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Städtische Liegenschaft In der Au 14-16

Vorlagentyp: AAfD
235 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Kosten zu erhalten, die der Stadt Frankfurt durch die rechtswidrige Besetzung der Liegenschaft In der Au 14-16 entstanden sind. Es wird erwartet, dass der Magistrat die finanziellen Auswirkungen und die rechtlichen Grundlagen für die Übernahme dieser Kosten darlegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.

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Neues zu In der Au per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Die Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit 1983 rechtswidrig durch wechselnde unbekannte Personen besetzt. Das Areal mit einer Größe von ca. 15.000 qm wurde 1988 von der Stadt Frankfurt erworben. Anfang der 90er Jahre gab es einen Versuch, die Besetzung zu beenden, der jedoch ohne Erfolg abgebrochen wurde. Seither duldet der Magistrat mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die rechtswidrige Besetzung. Selbst eine Begehung des Grundstücks durch Mitarbeiter der Stadt konnte nicht durchgeführt werden. Im Bericht B440/2017 antwortete der Magistrat auf die Anfrage A229/2017 der AfD-Fraktion. Auf die Fragen 1 bis 7 antwortete der Magistrat gemeinsam wie folgt: "Die Liegenschaft "In der Au 14-16" wurde von der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 1988 bereits im besetzten Zustand erworben. Es gibt keine mietvertragliche Grundlage für die aktuelle Nutzung der Liegenschaft. Mieteinnahmen wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft nicht erzielt. Die Berechnung einer fiktiven Miete müsste, da dem Magistrat Ausstattung und Größe der Liegenschaft nicht im Detail bekannt sind, aufgrund der Kaufunterlagen und entsprechender Anpassung nach Verbraucherpreisindex erfolgen. Von den Nutzern werden derzeit keine Zahlungen für Nebenkosten geleistet. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und den Schornsteinfeger." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Seit wann trägt die Stadt Frankfurt die Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer und Schornsteinfeger für diese Liegenschaft?
  2. Wie hoch waren Kosten, die der Stadt Frankfurt durch die Zahlung dieser Nebenkosten bisher jeweils und insgesamt entstanden sind?
  3. Mit welcher Begründung und welchem städtischen Beschluss bzw. welcher städtischen Anordnung wurde entschieden, diese Nebenkosten zu zahlen?
  4. Welche städtischen Betriebe sind ggf. in die Versorgung der Liegenschaft In der Au 14-16 bzgl. Strom, Wasser und Wärme (Heizung) involviert und wurden die entsprechenden Zahlungen für den Verbrauch von Strom, Wasser und Wärme von den Besatzern geleistet?
  5. Wurden ggf. bei Nichtbezahlung daraufhin Strom, Wasser und Wärme für die Liegenschaft abgestellt oder wie wurde mit den ausstehenden Zahlungen verfahren und mit welcher Begründung?
  6. Wie viel Geld entging den städtischen Betrieben ggf. bisher aufgrund der Nichtbezahlung für die Kosten für Strom, Wasser und Wärme bei dieser städtischen Liegenschaft?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Dezember 2017BB 440Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“Magistratsbericht
  2. 14. Juli 2021Sie sind hier
    AA 20Städtische Liegenschaft In der Au 14-16
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 235 WochenBB 270Städtische Liegenschaft In der Au 14-16Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 20 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 20 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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