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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Der Bericht schlägt die Einrichtung einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft für Gewerbeflächen vor, um den Erwerb, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Gewerbeflächen zu optimieren. Ziel ist es, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten flexibel mit Gewerbeflächen zu versorgen und gleichzeitig nachhaltige Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft für Gewerbeflächen wurde im räumlich-funktionellen Entwicklungskonzept (RfEk) als Lösungsansatz aufgegriffen, um den Erwerb, die Entwicklung sowie die Bewirtschaftung von Gewerbeflächen und ggf. auch die Finanzierung von Betriebsverlagerungen als auch ein operatives Flächenmanagement zur Erreichung der gewerbepolitischen Ziele umsetzten zu können.

Eine zu errichtende kommunale Entwicklungsgesellschaft muss unter der aktuellen Marktsituation von Beginn an mit Gewerbegrundstücken aus dem kommunalen Eigentum bzw. neu durch die Stadt Frankfurt am Main zu entwickelnden Gewerbegrundstücken ausgestattet werden. Eine derart ausgestatte Gesellschaft könnte dann der Forderung aus dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151) gerecht werden, "Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen" zu versorgen.

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung kann die Gesellschaft die Gewerbeflächen durch Erbpacht interessierten als auch geeigneten Unternehmen zum Zwecke der Erweiterung, Umsiedlung oder Ansiedlung zur Verfügung stellen. Dabei sollen die Flächen ausschließlich im Rahmen der Erbpacht vergeben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Stadt Frankfurt am Main dauerhaft die Möglichkeit zur Einflussnahme über die zukünftige Nutzung erhält und Bodenpreisspekulationen zu Ungunsten der nutzenden Unternehmen verhindert werden.

Es wird empfohlen, die Vergabe der Gewerbegrundstücke an Kriterien bzw. Bewertungsverfahren zu binden, die die Aspekte der Wirtschaftsförderung als auch der Nachhaltigkeit beachten. Solche Verfahren werden in vielen deutschen Kommunen bereits seit Längeren angewendet und haben sich bewährt. Für Frankfurt am Main wäre ein solche Bewertungsmatrix zu entwickeln. Basis für die Erstellung einer Bewertungsmatrix bilden dabei die Nachhaltigkeitsbausteine Ökonomie, Ökologie und Soziales.

Der Baustein der Ökonomie umfasst insbesondere eine langfristig effiziente als auch ressourcenschonende Produktion. Die Betrachtung des ökonomischen Bausteins ist für die Wirtschaft einer Kommune unerlässlich. Folglich werden diese Kriterien wie z.B. der aktuelle Unternehmensstandort, zu erwartende Gewerbesteuereinnahmen oder die Zahl der Arbeitsplätze in Bezug auf die Grundstücksfläche bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.

Unter dem Baustein Ökologie ist zum Beispiel der Schutz der natürlichen Ressourcen, des Klimas als auch der Artenvielfalt zu verstehen. Hierzu gehören z.B. auch die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach und/oder eine zu errichtende Dachbegrünung, welche sich in einer langfristigen Betrachtung durchaus auch ökonomisch für die Unternehmen auswirken können.

Die Baustein Soziales steht für Kriterien wie z.B. für gerechte Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und eine gute Lebensqualität in Frankfurt am Main.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. März 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1368 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 14. Januar 2021. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 7 · 26.04.2022
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da nach Einrichtung der kommunalen Entwicklungsgesellschaft ein weiterer Bericht des Magistrats erwartet wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Kenntnis)

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