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Toilettenkonzept

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Doppelhaushalt 2024/2025 am 11.07.2024, § 4994, beschlossen. Dieser wird nun dem hessischen Innenminister zur Genehmigung weitergeleitet. Erfahrungsgemäß kann im letzten Quartal 2024 mit einer Genehmigung gerechnet werden. Zur Priorisierung und zur Aufnahme von weiteren Toilettenanlagen gemäß den zahlreichen Anregungen zur Ergänzung der Liste der Magistratsvorlage kann der Magistrat daher noch keine finalen Entscheidungen und Aussagen treffen.