Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort8 Sitzungen

Zusammenfassung

Die geplante Regionaltangente Ost (RTO) soll eine attraktive ÖPNV-Anbindung zwischen der Niddertalbahn und der Nordmainischen S-Bahn schaffen. Erwartet wird eine signifikante Reduzierung der Reisezeiten sowie eine Verlagerung von Personenfahrten vom Individualverkehr zum ÖPNV, wodurch auch CO2-Emissionen verringert werden sollen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Bericht

In Kooperation mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den betroffenen lokalen Aufgabenträgern Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis wurde, wie bereits berichtet, eine Machbarkeitsstudie und eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Regionaltangente Ost (RTO) durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchungen, die von den Büros Intraplan Consult GmbH und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH durchgeführt wurden, liegt nun vor. Ziel der Untersuchungen war es, die Realisierungswürdigkeit dieser Maßnahme zu bewerten und darauf basierend eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Für das Vorhaben wurden hohe positive verkehrliche Wirkungen ermittelt und ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 errechnet. Eine Aussicht auf Förderfähigkeit gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist somit gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Folgenden gebündelt dargestellt:

  1. Maßnahmenbeschreibung und Trassenvarianten. Durch die RTO soll eine direkte Verbindung zwischen der Niddertalbahn im Norden und der Nordmainischen S-Bahn im Süden geschaffen werden, um für Pendelnde aus dem nördlichen und nordöstlichen Umland eine attraktive ÖPNV-Anbindung unter anderem in die Frankfurter Innenstadt, aber auch in das südöstliche Umland zu bieten. Deshalb sollen durch den Netzschluss u.a. alle Orte entlang der Niddertalbahn bedient werden. Zu Beginn der Vorstudie wurde dem Auftragnehmer ein Untersuchungskorridor vorgegeben, der sich vom Rand der östlichen Frankfurter Stadtteile bis zu dem mittleren Bereich von Maintal erstreckte (siehe Abbildung 1). In diesem Korridor wurden zunächst anhand der topografischen Gegebenheiten und möglichen Anschlusspunkte der Neubaustrecke an die vorhandenen Strecken (Niddertalbahn und nordmainische Strecke Frankfurt - Hanau) fünf unterschiedliche Trassierungsvarianten skizziert (siehe Abbildung 2). Eine erste Bewertung dieser Varianten bezüglich der zu erwartenden Fahrzeiten, der Erschließungswirkung und der technischen Anforderungen ergab, dass das Kriterium der Fahrzeit entscheidend ist, um die angedachten Linien auf den Bestandsstrecken mit dem dort jeweils bestehenden Verkehr in Einklang zu bringen. Bestimmte Fahrzeiten müssen dabei eingehalten werden, sodass lange Trassenvarianten ungünstiger beurteilt wurden als kürzere, wie insbesondere die westliche Variante. Die Erschließungswirkung wurde bei der am weitesten westlich gelegenen Variante als am größten eingeschätzt. Das ist erstens dadurch begründet, dass nur diese Variante die Option für die unmittelbare Erschließung von Bergen-Enkheim bietet, und zweitens dadurch, dass eine S-Bahnlinie nach Glauburg-Stockheim bei dieser Variante das größte Einzugsgebiet entlang der Niddertalbahn erschließt. Die technischen Fragen der Trassierung sowohl durch den Berger Rücken als auch für die Einfädelung in die Niddertalbahn stellten sich bei allen Trassenvarianten als vergleichbar komplex dar, sodass im projektbegleitenden Arbeitskreis die Entscheidung zur Betrachtung der westlichen Trassenvariante (Trasse 1) getroffen wurde. Die genaue Führung der Trassenvariante 1 ist in Abbildung 3 dargestellt. Die Trasse tangiert den östlichen Rand von Frankfurt am Main und würde aufgrund der Topographie in erhöhter Lage (rund 22 Meter) über das Gelände des Riedbads geführt werden. Die Trasse quert das dortige Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund des weiter östlich bestehenden Naturschutzgebietes (Naturschutzgebiet "Enkheimer Ried") ist der Korridor für eine Trasse an dieser Stelle sehr begrenzt. Bedient wird auf Frankfurter Gemarkung unter anderem eine neue Station Bergen (alternativ Station Enkheim). Die Station Bergen wurde gegenüber einer Station Enkheim wegen der vermuteten größeren verkehrlichen Potentiale bevorzugt. Die Station ist aufgrund der Topographie in Tunnellage vorgesehen. Die abgeschätzten Investitionen für das Vorhaben belaufen sich auf rund 531,7 Mio. € zum Preisstand 2016 (Vorgabe Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr, Version 2016+). Die Kosten enthalten 10 Prozent Planungskosten. Nach dem unterstellten Linien- und Angebotskonzept verkehrt die RTO durchgehend im 30´-Takt (Montag bis Freitag + Samstag/Sonntag) und bindet Bad Vilbel sowie Bergen direkt an das Flughafen-Terminal 3 an (RTO: Bad Vilbel - Bergen - Fechenheim - Frankfurt Ost - Frankfurt Süd - Flughafen Terminal 3). Zusätzlich verkehren S-Bahn-Fahrten im 30´-Takt (Montag bis Freitag) von (Büdesheim) Niederdorfelden über Bergen und den Frankfurter Hauptbahnhof nach Bad Soden/Kronberg. Darüber hinaus sind S-Bahn-Fahrten von Stockheim und dem Frankfurter Hauptbahnhof nach Bad Soden / Kronberg im 30´-Takt (Montag bis Freitag + Samstag/Sonntag) vorgesehen. Diese können aus Kapazitätsgründen jedoch nicht in Bergen halten. Dies könnte aber durch das ETCS (European Train Control System) im S-Bahn-System und die dadurch erzielbaren kürzeren Zugfolgezeiten im Stammstreckentunnel der S3 und S4 künftig möglich werden. Die RTO führt zu erheblichen Reisezeitverkürzungen. Beispielsweise verkürzt sich die Reisezeit von Bergen zum Flughafen von heute rund 52 Minuten (zum Beispiel Flughafen Regionalbahnhof) auf rund 31 Minuten (Flughafen Terminal T3). Zwischen Bad Vilbel und der Station Frankfurt Ost würde die Fahrt mit 17 Minuten nur noch knapp halb so lange dauern wie heute (30 Minuten). Auch die Fahrt von Bergen zur Station Frankfurt Ost beziehungsweise Frankfurt Süd würde mit sechs beziehungsweise zehn Minuten deutlich kürzer ausfallen.
  2. Verkehrliche Wirkungen: Das Vorhaben führt voraussichtlich zur Verlagerung von 8.837 Personenfahrten am Tag vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum ÖPNV. Zusätzlich wurden 1.279 neue ÖPNV-Fahrten (induzierter Verkehr) ermittelt. Die tägliche Verkehrsnachfrage im ÖPNV steigt dadurch insgesamt um 10.116 Personenfahrten am Tag. Durch das Vorhaben werden rund 8.015 t CO2-Emissionen im Jahr vermieden.
  3. Nutzen-Kosten-Untersuchung: Bei der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses werden der volkswirtschaftliche Nutzen und die Kosten des Vorhabens gegenübergestellt. Die einzelnen Nutzenkomponenten können der Abbildung 5 entnommen werden. Die höchsten Maßnahmennutzen resultieren mit 10.085 T€ und 9.486 T€ pro Jahr aus dem Fahrgastnutzen ÖPNV und dem ÖPNV-Fahrgeld infolge der gestiegenen ÖPNV-Verkehrsnachfrage. Durch die vermiedenen CO2-Emissionen lässt sich ein weiterer hoher Nutzen von 5.370 T€ pro Jahr generieren. Den Gesamtnutzen (39.219 T€ pro Jahr) reduzieren wiederum die um 14.729 T€ pro Jahr höheren ÖPNV-Gesamtkosten (Betriebskosten, Unterhaltungskosten Fahrweg). Unter Berücksichtigung des jährlich notwendigen Kapitaldienstes für Fahrweg (Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 15.291 T€ pro Jahr errechnet sich ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6. Der deutlich über 1 liegende Nutzen-Kosten-Indikator bietet sogar Spielraum für mögliche Kostensteigerungen. Fazit: Die Untersuchungen zeigen, dass die Machbarkeit einer RTO grundsätzlich gegeben ist und dass durch die Direktverbindungen und Reisezeitverkürzungen hohe verkehrliche Wirkungen zugunsten des ÖPNV erzielt werden können. Mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten der Maßnahme, womit - wie auch eingangs erwähnt - die Aussicht auf Förderwürdigkeit nach dem GVFG aufgezeigt wurde. Allerdings quert die in der Untersuchung betrachtete Trassenvariante mit Anbindung von Bergen-Enkheim das Landschaftsschutzgebiet - Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, sodass die Vereinbarkeit der Trassenführung mit dem Natur- und Landschaftsschutz im weiteren Verlauf der Untersuchungen zu klären wäre. Aus verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Sicht ist die RTO sinnvoll und sollte weiterverfolgt werden. Die westliche Trassenvariante 1 wird aufgrund der bereits erwähnten Vorteile für weitere Untersuchungen empfohlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. April 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 463 zurück — Anregung, beschlossen am 27. Mai 2024. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 16
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage B 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Vorlage B 128 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
2 GrüneCDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, CDU und FDP

OBR 16
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 7
Beraten
Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
BFF
zu 3)
Zustimmung:
1 WBECDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
3 WBE
zu 9)
Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 117
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 120
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954)AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz)FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz)Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen