Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Liegenschaft "In der Au 14-16". Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden. Begründung: Mit der Vorlage B 440 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 229 vom 26.07.2017. Gegenstand der Anfrage war die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" in Rödelheim. Die Liegenschaft wurde 1988 von der Stadt erworben, obwohl diese bereits seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzt wurde. Der Magistrat duldet seit nunmehr 30 Jahren den rechtswidrigen Zustand und verzichtet insoweit auf Mieterträge. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Frankfurt auch noch sämtliche Nebenkosten für die Liegenschaft. In der Anfrage wurde konkret nach den Mietausfällen und der Höhe der in der Vergangenheit entrichteten Nebenkosten gefragt. Der Magistrat beantwortete diese Frage nicht. Er führte in seiner Antwort aus, dass ihm die "Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind" und die Stadt Frankfurt am Main "die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger" trägt, ohne jedoch - wie vom Fragesteller gefordert, einen Betrag zu nennen. Auch die weiteren Ausführungen sind nicht geeignet, die gestellten Fragen auch nur annähernd zu beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht geboten. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen, d.h. der notarielle Kaufvertrag und die im Zusammenhang damit stehenden Unterlagen sowie sämtliche Unterlagen, die die Bewirtschaftung der Liegenschaft zum Gegenstand haben bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden.
Inhalt
Antrag vom 17.01.2018, NR 487
Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Liegenschaft "In der Au 14-16". Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden.
Begründung: Mit der Vorlage B 440 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 229 vom 26.07.2017. Gegenstand der Anfrage war die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" in Rödelheim. Die Liegenschaft wurde 1988 von der Stadt erworben, obwohl diese bereits seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzt wurde. Der Magistrat duldet seit nunmehr 30 Jahren den rechtswidrigen Zustand und verzichtet insoweit auf Mieterträge. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Frankfurt auch noch sämtliche Nebenkosten für die Liegenschaft. In der Anfrage wurde konkret nach den Mietausfällen und der Höhe der in der Vergangenheit entrichteten Nebenkosten gefragt. Der Magistrat beantwortete diese Frage nicht. Er führte in seiner Antwort aus, dass ihm die "Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind" und die Stadt Frankfurt am Main "die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger" trägt, ohne jedoch - wie vom Fragesteller gefordert, einen Betrag zu nennen. Auch die weiteren Ausführungen sind nicht geeignet, die gestellten Fragen auch nur annähernd zu beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht geboten. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen, die sich mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der genannten Liegenschaft befassen, d.h. der notarielle Kaufvertrag und die im Zusammenhang damit stehenden Unterlagen sowie sämtliche Unterlagen, die die Bewirtschaftung der Liegenschaft zum Gegenstand haben bzw. die sich im Besitz der Stadt Frankfurt in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin befinden.Hauptvorlage: Antrag vom 22.11.2017, NR 458
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
- 17. Januar 2018Sie sind hierNRNR 487Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Liegenschaft In der Au 14-16STVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 487 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)