Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 448
Betreff: Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der Verursacher Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5445 - OA 489 OBR 6, B 824/08 - Zwischenbericht: Wie im Bericht vom 30.06.2008, B 398, mitgeteilt, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Ausbreitungsberechnung zur Ursachenanalyse der Immissionssituation im Ballungsraum Rhein-Main in Auftrag gegeben. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse werden frühestens Mitte des Jahres 2009 vorliegen. Wie berichtet, hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) die bis 1998 in Sindlingen in der Küferstraße 7 (am Bunker) betriebene kontinuierlich messende Luftmessstation seit Januar 2008 reaktiviert. Hier soll die Luftqualität für etwa zwei Jahre dokumentiert werden. Die Ergebnisse für das
- Halbjahr 2008 wurden in den Berichten vom 08.12.08, B 824, und vom 06.02.2009, B 79, vorgestellt. Inzwischen liegen die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen für das komplette Jahr 2008 vor und werden nachfolgend vorgestellt. Die Messdaten werden seit Januar 2008 über die Medien Internet (www.hlug.de) und Videotext (Hessentext, Tafeln 178-182) veröffentlicht und im Stundenrhythmus aktualisiert. Somit wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern jederzeit ein Überblick über die lufthygienische Situation vor Ort und im Vergleich mit benachbarten Messstationen ermöglicht. Die Immissionskonzentrationen werden mit Hilfe der Grenzwerte aus der
- Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beurteilt. Tabelle 1: Grenzwerte nach der
- Verordnung zum BImSchG Komponente Kenngröße Grenzwerte in μg/m3 einzuhalten Feinstaub 24-h-Wert Jahresmittelwert 50 (35-mal) 40 seit 2005 seit 2005 Benzol Jahresmittelwert 5 ab 2010 Stickstoffdioxid 1-h-Wert Jahresmittelwert 200 (18-mal) 40 ab 2010 ab 2010 Schwefeldioxid Jahresmittelwert 20 seit 2005 Die Messergebnisse der Station Ffm-Sindlingen (Wohnbezirk, industrienah) werden mit denen der folgenden Messstationen verglichen:
- Ffm-Höchst (Industrieeinfluss, verkehrsnah) am Bahnhof Höchst
- Ffm-Ost (Industrieeinfluss, verkehrsnah) in der Hanauer Landstraße
- Ffm-Friedberger-Landstraße (Innenstadt, Straßenschlucht, verkehrsbezogen) Anmerkung: Benzol (C6H6) und Schwefeldioxid (SO2) werden nicht an allen genannten Vergleichsmessstationen gemessen. Tabelle 2: Ergebnisse der Luftmessungen im Jahr 2008 - Jahresmittelwerte in μg/m3 Gemessene Luftschadstoffe Ffm-Sindlingen Ffm- Höchst Ffm- Ost Ffm-Friedberger Landstraße Feinstaub - PM10 20,8 21,2 20,3 27,3 Stickstoffdioxid - NO2 34,3 46,0 38,3 60,5 Benzol - C6H6 1* 2,09 Schwefeldioxid - SO2 4,1 4,0 (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2009) * Belegung unter 90 % Feinstaub (PM10) Die Partikelfraktion PM10 fasst die Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 10 μm zusammen. Der Mittelwert für die Komponente Feinstaub (PM10) lag mit 20,8 μg/m3 in Sindlingen in der gleichen Größenordnung wie an den Stationen Höchst (21,2 μg/m3) und Ost (20,3 μg/m3) und erreichte damit etwa 50 % des Grenzwertes. An der verkehrsbezogenen Station Friedberger Landstraße lag der Mittelwert mit 27,3 μg/m3 um 6,5 μg/m3 höher als in Sindlingen. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 μg/m3 wurde ebenfalls eingehalten. Die Anzahl der Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 μg/m3 betrug im Jahr 2008 an den Stationen Sindlingen und Ost jeweils 6, in Höchst
- Wiederum lag die verkehrsbezogene Station Friedberger Landstraße mit 22 Überschreitungen wesentlich höher. Da 35 Überschreitungen pro Jahr gesetzlich erlaubt sind, wurde auch dieser Grenzwert 2008 an allen Stationen eingehalten. Stickstoffdioxid (NO2) Der Jahresmittelwert für die Komponente Stickstoffdioxid (NO2) lag mit 34,3 μg/m3 in Sindlingen in der gleichen Größenordnung wie an der Station Ost (38,3 μg/m3). An den beiden Stationen Höchst (46 μg/m3) und Friedberger Landstr. (60,5 μg/m3) wurde der NO2-Grenzwert von 40 μg/m3, der ab 2010 gilt, überschritten. Der Einstundenmittelwert von 200 μg/m3, der ab 2010 maximal an 18 Tagen pro Jahr überschritten werden darf, wurde in Sindlingen, Höchst und Ost im Jahr 2008 nicht überschritten. In der Friedberger Landstraße haben 2 Überschreitungen stattgefunden. Damit wurde an allen Stationen dieser Grenzwert eingehalten. Benzol (C6H6) Der Jahresmittelwert für die Komponente Benzol (C6H6) lag mit 1 μg/m3 in Sindlingen niedriger aber in ähnlicher Größenordnung wie an der Station Friedberger Landstraße (2,09 μg/m3). Beide Werte liegen deutlich unter dem ab 2010 gültigen Benzolgrenzwert von 5 μg/m3. Schwefeldioxid (SO2) Der Jahresmittelwert für die Komponente Schwefeldioxid (SO2) lag mit 4,1 μg/m3 in Sindlingen in der gleichen Größenordnung wie an der Station Höchst (4 μg/m3). Das SO2-Niveau liegt im Ballungsraum so niedrig, dass der SO2-Grenzwert von 20 μg/m3, der für Ökosysteme festgelegt ist, nur zu 25% ausgeschöpft wird. Die Auswertung der Messwerte aus dem 2008 dokumentiert, dass an der Station Sindlingen die Grenzwerte eingehalten worden sind. Die Größenordnung des Luftschadstoffniveaus ist ähnlich wie an den beiden Frankfurter Stationen in Höchst und Ost. Wie erwartet, lag das Niveau für PM10 und NO2 an der verkehrsbezogenen Station in der Friedberger Landstraße deutlich höher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2007OFOF 551/6Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2007OAOA 489Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherAnregung
- 8. Februar 2008BB 88Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 30. Juni 2008BB 398Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 8. Dezember 2008BB 824Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 29. Mai 2009Sie sind hierBB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 30. Juni 2009AA 972Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2STVV-Anfrage · FAG
- 14. September 2009BB 787Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
- 30. November 2009BB 971Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 5. März 2010BB 162Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
- 7. Mai 2010BB 281Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 163Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)