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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht

Vorlagentyp: NRAfD
2 Sitzungen
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Begründung

Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit der Vorlage NR 417 beantragte Akteneinsicht wird um folgende Akten erweitert: sämtliche Akten aus den Jahren 2012-2016, die Kosten und Abgaben zum Gegenstand haben, die die Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Grundstücks geleistet hat. Begründung: Mit der Anfrage A 229 vom 26.07.2017 wurden verschiedene Fragen hinsichtlich der von der Stadt Frankfurt zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit der im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaft In der "In der Au 14-16" stehen. Die Anfrage wurde innerhalb der vorgesehenen Frist nicht beantwortet. Daher ist die Einsichtnahme in die entsprechenden Akten erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2017, NR 458

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit der Vorlage NR 417 beantragte Akteneinsicht wird um folgende Akten erweitert: sämtliche Akten aus den Jahren 2012-2016, die Kosten und Abgaben zum Gegenstand haben, die die Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Grundstücks geleistet hat.

Begründung: Mit der Anfrage A 229 vom 26.07.2017 wurden verschiedene Fragen hinsichtlich der von der Stadt Frankfurt zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit der im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaft In der "In der Au 14-16" stehen. Die Anfrage wurde innerhalb der vorgesehenen Frist nicht beantwortet. Daher ist die Einsichtnahme in die entsprechenden Akten erforderlich.Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 487

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. November 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 20 · 01.02.2018
TO I, TOP 4
Erledigt
1. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. Dem Antrag NR 487 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. c) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 487 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 487 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 487 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 01.02.2018
TO II, TOP 8
Erledigt
1. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. 2. a) Dem Antrag NR 487 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 487 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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