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Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher

Vorlagentyp: B
190 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 163

Betreff: Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8844 - NR 2010 GRÜNE, OA 489/07 OBR 6, l. B 281/10 - Der Magistrat hat sich gemäß Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bei der hessischen Landesregierung für eine Präzisierung der Gesamtbelastungsanalyse eingesetzt und in einem Schreiben an das zuständige Ministerium die separate Berücksichtigung der Luftbelastung durch den Frankfurter Flughafen und des Ausbaus des Frankfurter Flughafens sowie um Neuberechnung und Darstellung der Werte für Feinstaub - PM10 und Stickstoffdioxid - NO2 basierend auf den bereits durchgeführten tatsächlichen Messungen gebeten. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) hat mit Schreiben vom 01.12.2010 auf die Forderung zur Ergänzung und Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse wie folgt geantwortet: INDEX

"Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann, INDEX

mit Schreiben vom 11. November 2010 bitten Sie um eine Neuberechnung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung auf der Grundlage von Messungen sowie einer separaten Berücksichtigung der durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main entstehenden Zusatzbelastung. INDEX

INDEX

Ich stimme Ihnen zu, dass es für die Planungen einer Stadt von Interesse wäre, möglichst detaillierte Kenntnisse über die zukünftige Entwicklung der Luftschadstoffe zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung und damit auch nicht des vorliegenden Gutachtens. Die Ausbreitungsrechnungen sollen lediglich die für die vorhandene Belastung verantwortlichen Emittentengruppen und deren Anteil an der Gesamtbelastung ermitteln, um entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Maßnahmen für die Luftreinhalteplanung festlegen zu können. Und genau diesen Vorgaben entspricht das vorliegende Gutachten - auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der Auswirkungen des bestehenden Flughafens. INDEX

INDEX

Ausgangspunkt der Berechnungen sind auch nicht Messungen bzw. Messwerte, sondern tatsächliche erfolgte Emissionen der verschiedenen Emittenten wie sie in den Emissionskatastern erhoben werden, ein chemisches Umwandlungsmodell sowie meteorologische Einflüsse des betrachteten (zurückliegenden) Jahres, was auch ausführlich im Gutachten dargestellt wurde. Die so gewonnenen Ergebnisse werden lediglich mit den im gleichen Jahr gemessenen Werten verglichen, um die Genauigkeit der Methode zu überprüfen. Diese Vorgehensweise ist EU-weit anerkannt und die erhaltenen Werte entsprechen in ihrer Genauigkeit den in Anlage 1 A. "Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung" der 39. BlmSchV enthaltenen Anforderungen. INDEX

INDEX

Die von Ihnen gewünschte Prognose - vor allem im Hinblick auf die Zusatzbelastung durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main - basiert im Wesentlichen auf Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Emissionen der Hauptemittenten Industrie, Gebäudeheizung und (Flug-) Verkehr. Diese Annahmen sind mit sehr vielen Unsicherheiten verbunden, was teilweise Abweichungen in ganz anderen Größenordnungen mit sich bringt als die von Ihnen kritisierten 30 % der vorliegenden Berechnungen. Bestes Beispiel sind die deutlich höheren Abgasemissionen von modernen Diesel-Pkw der Euro-4-Norm, die Anfang des Jahrtausends noch erheblich geringer prognostiziert wurden, wohingegen die von schweren Nutzfahrzeugen zu hoch angesetzt waren. INDEX

INDEX

Eine Prognose der Luftschadstoffentwicklung wurde im Rahmen des PIanfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Frankfurter Flughafens unter Zugrundlegung von zum damaligen Zeitpunkt konservativer Annahmen getroffen. Eine Neuberechnung der Auswirkungen würde natürlich auf Grundlage inzwischen vorliegender neuer Erkenntnisse erfolgen; ob jedoch die immer noch notwendigen Annahmen dann tatsächlich auch so eintreten, bliebe abzuwarten. INDEX

D.h., bis zur tatsächlichen Umsetzung könnten in kürzeren Zeitabständen immer wieder Prognosen gemacht werden, die dem tatsächlichen Wert wahrscheinlich immer näher kämen, die dessen ungeachtet aber bis zum Nachweis der tatsächlichen Emissionen und ihres Anteils an der Gesamtbelastung nicht als Grundlage für eine Luftreinhalteplanung nutzbar wären. INDEX

INDEX

Da eine Neuberechnung der Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen auf Grundlage von Messungen nicht möglich und eine Prognose von vorhabensbezogenen zukünftigen Zusatzbelastungen nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist, sehe ich daher keine Möglichkeit Ihrer Bitte zu entsprechen." Der Magistrat kann sich der Auffassung des Ministeriums nur hinsichtlich der Neuberechnung der Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen auf Grundlage von Messungen anschließen. Der Magistrat ist der Ansicht, dass der Flughafen in der Gesamtbelastungsanalyse als separate Emittentengruppe in den auswertenden Darstellungen hätte präzisiert werden müssen. Weder ist dies für die aktuelle flugverkehrbedingte Luftschadstoffsituation geschehen, noch gibt die Analyse anderweitig Auskunft über den konkreten Anteil des Flughafens / Flugverkehrs an der Gesamtimmissionsbelastung. Unverständlich ist vor dem Hintergrund, dass INDEX

"eine Prognose von vorhabensbezogenen zukünftigen Zusatzbelastungen nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist", zwar Ausbreitungsrechnungen für vier geplante Großvorhaben getätigt wurden, der Flughafenausbau jedoch keine Berücksichtigung finden konnte. Der Magistrat wird sich im Rahmen der Luftreinhalteplanung auch weiterhin um die Berücksichtigung aller großen Emittentengruppen, wozu auch der Flughafen/ -verkehr zählt, bemühen.Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2011, OF 26/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 30. Juli 2007OFOF 551/6Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. September 2007OAOA 489Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherAnregung
  3. 8. Februar 2008BB 88Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  4. 30. Juni 2008BB 398Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  5. 8. Dezember 2008BB 824Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  6. 29. Mai 2009BB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  7. 30. November 2009BB 971Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  8. 7. Mai 2010BB 281Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  9. 23. September 2010NRNR 2010Gesamtbelastungsanalyse überarbeitenSTVV-Antrag · GRÜNE
  10. 18. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 190 Wochen
    BB 163Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher
    Magistratsbericht
  11. 27. April 2011OFOF 26/6Flughafenausbau bei der Gesamtbelastung der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen mit berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 02.05.2011
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 1 · 03.05.2011
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 6
Sitzung 1 · 03.05.2011
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 26/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 1 · 05.05.2011
TO II, TOP 10
Beraten
Die Vorlage B 163 wird auf Wunsch der LINKE. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 1 · 06.05.2011
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 1
Sitzung 1 · 10.05.2011
TO I, TOP 41
Beraten
a) Die Vorlage B 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 1 · 31.05.2011
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2011
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 11.08.2011
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Bunte (= Zurückweisung)

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