Regionaltangente Ost: Transparenz und Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine umfassende Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Planung der Regionaltangente Ost. Ziel ist es, die verschiedenen Trassenvarianten unter Berücksichtigung technischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu bewerten, um die Zustimmung der Bevölkerung zu gewinnen. Dies soll zu einer verbesserten ÖPNV-Anbindung für die Region führen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen für eine Regionaltangente Ost (RTO) die Bürgerschaft zu beteiligen und dabei folgendes umzusetzen:
- Aus einer Kenntnisnahme des Berichts B 128 vom 08.04.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung ergibt sich keine Zustimmung für die im Bericht favorisierte Trassenvariante 1 und kein Handlungsauftrag an den Magistrat, ausschließlich die Trassenvariante 1 bei weiteren Untersuchungen zu betrachten und weiterzuverfolgen.
- Bei der Festlegung einer in anschließenden Untersuchungen weiter zu vertiefenden Vorzugstrasse für die RTO sind als Kriterien für die Machbarkeit nicht nur die technischen Fragen der Trassierung, der verkehrliche Nutzen und die Kosten, sondern auch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die städtebaulichen Auswirkungen, die Folgen für die vorhandene bauliche und soziale Infrastruktur (z. B. Wohngebäude, Sportanlagen, Kleingärten, Landwirtschaft) und die Lärmbelastung zu bewerten.
- Die Festlegung der Stadt Frankfurt am Main auf eine zusammen mit den Projektpartnern weiter zu untersuchende Vorzugstrasse erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte. Der Magistrat legt daraufhin einen Magistratsvortrag mit seinem Vorschlag vor, über den die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. In dieser Vorlage sind zur Herleitung der Entscheidung folgende Untersuchungen und Bewertungen vorzunehmen:
a) Alle untersuchten Korridore, also auch die bisher nicht bekannt gemachten, sind mit ihren Vor- und Nachteilen zu erläutern. Dabei sind die innerhalb der jeweiligen Untersuchungskorridore betrachteten verschiedenen Trassenvarianten einzeln zu bewerten.
b) Bei der Bewertung und Darstellung der Trassenvarianten 1 - 5 im Untersuchungskorridor Bergen-Enkheim / Fechenheim / Maintal ist durch eine zunächst vereinfachte Betrachtung zusätzlich eine Variante der Trasse 1 mit einer in Bergen-Enkheim und Fechenheim vollständig unterirdischen Führung in einem in bergmännischer Bauweise zu bauenden Tunnel zu prüfen.
- Die Ergebnisse der Trassenuntersuchungen sind den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung ausführlich vorzustellen. Zusätzlich sind in den jeweiligen Stadtteilen öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bürger durchzuführen. Dabei sind die von den Bürgern geäußerten Bedenken und Vorschläge in der Magistratsvorlage über eine Vorzugstrasse darzustellen und zu bewerten.
Begründung
Mit der Regionaltangente Ost kann der Schienenring um Frankfurt geschlossen und insbesondere Menschen aus dem südöstlichen Wetteraukreis eine attraktive, schnelle ÖPVN-Verbindung in Richtung Frankfurt und dem Flughafen angeboten werden. Auch die angebundenen Frankfurter Stadtteile können durch zusätzliche Verbindungen von dem neuen Angebot profitieren. Die RTO ist damit ein wichtiger Baustein für eine Angebotsverbesserung des ÖPNV mit kürzeren Fahrtzeiten als bisher, der nicht nur Pendlern eine Alternative zum Auto anbietet. So unbestritten positiv aus verkehrlicher Sicht allgemein ein Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur ist, so offensichtlich ist auch, dass zusätzliche Trassen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sowie die vorhandenen Siedlungsstrukturen und die dort lebenden Menschen mit sich bringen. Es ist deshalb notwendig - auch um die Zustimmung und Unterstützung der örtlichen Bevölkerung für die Projekte zu gewinnen - bei der Auswahl der Streckenführung die technische Machbarkeit, den verkehrlichen Nutzen, die Kosten, Eingriffe in Natur und Landschaft, städtebauliche Auswirkungen, die Folgen für die vorhandene bauliche und soziale Infrastruktur (z. B. Wohngebäude, Sportanlagen, Kleingärten, Landwirtschaft) und die Lärmbelastung sorgsam gegeneinander abzuwägen und die Ergebnisse transparent und ausführlich den parlamentarischen Gremien und der Bevölkerung zu erläutern. Bei der Trassenauswahl für die RTO auf Frankfurter Gebiet ist dies bisher nicht geschehen. Bei der Prüfung der Machbarkeit legt sich der Magistrat allein aufgrund von technischen Fragenstellungen und des verkehrlichen Nutzens auf eine Trassenführung in Bergen-Enkheim und Fechenheim fest, die anderen Kriterien werden nicht oder nur oberflächlich durch Verweis auf spätere Untersuchungen einbezogen. Auch gibt es keinen Vergleich der Vor- und Nachteile aller untersuchter Trassen untereinander. Diese Unterlassungen geschieht vor dem Hintergrund einer schwierigen Topographie in Bergen-Enkheim, bei der der untersuchte Bereich eine der stärksten Höhendifferenzen des Berger Rückens aufweist. Bei der öffentlichen Präsentation im Ortsbeirat konnten daher wichtige Fragen nicht beantwortet werden, während monströs anmutende Bauwerke wie eine 22 Meter hohe Überführung über das Riedbad in Enkheim und die Lage des Tunnelmundes am Berger Rücken in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes die Menschen beunruhigen. Es ist daher notwendig, vor einer Entscheidung über eine vertieft zu untersuchende Vorzugstrasse zunächst die Vor- und Nachteile der bisher untersuchten Trassen einander gegenüberzustellen, transparent den politischen Gremien und der Bevölkerung in den Stadtteilen zu erklären und die Sorgen und Vorschläge der Menschen aufzunehmen. Dabei ist es auch sinnvoll, für sich schon jetzt abzeichnende Schwachstellen zumindest in erster Näherung die Machbarkeit von Alternativen zu untersuchen. Dies könnte die Führung der RTO in Bergen-Enkheim und Fechenheim vollständig unterirdisch in einem Tunnel sein, um eine Überführung in Enkheim und eine Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet zu vermeiden. Damit könnten sich bedeutende Vorteile für die Wohnbevölkerung, die angrenzenden Sport- und Freizeitanlagen sowie das Enkheimer Ried ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Mai 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke und BFF (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird)