Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetzt
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Frage vom 22.06.2017, F 661 Seit 1983 wird die "Au 14-16", eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetzt. Geschätzt etwa 20 bis 30 Besetzer nutzen das Gebäude zu Wohnzwecken und zahlen hierfür weder eine Miete an die Stadt Frankfurt noch ist klar, inwieweit die geleisteten Zahlungen für Nebenkosten auskömmlich sind.
Ich frage den Magistrat: Mit welcher Begründung duldet der Magistrat diesen seit 34 Jahren andauernden Rechtsbruch, und welcher finanzielle Verlust ist der Stadt bisher daraus entstanden?
Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist bewusst, dass es für die Nutzung der in der Frage angesprochenen Liegenschaft aktuell keine mietvertragliche Grundlage gibt. Die Gründe für die Duldung dieses Zustandes in den vergangenen drei Jahrzehnten waren vielfältig. Einige davon sind nur im jeweiligen zeitlichen Kontext zu erklären. Das Ziel, es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen, war sicherlich ein wesentlicher Aspekt. Der Magistrat musste und muss abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht. Zumal eine räumliche Verlagerung der Probleme zu erwarten wäre. In Abstimmung mit den zuständigen Polizeidienststellen hat man sich in der Vergangenheit daher gegen eine Räumung entschieden. Ob diese Entscheidung bei immer knapper werdenden städtischen Flächen und gleichzeitig wachsendem Bedarf weiterhin trägt, wird regelmäßig überprüft. Die Abwägung von Aufwand und Erfolg hat dabei stets zu erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2017Sie sind hierFF 661Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetztFragestunde-Frage
- 26. Juli 2017AA 229Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“STVV-Anfrage · AfD
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet