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Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendig

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 378

Betreff: Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendig Der Magistrat hat sich gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei der hessischen Landesregierung für eine Präzisierung der Gesamtbelastungsanalyse eingesetzt und in einem Schreiben an das zuständige Ministerium die separate Berücksichtigung der Luftbelastung durch den Frankfurter Flughafen und des Ausbaus des Frankfurter Flughafens sowie um Neuberechnung und Darstellung der Werte für Feinstaub – PM10 und Stickstoffdioxid – NO2 basierend auf den bereits durchgeführten tatsächlichen Messungen gebeten. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) hat mit Schreiben vom 01.12.2010 auf die Forderung zur Ergänzung und Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse wie folgt geantwortet: "Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann, mit Schreiben vom 11. November 2010 bitten Sie um eine Neuberechnung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung auf der Grundlage von Messungen sowie einer separaten Berücksichtigung der durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main entstehenden Zusatzbelastung. Ich stimme Ihnen zu, dass es für die Planungen einer Stadt von Interesse wäre, möglichst detaillierte Kenntnisse über die zukünftige Entwicklung der Luftschadstoffe zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung und damit auch nicht des vorliegenden Gutachtens. Die Ausbreitungsrechnungen sollen lediglich die für die vorhandene Belastung verantwortlichen Emittentengruppen und deren Anteil an der Gesamtbelastung ermitteln, um entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Maßnahmen für die Luftreinhalteplanung festlegen zu können. Und genau diesen Vorgaben entspricht das vorliegende Gutachten - auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der Auswirkungen des bestehenden Flughafens. Ausgangspunkt der Berechnungen sind auch nicht Messungen bzw. Messwerte, sondern tatsächliche erfolgte Emissionen der verschiedenen Emittenten wie sie in den Emissionskatastern erhoben werden, ein chemisches Umwandlungsmodell sowie meteorologische Einflüsse des betrachteten (zurückliegenden) Jahres, was auch ausführlich im Gutachten dargestellt wurde. Die so gewonnenen Ergebnisse werden lediglich mit den im gleichen Jahr gemessenen Werten verglichen, um die Genauigkeit der Methode zu überprüfen. Diese Vorgehensweise ist EU-weit anerkannt und die erhaltenen Werte entsprechen in ihrer Genauigkeit den in Anlage 1 A. "Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung" der 39. BlmSchV enthaltenen Anforderungen. Die von Ihnen gewünschte Prognose - vor allem im Hinblick auf die Zusatzbelastung durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main - basiert im Wesentlichen auf Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Emissionen der Hauptemittenten Industrie, Gebäudeheizung und (Flug-) Verkehr. Diese Annahmen sind mit sehr vielen Unsicherheiten verbunden, was teilweise Abweichungen in ganz anderen Größenordnungen mit sich bringt als die von Ihnen kritisierten 30 % der vorliegenden Berechnungen. Bestes Beispiel sind die deutlich höheren Abgasemissionen von modernen Diesel-Pkw der Euro-4-Norm, die Anfang des Jahrtausends noch erheblich geringer prognostiziert wurden, wohingegen die von schweren Nutzfahrzeugen zu hoch angesetzt waren. Eine Prognose der Luftschadstoffentwicklung wurde im Rahmen des PIanfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Frankfurter Flughafens unter Zugrundlegung von zum damaligen Zeitpunkt konservativer Annahmen getroffen. Eine Neuberechnung der Auswirkungen würde natürlich auf Grundlage inzwischen vorliegender neuer Erkenntnisse erfolgen; ob jedoch die immer noch notwendigen Annahmen dann tatsächlich auch so eintreten, bliebe abzuwarten. D.h., bis zur tatsächlichen Umsetzung könnten in kürzeren Zeitabständen immer wieder Prognosen gemacht werden, die dem tatsächlichen Wert wahrscheinlich immer näher kämen, die dessen ungeachtet aber bis zum Nachweis der tatsächlichen Emissionen und ihres Anteils an der Gesamtbelastung nicht als Grundlage für eine Luftreinhalteplanung nutzbar wären. Da eine Neuberechnung der Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen auf Grundlage von Messungen nicht möglich und eine Prognose von vorhabensbezogenen zukünftigen Zusatzbelastungen nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist, sehe ich daher keine Möglichkeit Ihrer Bitte zu entsprechen.“ Der Magistrat kann sich der Auffassung des Ministeriums nur hinsichtlich der Neuberechnung der Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen auf Grundlage von Messungen anschließen. Der Magistrat ist der Ansicht, dass der Flughafen in der Gesamtbelastungsanalyse als separate Emittentengruppe in den auswertenden Darstellungen hätte präzisiert werden müssen. Weder ist dies für die aktuelle flugverkehrbedingte Luftschadstoffsituation geschehen, noch gibt die Analyse anderweitig Auskunft über den konkreten Anteil des Flughafens / Flugverkehrs an der Gesamtimmissionsbelastung. Unverständlich ist vor dem Hintergrund, dass "eine Prognose von vorhabensbezogenen zukünftigen Zusatzbelastungen nicht Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist“, zwar Ausbreitungsrechnungen für vier geplante Großvorhaben getätigt wurden, der Flughafenausbau jedoch keine Berücksichtigung finden konnte. Der Magistrat wird sich im Rahmen der Luftreinhalteplanung auch weiterhin um die Berücksichtigung aller großen Emittentengruppen, wozu auch der Flughafen/ -verkehr zählt, bemühen. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2010BB 281Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  2. 17. August 2010OFOF 1549/6Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 14. September 2010OMOM 4509Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigDirektanregung
  4. 10. Januar 2011STST 22Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendigStellungnahme
  5. 15. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 378Überarbeitung der Gesamtbelastungsanalyse notwendig
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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