex erfolgen. Von den Nutzern werden derzeit keine Zahlungen für Nebenkosten geleistet. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger. Zu Frage 8 und 9: Bisher wurde die jetzige Nutzung der Liegenschaft geduldet. Die Abwägung, ob eine mögliche Räumung, welche ggf. nur unter einem Polizeieinsatz möglich wäre, in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis steht, führte in der Vergangenheit dazu, auch in Absprache mit der Polizei, keine zwangsweise Räumung durchzuführen. Unter diesen Voraussetzungen hat der Magistrat bisher aus vielfältigen Gründen von der Erzielung von Mieteinnahmen abgesehen. Frage 10: Gemäß § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) haben die Städte und Gemeinden in Hessen sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und rechtzeitig eingezogen werden. Offene Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, sind nach § 15 (2) Satz 1 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder einziehen zu lassen. Gemäß § 15 (2) Satz 2 Nr. 2 der GemKVO kann von einer zwangsweisen Einziehung zunächst abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen einer Stundung, einer Niederschlagung oder eines Erlasses nach § 30 GemHVO gegeben sind. Nach hinreichender Prüfung wird in einzelnen Fällen auf die zwangsweise Einziehung von Ansprüchen verzichtet. Frage 11: Die Vorschriften der GemKVO sowie der GemHVO nehmen keinen Bezug auf spezielle Forderungsarten. Von daher finden sie für alle Ansprüche der Stadt Frankfurt am Main Anwendung. Frage 12: Ob und in welchem Umfang eine mögliche Rechtsposition durchgesetzt werden kann, ist in jedem Einzelfall, unter Abwägung von Aufwand und Ertrag, zu prüfen, siehe Beantwortung zu Frage 8.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2017FF 661Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetztFragestunde-Frage
  2. 26. Juli 2017AA 229Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“STVV-Anfrage · AfD
  3. 22. Dezember 2017Sie sind hier
    BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“
    Magistratsbericht
  4. 17. Januar 2018NRNR 487Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16STVV-Antrag · AfD
  5. 19. Januar 2018BB 13MeldepflichtMagistratsbericht
  6. 21. Februar 2018OFOF 258/7Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Ortsbeiratsantrag · REP
  7. 13. März 2018VV 781Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Anfrage
  8. 16. Juli 2018STST 1230Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Stellungnahme
  9. 14. Juli 2021AA 20Städtische Liegenschaft In der Au 14-16STVV-Anfrage · AfD
  10. 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 261 WochenBB 270Städtische Liegenschaft In der Au 14-16Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 18 · 23.01.2018
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 18 · 26.02.2018
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 27.02.2018
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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