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Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 162

Betreff: Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7334 - OA 1007 OBR 6, A 972 FAG, B 787/09 - Der Magistrat vertritt das Ziel, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingehalten werden. Seit

  1. Januar 2010 gelten für Stickstoffdioxid nach der
  2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes neue Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit: - 40 μg/m3 Jahresmittelwert - 200 μg/m3 Einstundenmittelwert (maximal 18 Überschreitungen pro Jahr erlaubt) In Frankfurt am Main wird der Immissionsgrenzwert für den Einstundenmittelwert eingehalten. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wurde im Jahr 2009 im Stadtgebiet von Frankfurt am Main überschritten. Der Magistrat geht davon aus, dass der nun geltende Grenzwert im Jahr 2010 im Stadtgebiet ebenfalls nicht eingehalten werden wird. An vielen verkehrsnahen Messstandorten in Deutschland wird der Jahresmittelgrenzwert derzeit deutlich überschritten. Die Stickstoffdioxidkonzentrationen haben sich auf hohem Niveau stabilisiert. Hauptverursacher der Stickoxide ist der Kraftfahrzeugverkehr. Der Grenzwert stellt die Kommunen bundesweit vor enorme Herausforderungen. Auf der einen Seite haben die Kommunen sicherzustellen, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, auf der anderen Seite stehen ihnen aber nur eine Reihe beschränkt wirkungsvoller Maßnahmen zur Verfügung. Die Europäische Union räumt die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis zum Jahr 2015 ein. Diese Fristverlängerung muss bis 2011 bei der EU-Kommission notifiziert werden. Für den Ballungsraum Rhein-Main ist die Grundlage der Notifizierung die Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans aus dem Jahr
  3. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zuständig für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne in Hessen. In dem fortgeschriebenen Luftreinhalteplan müssen Maßnahmen aufgeführt sein, die so wirksam sind, dass ein Einhalten des Immissionsgrenzwertes von 40 μg/m3 bis zum Jahr 2015 möglich erscheint. Die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeugtechnik in Verbindung mit der Modernisierung der Kfz-Flotte wird nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert im Jahr 2015 einzuhalten. Entsprechend dem Verursacheranteil soll der neue Luftreinhalteplan Maßnahmen enthalten, die die Stickstoffdioxidbelastung im Ballungsraum senken. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Magistrat aufgefordert, Maßnahmenvorschläge für den Luftreinhalteplan zu unterbreiten. Die Stickstoffdioxidbelastung im Ballungsraum ist jedoch nicht nur ein lokales Problem in Innenstädten, die gesamte Rhein-Main-Region weist nicht zuletzt durch die hohe Verkehrsbelastung auf den zahlreichen Autobahnen und den Flugverkehr eine hohe Hintergrundbelastung auf. In der Folge muss auch die gesamte Region als Handlungsraum verstanden und berücksichtigt werden. In dicht besiedelten Gebieten kann nur ein gemeinsames Vorgehen der Kommunen und der Landesregierung zielführend sein. Der Verantwortung zur Einhaltung der Luftgrenzwerte will der Magistrat im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes gerecht werden. Allerdings stehen dem Magistrat derzeit nur allgemeine Programme zur Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr (z.B. Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs, Erneuerung der Fahrzeugflotte) zur Verfügung. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich verfolgt, sie reichen aber nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen kann von den Kommunen aufgrund fehlender Zuständigkeiten oder fehlender finanzieller Mittel nicht bewältigt werden. So könnte die Einführung eines Tempolimits auf den Frankfurt am Main umgebenden Autobahnen die Belastung mit Stickoxiden verringern und gleichzeitig den Autobahnlärm reduzieren. Allerdings war das Land Hessen hierzu bislang nicht bereit. Auch Planungen des Landes, die den weiteren Ausbau des Straßennetzes betreffen, sollten unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Emissionsbelastungen überdacht werden. Auf die Zulassung von genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen oder den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens, die langfristig die Emissionen im Ballungsraum beeinflussen, hat der Magistrat ebenfalls keinen Einfluss. Das Ziel des Magistrats ist der Schutz der Gesundheit durch die Verbesserung der Luftqualität unter Wahrung der Mobilität. Letztendlich muss durch die Etablierung einer völlig umstrukturierten und nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur ein Paradigmenwechsel vollzogen werden, der viel Mobilität und wenig Kraftfahrzeugverkehr durch eine deutliche Reduzierung der Fahrleistungen in der Stadt und in der Region garantiert. Auch hier sind die Maßnahmen der kommunalen Seite auf die Unterstützung der Hessischen Landesregierung angewiesen. Nach Ansicht des Magistrates muss das Land Hessen ein regionales Maßnahmenkonzept entwickeln, um den Verkehrsfluss durch den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte fördern zu können. Maßnahmenvorschläge - Einrichtung von regionalen Umweltzonen (z.B. Ausweitung der Frankfurter Umweltzone auf Offenbach am Main und weitere Städte). - Forderung an die Bundesregierung zur Änderung der Kennzeichnungsverordnung, um eine weitere Differenzierung nach den Euronormen durch zusätzliche Plaketten zu ermöglichen. Weitere Verschärfung der Euronormen für Pkw (gleiche Grenzwerte für Diesel- und Benzinfahrzeuge) und Nutzfahrzeuge. Schnellere Einführung von Euro 6. - Festsetzung von Emissionsstandards für Baumaschinen, die in Umweltzonen zum Einsatz kommen. - Festsetzungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h als Regelwerk innerorts (Forderung des Deutschen Städtetages), 50 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen) und Finanzierung der Überwachung und/oder Zuweisung der Einnahmen von Überwachungsmaßnahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen an die Kommunen. - Weitere Attraktivierung des ÖV in den Ballungsräumen (z.B. Erhöhung der Taktfrequenz, Preisgestaltung). - Landesweite Öffentlichkeitskampagne, um ein neues Mobilitätsverhalten zu etablieren. - Initiative zur Einführung von Mobilitätsmanagementkonzepten (z.B. Optimierung von Navigationssystemen zur Reduzierung der Luft- und Lärmbelastungen) in Wirtschaftsbetrieben. - Initiative zur Einführung von regionalen und überregionalen Logistikkonzepten. - Ausweitung der Förderung der Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV, die besonders hohe Umweltstandards erfüllen (z.B. EEV, Erdgas, lärmarm). - Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen im kommunalen Bereich mit besonders umweltschonenden Antrieben (z.B. Elektro-, Hybrid- und Erdgasfahrzeuge) durch Land und Bund. - Förderung von Rad- und Fußverkehr - Entwicklung eines Landes-Fördermittelkontingentes für die Förderung von Wirtschaftsunternehmen (Kleinunternehmen) bei der Partikelfilter-Nachrüstung von Nutzfahrzeugen oder Neubeschaffung von Fahrzeugen - über die Regelungen der Richtlinie hinaus. - Einrichtung einer Beratungsstelle auf Landesebene, die zentrale Fördermittelberatung für Unternehmen anbietet, um alle gängigen gesetzlichen Regelungen auch ausschöpfen zu können. - Berücksichtigung der Immissionsproblematik im Rahmen der Raumordnung und Regionalplanung, wobei auch der Flugverkehr, Industrieanlagen und Kraftwerke zu berücksichtigten sind. - Schaffung einer gesetzlichen Regelung, um Anlagenbetreibern, die in Gebiete emittieren, in denen Immissionsgrenzwerte überschritten sind, Auflagen erteilen zu können, die sie zur Durchführung von über den Stand der Technik hinausgehenden Maßnahmen verpflichten. Aus Sicht des Magistrates hätte ein Konzept, das die genannten Maßnahmenvorschläge mit Unterstützung der Landes- und Bundesregierung realisiert, deutliche Potenziale zur Verbesserung der Luftqualität. Der Magistrat wird sich mit den Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Beteiligung an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans an die Hessische Landesregierung wenden. Darüber hinaus vertritt der Magistrat die Forderungen zur Luftreinhaltung in den entsprechenden Gremien des Hessischen und des Deutschen Städtetages.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2009BB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  2. 30. Juni 2009AA 972Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2STVV-Anfrage · FAG
  3. 14. September 2009BB 787Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
  4. 20. Oktober 2009OFOF 1312/6Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. Oktober 2009OAOA 1007Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzen Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 787Anregung
  6. 5. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    BB 162Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 11.05.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)ÖkoLinX-ARL (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Schenk (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 27.05.2010
TO II, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPStv. Schenk
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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