Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu In der Au per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1230
Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Zu den Fragen 1 bis 4: Die Liegenschaft In der Au 14-16 wurde im Jahr 1988 von der Deutschen Bibliothek erworben, sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Jahre besetzt. Eine Räumungsklage gegen vier namentlich bekannte Besetzer unmittelbar nach dem Erwerb wurde in der Berufungsinstanz vor dem OLG im Jahr 1991 durch einen Vergleich beendet. Mit diesem akzeptierten die vier Personen eine Vertragsstrafe bei einem zukünftigen Betreten der Immobilie. Weitere rund 46 unbekannte Besetzer verblieben jedoch in dem Haus. Die Stadt hatte damit weiterhin keinen Zutritt zu der Immobilie und hat sich diesen in Folge auch nicht verschafft. Aus diesem Grund konnte ein Aufmaß der Liegenschaft bisher nicht erfolgen. Eine zwangsweise Räumung wäre heute nur nach Vorlage eines rechtskräftigen zivilrechtlichen Räumungsurteils möglich. Dies setzt voraus, dass die Bewohner namentlich bekannt sind, was nicht der Fall ist. Aus diesem Grund wurde bis heute kein Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag geschlossen. Damit gibt es keine vertragliche Regelung oder Vereinnahmung einer Miete oder der Abrechnung der vom Eigentümer zu tragenden Nebenkosten wie Müll- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Grundsteuer.
Zu 5: Eine melderechtliche Erfassung setzt voraus, dass der Meldebehörde die Personen namentlich bekannt sind. Im Bundesmeldegesetz gibt es keine Ermächtigungsgrundlage, aufgrund derer die Meldebehörde namentlich nicht bezeichnete Personen zur Anmeldung auffordern oder Verletzungen gegen die allgemeine Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit ahnden kann. Nach der Systematik des Melderechts verteilen sich die Pflichten auf die meldepflichtigen Personen, hier also die Bewohner/-innen der Liegenschaft, und den Wohnungsgeber, hier den Magistrat. Der Wohnungsgeber wirkt in der Regel bei der Anmeldung mit. Kommen meldepflichtige Personen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nach, hätte die Meldebehörde gegenüber dem Eigentümer und dem Wohnungsgeber ein Auskunftsrecht. Erst nachdem die meldepflichtigen Personen durch die Auskunft des Eigentümers oder Wohnungsgebers namentlich bekannt wurden, wäre die Meldebehörde ermächtigt und verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Diese Systematik stößt bei einer besetzten Immobilie naturgemäß an ihre Grenzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
- 19. Januar 2018BB 13MeldepflichtMagistratsbericht
- 21. Februar 2018OFOF 258/7Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Ortsbeiratsantrag · REP
- 13. März 2018VV 781Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Anfrage
- 16. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1230Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab