Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat geht nicht davon aus, dass der ab 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid an den beiden Meßstellen in Frankfurt an der Friedberger Landstraße und dem Höchster Bahnhof eingehalten werden kann. Dies liegt unter anderem daran, dass sich der Schadstoffausstoß des Straßenverkehrs bei Stickstoffdioxid auf absehbare Zeit kaum entscheidend verringern wird und dass andererseits vor allem auf Höchst bezogen durch den Ausbau des Flughafens und die Inbetriebnahme der Ersatzbrennstoffanlage im Industriepark Höchst die Belastung durch diesen Schadstoff hier zunehmen wird. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Abhilfe müssten hier die Bundesländer durch die Aufstellung eines Luftqualitätsplanes schaffen. Bei Überschreitungen wird darin festgelegt, was zu tun ist, damit die Grenzwerte wieder eingehalten werden können. Doch dies geschieht nicht. Das Land Hessen wird vielmehr eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis zum Jahr 2015 beantragen. 5 Jahre sollen so also verstreichen, ohne dass gegen die überhöhte Belastung der Luft durch das giftige Stickstoffdioxid überhaupt angefangen wird etwas zu tun. Seit Jahren ist bekannt, das ab nächstem Jahr der neue Grenzwert gelten wird, seit 2008 ist diese EU-Regelung in Kraft. Da hätte schon längst ein geeigneter, wirksamer Plan vorbereitet sein können, wie die Luft in Frankfurt und in Höchst sauberer wird, um die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Inhalt
Antrag vom 20.10.2009, OF 1312/6
Betreff:
Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Bericht 787 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einsetzt, dass umgehend ein Luftqualitätsplan erarbeitet wird, der geeignete Maßnahmen enthält, um bereits ab dem Inkrafttreten des neuen Grenzwertes am 11.06.2010 im Falle einer Grenzwertüberschreitung an der Messstelle am Höchster Bahnhof den Anteil von Stickstoffdioxid in der Luft wieder unterhalb des zulässigen Grenzwertes absenken zu können.
Begründung:
Der Magistrat geht nicht davon aus, dass der ab 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid an den beiden Meßstellen in Frankfurt an der Friedberger Landstraße und dem Höchster Bahnhof eingehalten werden kann. Dies liegt unter anderem daran, dass sich der Schadstoffausstoß des Straßenverkehrs bei Stickstoffdioxid auf absehbare Zeit kaum entscheidend verringern wird und dass andererseits vor allem auf Höchst bezogen durch den Ausbau des Flughafens und die Inbetriebnahme der Ersatzbrennstoffanlage im Industriepark Höchst die Belastung durch diesen Schadstoff hier zunehmen wird. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.
Abhilfe müssten hier die Bundesländer durch die Aufstellung eines Luftqualitätsplanes schaffen. Bei Überschreitungen wird darin festgelegt, was zu tun ist, damit die Grenzwerte wieder eingehalten werden können. Doch dies geschieht nicht. Das Land Hessen wird vielmehr eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis zum Jahr 2015 beantragen.
5 Jahre sollen so also verstreichen, ohne dass gegen die überhöhte Belastung der Luft durch das giftige Stickstoffdioxid überhaupt angefangen wird etwas zu tun. Seit Jahren ist bekannt, das ab nächstem Jahr der neue Grenzwert gelten wird, seit 2008 ist diese EU-Regelung in Kraft. Da hätte schon längst ein geeigneter, wirksamer Plan vorbereitet sein können, wie die Luft in Frankfurt und in Höchst sauberer wird, um die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 787 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2009BB 787Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
- 20. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 1312/6Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OAOA 1007Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzen Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 787Anregung
- 5. März 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 162Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme