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Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2

Vorlagentyp: AFAG
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 30.06.2009, A 972

Betreff: Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2 Im Bericht B 448 vom 29.05.2009 wird ausgeführt, dass im Jahr 2008 an den beiden Stationen Höchst und Friedberger Landstraße für NO2 durchschnittliche Werte von 46 μg/m3 bzw. 60,5 μg/m3 gemessen wurden. Diese Werte überschreiten den ab 2010 geltenden Grenzwert von 40 μg/m3 deutlich mit 15 bzw. 50 Prozent. Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Anzahl der Emittenten oder der Ausstoß von NO2 deutlich abnehmen könnte. Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass durch die Zunahme des Straßenverkehrs und die Inbetriebnahme neuer Verbrennungsanlagen die NO2-Konzentrationen eher zunehmen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Geht der Magistrat davon aus, dass die ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2 an den genannten Messstellen eingehalten werden können?
  2. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, dass die genannten Grenzwerte eingehalten werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2009BB 448Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  2. 30. Juni 2009Sie sind hier
    AA 972Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 14. September 2009BB 787Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht
  4. 5. März 2010Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 162Einhaltung der ab 2010 geltenden Grenzwerte für NO2Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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