Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 787
Betreff: Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2 Vorgang: A 972 FAG Zur Frage 1 Der Magistrat geht nicht davon aus, dass der ab 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 μg/m3 als Jahresmittelwert an den Luftmessstationen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) in der Friedberger Landstraße und am Bahnhof in Höchst eingehalten werden kann. Zur Frage 2 Die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 11.06.2008 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 11.06.2010 in deutsches Recht übernommen werden. Überschreiten in bestimmten Gebieten oder Ballungsräumen die Schadstoffwerte in der Luft einen Grenzwert oder Zielwert zuzüglich einer jeweils dafür geltenden Toleranzmarge, sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass für diese Gebiete oder Ballungsräume Luftqualitätspläne erstellt werden, um die entsprechenden Grenz- oder Zielwerte einzuhalten (Artikel 23 - Luftqualitätspläne). Zuständig für die Aufstellung eines Luftqualitätsplans ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV). Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main haben gegenüber dem Ministerium bereits auf den aus Sicht der Stadt erheblichen Handlungsbedarf hingewiesen. Die neue EU-Richtlinie bietet mit dem Artikel 22 die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis zum Jahr 2015 zu beantragen. Hierfür ist ein begründeter Antrag bei der Kommission nötig. Nach Auskunft des HMUELV wird das Land von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Luftqualitätsplans, der aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. Selbstverständlich sieht sich der Magistrat in der Pflicht, in seinem eigenen Einflussbereich alle Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Verbesserung der Luftqualität in Frankfurt zu erreichen. Allerdings sind die noch verbleibenden Handlungsinstrumente auf kommunaler Ebene begrenzt. So könnte aus Sicht des Magistrats die Einführung eines Tempolimits auf den Frankfurt umgebenden Autobahnen die Belastung mit Stickstoffdioxid verringern und gleichzeitig den Autobahnlärm reduzieren. Allerdings ist das Land Hessen hierzu bislang nicht bereit. Der Magistrat hat auch in seinen Stellungnahmen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und zur im Industriepark Höchst vorgesehenen Ersatzbrennstoffanlage auf die zusätzliche Belastung mit Stickstoffdioxid hingewiesen. Die Tatsache, dass eine neue Anlage die Schadstoffbelastung erhöht, ohne dass absehbar ist, durch welche Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden könnte, wird im Bundes-Immissionsschutzrecht und der Rechtsprechung derzeit noch nicht als Genehmigungshindernis gewertet. Die Erreichbarkeit der Grenzwerte wird damit aus Sicht des Magistrats noch weiter erschwert. Rechtliche Möglichkeiten für zusätzliche großflächige Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler Ebene fehlen. Eine Entlastung durch Verschärfung der Emissionsanforderungen an Anlagen kann nur durch den Bundesgesetzgeber erfolgen und muss von den Genehmigungsbehörden des Landes umgesetzt werden. Im Übrigen stehen der Stadt Frankfurt am Main derzeit nur allgemeine Programme zur Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr (Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs, Erneuerung der eigenen Fahrzeugflotte etc.) zur Verfügung, die kontinuierlich verfolgt werden und sicher einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten werden. Darüber hinaus sieht der Magistrat derzeit keine Möglichkeiten, unmittelbar auf die Stickstoffdioxidkonzentrationen einzuwirken. Zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte ist der Magistrat auf Landes- und Bundesinitiativen angewiesen.Nebenvorlage: Anregung vom 27.10.2009, OA 1007 Antrag vom 20.10.2009, OF 1312/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009BB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 30. Juni 2009AA 972Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2STVV-Anfrage · FAG
- 14. September 2009Sie sind hierBB 787Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
- 20. Oktober 2009OFOF 1312/6Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OAOA 1007Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2010 umsetzen Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 787Anregung
- 5. März 2010Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 162Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler gegen FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 787 = Kenntnis, OA 1007 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 787 = Kenntnis, OA 1007 = Ablehnung) NPD (B 787 = Kenntnis, OA 1007 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und NPD gegen FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FAG und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung)