Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu In der Au per E-MailInhalt
Anfrage vom 26.07.2017, A 229
Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Vorgang: F 661/17 In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Abgesehen davon, dass sich die Frage einer Abwägung bei einem nicht unerheblichen Rechtsbruch wie dem Besetzen einer Immobilie nicht stellt, nimmt der Magistrat an anderer Stelle eine solche Abwägung ganz offensichtlich nicht vor. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen der Magistrat Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro aufwendet, um ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro für das Überschreiten der zulässigen Parkzeit einzutreiben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie hoch sind die Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" tatsächlich pro Monat bzw. Jahr erzielt ?
- Wie hoch sind die Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) erzielt ?
- Wie hoch sind die fiktiven Mieteinnahmen (Angaben in Euro), die für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr zu erzielen sind (z.B. anhand des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt) ?
- Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr erzielt ?
- Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) erzielt ?
- Wie hoch sind die Aufwendungen für Nebenkosten, die der Magistrat für die genannte Immobilie "In der Au 14-16" pro Monat bzw. Jahr zu hat ?
- Wie hoch sind die Zahlungen für Nebenkosten (Angaben in Euro), die der Magistrat für die genannte Immobilie in den letzten 34 Jahren (bzw. seit Erwerb der Immobilie, falls dieser nach 1983 erfolgte) hatte ?
- Hält es der Magistrat für vorschriften- und gesetzeskonform (z.B. HGO), auf Mieteinnahmen für eine Immobilie zu verzichten, nur um "eine Eskalation zu vermeiden" ?
- Falls 8. zutreffend: Auf welcher Rechtsgrundlage verzichtet der Magistrat auf die Mieteinnahmen für die genannte Liegenschaft ?
- Verzichtete der Magistrat auch in anderen Fällen auf die Beitreibung von Einnahmen (z.B. Mieten, Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder für Falschparken), um eine Eskalation zu vermeiden?
- Falls 10. zutreffend: welche Einnahmen waren dabei betroffen ?
- Was versteht der Magistrat unter einem angemessenen Verhältnis zwischen Durchsetzung einer Rechtsposition und dem Ergebnis im konkreten Fall ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2017FF 661Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetztFragestunde-Frage
- 26. Juli 2017Sie sind hierAA 229Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“STVV-Anfrage · AfD
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER