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Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher

Vorlagentyp: B
190 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren12 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 281

Betreff: Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7578 - OA 489 OBR 6, B 971/09 - Vor dem Hintergrund der OA 489 hatte der Magistrat im Jahr 2008 beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) um die Erstellung einer Gesamtbelastungsanalyse gebeten. Nach damaliger Auskunft des HLUG würde eine solche Analyse im Rahmen der beauftragten "Ausbreitungsrechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main" durchgeführt. Die Untersuchung wurde von der Firma IVU Umwelt GmbH im November 2009 vorgelegt. Sie trägt den Titel "Ausbreitungsrechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main als Beitrag zur Ursachenanalyse für den Luftreinhalteplan Rhein-Main" und kann im Internet unter http://www.hlug.de/medien/luft/planung/dokumente/ursachenanalyse_rhein_main.b90. pdf eingesehen werden. In den sieben Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Offenbach, Wiesbaden wurden für insgesamt 30 Straßenabschnitte die Immissionskonzentrationen für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) bezogen auf das Jahr 2005 berechnet. Im Rahmen der Untersuchung sollten insbesondere die Verursacheranteile der jeweiligen Emittentengruppen an den Immissionsbelastungen in der Rhein-Main-Region ermittelt werden. In der Berechnung wurde die Realisierung von vier geplanten Großvorhaben berücksichtigt: - EBS (Ersatzbrennstoffanlage Infraserv in Ffm-Höchst) - GuD (Gas- und Dampfkraftwerk NUON in Ffm-Griesheim) - Kohlekraftwerk Staudinger (E.ON in Großkrotzenburg) - Kohlekraftwerk Mainz (KMW in der Ingelheimer Aue) Die im Jahr 2005 durch den Flugverkehr verursachten Emissionen (insgesamt 5.383 t Stickoxide und 49 t PM10) wurden in den Berechnungen berücksichtigt. Der Verursacheranteil wurde in der Untersuchung jedoch nicht separat (wie beispielsweise beim Kfz-Verkehr, der Industrie oder bei den Gebäudeheizungen), sondern als "sonstige Vorbelastung" ausgewiesen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Stickoxidemissionen des Flugverkehrs etwa genauso hoch sind wie die NOx-Emissionen durch die Gebäudeheizungen (5.829 t). Die Emissionen durch den geplanten Flughafenausbau wurden in den Berechnungen nicht berücksichtigt, obwohl die Flugverkehrsemissionen bei NOx und PM10 durch den Ausbau deutlich ansteigen würden. Feinstaub - PM10 Im Vergleich zu Messungen unterschätzen die durchgeführten Berechnungen die Belastungen bei PM10 um etwa 26 %. In der Ursachenanalyse wurde die Vorbelastung bei PM10 entsprechend um 30 % pauschal erhöht. Die höchsten PM10-Jahresmittelwerte wurden mit etwa 35 μg/m3 im Bereich Hanau (bedingt durch offene Lagerstätten) sowie in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und Limburg berechnet. Die Immissionskonzentrationen in den 30 ausgewählten Straßenabschnitten lagen für den Jahresmittelwert zwischen 23 und 36 μg/m3 und damit unter dem Grenzwert von 40 μg/m3. In 8 der 30 Straßenabschnitte betrug der Jahresmittelwert von PM10 über 30 μg/m3. Ab diesem Jahresmittelwert wird eine Grenzwertüberschreitung des Tagesmittelwertes von PM10 erwartet. Betroffen waren Straßenabschnitte in Darmstadt (Bleichstraße, Heinrichstraße, Hügelstraße), Frankfurt am Main (Höhenstraße, Hochstraße, Mainzer Landstraße) und Wiesbaden (Kaiser-Friedrich-Ring, Schiersteinerstraße). 3 der 8 untersuchten Straßenabschnitte, bei denen schon heute von einer Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwerts ausgegangen wird, liegen damit in Frankfurt am Main. Etwa 63 % der berechneten Luftschadstoffimmissionen durch PM10 wurden durch den Ferntransport und sonstige Verursacher (u. a. Flugverkehr), 30 % durch den Kfz-Verkehr, 4 % durch Gebäudeheizungen und 3 % von der Industrie verursacht. Bei Realisierung der vier Großvorhaben wurde in Hanau eine Abnahme bis - 0,68 % (entspricht 0,16 μg/m3) ermittelt. Ursache der Abnahme liegt in der Entfernung von derzeit offenen Lagerstätten in Hanau. Ansonsten wurden PM10-Erhöhungen bis + 0,63 % (entspricht 0,18 μg/m3) berechnet. Stickstoffdioxid - NO2 Im Vergleich zu Messungen unterschätzen die durchgeführten Berechnungen die Belastungen bei NO2 um etwa 9 %. Hohe NO2-Jahresmittelwerte wurden im Rhein-Main-Becken, im Großraum Frankfurt und entlang der Achse Wiesbaden-Frankfurt-Hanau berechnet. Konzentrationen von über 40 μg/m3 wurden im Bereich des Flughafens Frankfurt, des Frankfurter Kreuzes und des Wiesbadener Kreuzes ermittelt. Erhöhte NO2-Konzentrationen wurden außerdem entlang der A5, in Darmstadt und Limburg berechnet. Damit bestätigt die Untersuchung, dass die Vorbelastung für Stickstoffdioxid in der Region flächendeckend sehr hoch ist. Die berechneten Immissionskonzentrationen für den Jahresmittelwert von NO2 betrugen in den 30 Straßenabschnitten zwischen 38 und 66 μg/m3. Überschreitungen des verbindlichen Jahresgrenzwertes von 40 μg/m3, der seit Januar 2010 gilt, wurden an 29 der 30 Straßenabschnitte und damit flächendeckend ermittelt. Höchste Konzentrationen (> 60 μg/m3) wurden in Darmstadt (Heinrichstraße, Hügelstraße) und in Frankfurt am Main (Höhenstraße, Hochstraße und Mainzer Landstraße) berechnet. Die in Frankfurt untersuchten Abschnitte gehören damit zu den am höchsten belasteten in der Region. Etwa 65 % der berechneten Luftschadstoffimmissionen durch NO2 wurden vom Kfz-Verkehr, 20 % durch Ferntransport und sonstige Verursacher (u. a. Flugverkehr), 10 % durch Gebäudeheizungen und 5 % von der Industrie verursacht. Für den Fall der Realisierung der vier Großvorhaben wurde an allen Straßenabschnitten ein Anstieg der NO2-Konzentration berechnet (maximal + 1,4 %; das entspricht 0,7 μg/m3). Die Studie bestätigt rechnerisch, was die Messungen der Luftbelastung in Frankfurt am Main schon lange zeigen: Die Vorbelastung in der Region ist enorm hoch Die Ermittlung der Vorbelastung wirft aus Sicht des Magistrats allerdings Fragen auf: Wie oben ausgeführt unterschätzt das verwendete Rechenmodell die tatsächlich gemessene Belastung mit Feinstäuben um etwa 26 % deutlich, bei NO2 immerhin auch noch um etwa 9 %. Es ist zu befürchten, dass die rechnerisch ermittelten Prognosen über die Auswirkungen der geplanten Großvorhaben ebenso deutlich von den realen Folgewirkungen dieser Projekte für die Luftbelastung abweichen könnten. Obwohl durch die Realisierung dieser vier Großvorhaben im Untersuchungsgebiet die PM10-Emissionen um 14% (321 t) und die Stickoxidemissionen um 9% (4.633 t) steigen werden, soll sich diese relevante Zusatzbelastung rechnerisch verflüchtigen. Die berechneten Konzentrationserhöhungen betrugen weniger als 1 μg/m3. Dies erscheint dem Magistrat nicht plausibel. Auch wenn rechnerisch nur eine geringfügige Erhöhung ermittelt wurde, muss berücksichtigt werden, dass angesichts der erheblichen Vorbelastung der Region, die dazu führt, dass der gesetzliche Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte die die Gesundheit schützen flächendeckend nicht erfüllt werden kann, selbst eine gering erscheinende Erhöhung der Belastung problematisch wäre. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Kommunen keinen Einfluss auf die Genehmigung von Großanlagen haben, durch die Realisierung solcher Vorhaben, die Emissionen in der Region jedoch erhöht werden und damit die Einhaltung der Grenzwerte in den Innenstädten erschwert wird. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung haben die Kommunen die Aufgabe, Maßnahmen umzusetzen, die die Luftbelastung senken. Der Focus liegt dabei auf Maßnahmen, die die verkehrlichen Luftschadstoffe reduzieren. Die Untersuchung zeigt, dass es sich insbesondere bei den Stickoxiden um ein regionales Problem handelt, für das ein regionales Konzept, das alle Emittenten berücksichtigt, erarbeitet werden muss. Hier sind die betroffenen Kommunen auf die Unterstützung der Landesregierung angewiesen.Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2010, NR 2010 Antrag vom 17.08.2010, OF 1549/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2007OFOF 551/6Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. September 2007OAOA 489Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherAnregung
  3. 8. Februar 2008BB 88Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  4. 30. Juni 2008BB 398Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  5. 8. Dezember 2008BB 824Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  6. 29. Mai 2009BB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  7. 30. November 2009BB 971Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  8. 7. Mai 2010Sie sind hier
    BB 281Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher
    Magistratsbericht
  9. 17. August 2010OFOF 1549/6Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 14. September 2010OMOM 4509Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigDirektanregung
  11. 23. September 2010NRNR 2010Gesamtbelastungsanalyse überarbeitenSTVV-Antrag · GRÜNE
  12. 10. Januar 2011STST 22Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigStellungnahme
  13. 15. Februar 2011STST 378Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigStellungnahme
  14. 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 163Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 5
Sitzung 44 · 11.06.2010
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 14.06.2010
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 43 · 15.06.2010
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 1
Sitzung 45 · 15.06.2010
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 15.06.2010
TO I, TOP 44
Beraten
a) Die Vorlage B 281 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO II, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO I, TOP 9
Beraten
1. a) Die Vorlage B 281 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1549/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 19.08.2010
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 281 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

OBR 6
Sitzung 46 · 14.09.2010
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 4509 2010 1. Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1549/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 16.09.2010
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 28.09.2010
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2010 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
NPD (B 281 = Kenntnis)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFDP
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1794) und FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1794) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 281 = Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 30.09.2010
TO II, TOP 60
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2010 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie WählerStv. Holtz
Ablehnung:
LinkeFAGÖkoLinX-ARL
Sonstige:
NPD (B 281 = Kenntnis)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFDP
Enthaltung:
Stv. Holtz
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Stv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1794) und FDP (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1794); Stv. Holtz (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 281 = Kenntnis)

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