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Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 781 entstanden aus Vorlage: OF 258/7 vom 21.02.2018

Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshalb wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist es möglich, dass dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist?
  2. Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz die Tatsache, dass die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden?
  3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, dass keine Zwangsräumung erfolgte?
  4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen?
  5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Dezember 2017BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
  2. 19. Januar 2018BB 13MeldepflichtMagistratsbericht
  3. 21. Februar 2018OFOF 258/7Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Ortsbeiratsantrag · REP
  4. 13. März 2018Sie sind hier
    VV 781Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16
    Anfrage
  5. 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1230Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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