Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendig
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Im Magistratsbericht B 281 wird bemängelt, dass die Luftbelastung durch den Flughafen Frankfurt und der Ausbau des Flughafens nicht separat bzw. gar nicht aufgeführt wird.
Zu 2. und 3.: Bei den Angaben für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurden die tatsächlich gemessenen Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die auf Grund von Messungen vorliegen, nur unvollständig berücksichtigt. Statt dessen wurden Berechnungen herangezogen, die niedrigere Werte suggerieren, als tatsächlich gemessen werden. Dadurch ergibt sich ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Belastungssituation. Für die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Westen mit den erheblichen Umweltbelastungen durch Autobahnen, Flughafen und zahlreiche Industrieanlagen ist es wichtig, ein möglichst realistisches Bild der Gesamtbelastung der Luftschadstoffe zu bekommen. Nur so kann die Stadt Frankfurt wirksam und mit Land und Bund gemeinsam an einer Verbesserung der Belastungssituation arbeiten und die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe in absehbarer Zeit einhalten.
Inhalt
Antrag vom 17.08.2010, OF 1549/6
Betreff:
Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendig
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe, um die in dem Magistratsbericht erwähnten fehlenden Punkte ergänzt bzw. überarbeitet wird:
Separate Berücksichtigung der Luftbelastung durch den Frankfurter Flughafen und des Ausbaus des Frankfurter Flughafens mit dem dadurch prognostizierten Anstieg des Straßenverkehrs.
Neuberechnung und Darstellung der Werte für Feinstaub- PM10 basierend auf den bereits durchgeführten tatsächlichen Messungen.
Neuberechnung und Darstellung der Werte von Stickstoffdioxid – NO2 basierend auf den bereits durchgeführten tatsächlichen Messungen.
Begründung:
Zu 1.: Im Magistratsbericht B 281 wird bemängelt, dass die Luftbelastung durch den Flughafen Frankfurt und der Ausbau des Flughafens nicht separat bzw. gar nicht aufgeführt wird.
Zu 2. und 3.: Bei den Angaben für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurden die tatsächlich gemessenen Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die auf Grund von Messungen vorliegen, nur unvollständig berücksichtigt. Statt dessen wurden Berechnungen herangezogen, die niedrigere Werte suggerieren, als tatsächlich gemessen werden. Dadurch ergibt sich ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Belastungssituation. Für die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Westen mit den erheblichen Umweltbelastungen durch Autobahnen, Flughafen und zahlreiche Industrieanlagen ist es wichtig, ein möglichst realistisches Bild der Gesamtbelastung der Luftschadstoffe zu bekommen. Nur so kann die Stadt Frankfurt wirksam und mit Land und Bund gemeinsam an einer Verbesserung der Belastungssituation arbeiten und die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe in absehbarer Zeit einhalten.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 281 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2010BB 281Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
- 17. August 2010Sie sind hierOFOF 1549/6Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2010OMOM 4509Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigDirektanregung
- 10. Januar 2011STST 22Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigStellungnahme
- 15. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 378Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme