Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781 entstanden aus Vorlage: OF 258/7 vom 21.02.2018
Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshalb wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist es möglich, dass dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist?
- Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz die Tatsache, dass die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden?
- Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, dass keine Zwangsräumung erfolgte?
- Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen?
- Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
- 19. Januar 2018BB 13MeldepflichtMagistratsbericht
- 21. Februar 2018OFOF 258/7Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Ortsbeiratsantrag · REP
- 13. März 2018Sie sind hierVV 781Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Anfrage
- 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1230Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen