Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Bestehende Potenziale ausschöpfen - keine Ausweisung neuer Gewerbegebiete
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Wilhelmsbader Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenheim/24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen26.05.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Wilhelmsbader Weg per E-MailBegründung
Bestehende Potenziale ausschöpfen - keine Ausweisung neuer Gewerbegebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Magistratsvorlage M151/2020 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird damit beauftragt, die Datenbasis der im Jahr 2015 im Auftrag der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.01.2016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie" zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung folgende detaillierte Aufstellung (Stand 31.12.2020) sowohl kartiert als auch in Form einer Liste vorzulegen:
- a)Gesamtübersicht und -fläche der im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete
- b)Übersicht der Flächen gemäß der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO
- c)Übersicht aller brachliegenden und untergenutzten Gewerbeflächen
- d)Übersicht aller Flächen, die mit Nutzungen belegt sind, für die eine Lage im Gewerbegebiet nicht zwingend erforderlich oder dort problematisch sind.
- Basierend auf dieser aktualisierten Datenbasis wird der Magistrat weiterhin damit beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten:
- a)wo und in welchem Umfang aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht
- b)wo und in welchem Umfang Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können
- c)wo und in welchem Umfang eine optimierte Nutzung bereits bestehender Gewerbeflächen erzielt werden kann, z. B. durch die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, über die sich die Erhöhung der Auslastung oder eine Durchmischung mit anderen Funktionen erzielen lässt.
- Sofern das sich aus den Untersuchungen zu den Punkten 2. und 3.)ergebende, aktivierbare Gewerbeflächenpotential nicht ausreichend ist, um mittel- bis langfristig den aktuell prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet von Frankfurt zu decken, wird der Magistrat damit beauftragt, zunächst diejenigen Gewerbegebiete zu entwickeln, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan vorliegen (B696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2, B701 Mainkur sowie B 921 Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg), siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan "B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss".
- Dem Magistrat werden durch die Stadtverordnetenversammlung keine Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt, solange die Ergebnisse der unter den Punkten 2. und 3. geforderten Potentialanalyse nicht vorliegen und sich nicht perspektivisch die Ausschöpfung der sich daraus sowie aus Punkt 4. ergebenden Möglichkeiten abzeichnet. Begründung: In seiner Vorlage M151 vom 25.09.2020 mit Betreff "Gewerbeflächenentwicklungsprogramm" führt der Magistrat - unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen des Masterplans Industrie aus dem Jahr 2015 - einzelne Entwicklungsräume und Maßnahmen zur Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms 2004 an. Die hierfür als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten notwendigen Informationen lässt er in seiner Vorlage jedoch vermissen, insbesondere betrifft dies die Zurverfügungstellung einer aktualisierten Datenbasis der 2015 erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.012016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie." Dort wird auf Seite 11 unter der Zwischenüberschrift "Vielfältige Gewerbeflächenpotenziale, nicht nur in den Industrieparks" ausgeführt: "Von den rund 1.500 ha im Gewerbeflächenkataster erfassten Flächen in Frankfurt am Main wurden Ende 2013 rund 213 ha nicht gewerblich genutzt. Davon befinden sich 88 ha (41 %) in den Industrieparks und 125 ha (59 %) in den weiteren Gewerbegebieten der Stadt. Darüber hinaus sind im Gewerbeflächenkataster rund 140 ha erfasst, die derzeit nur sehr gering genutzt sind bzw. erhebliche Leerstände aufweisen." In einem der BFF-Fraktion vom Büro Karl Richter Architekten BDA zur Verfügung gestellten Übersichtsplan wird eine Gesamtfläche von derzeit etwa 242 Hektar brachliegender bzw. untergenutzter Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Frankfurt ausgewiesen (siehe Anlage Blatt 01, Übersichtsplan "Brachliegende oder untergenutzte Gewerbeflächen"). Der Magistrat ist daher gefordert, den Stadtverordneten eine aktualisierte Gesamtübersicht aller im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete, gegliedert nach der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO, vorzulegen. Dies beinhaltet ebenfalls die Information darüber, inwieweit diese Gewerbeflächen derzeit brachliegen bzw. unter- oder fehlgenutzt sind sowie wo und in welchem Umfang aus Sicht des Magistrats derzeit aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht. Relevant in diesem Zusammenhang sind weiterhin Informationen darüber, wo Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können. Ausschließlich auf Basis dieser aktualisierten Daten kann eine Gegenüberstellung von aktivierbaren Flächenpotentialen und dem derzeit prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet erfolgen und fachlich über die daraus abzuleitenden Maßnahmen entschieden werden. Die Entwicklung neuer Gewerbegebiete und eine damit einhergehende zusätzliche Flächenversiegelung ist aus ökologischen und klimatischen Gründen nicht vertretbar, solange keine saubere Potentialanalyse für bereits ausgewiesene Gewerbeflächen erfolgt ist und sich perspektivisch nicht die Ausschöpfung der aktivierbaren Flächenpotentiale abzeichnet. Einer Optimierung der Nutzung bereits bestehender und versiegelter Flächen ist daher grundsätzlich der Vorrang einzuräumen. Bevor Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt werden, sind zudem Bebauungspläne fortzusetzen, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse existieren (siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss), da man auf diesem Wege deutlich schneller zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und damit zu gegebenenfalls benötigten, zusätzlichen Gewerbeflächen gelangt. Anlage 1_Gewerbeflaechenentwicklungsprogramm (ca. 3,4 MB)
Inhalt
Antrag vom 16.11.2020, NR 1328
Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Bestehende Potenziale ausschöpfen - keine Ausweisung neuer Gewerbegebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Magistratsvorlage M151/2020 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird damit beauftragt, die Datenbasis der im Jahr 2015 im Auftrag der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.01.2016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie" zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung folgende detaillierte Aufstellung (Stand 31.12.2020) sowohl kartiert als auch in Form einer Liste vorzulegen:
- a)Gesamtübersicht und -fläche der im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete
- b)Übersicht der Flächen gemäß der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO
- c)Übersicht aller brachliegenden und untergenutzten Gewerbeflächen
- d)Übersicht aller Flächen, die mit Nutzungen belegt sind, für die eine Lage im Gewerbegebiet nicht zwingend erforderlich oder dort problematisch sind.
- Basierend auf dieser aktualisierten Datenbasis wird der Magistrat weiterhin damit beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten:
- a)wo und in welchem Umfang aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht
- b)wo und in welchem Umfang Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können
- c)wo und in welchem Umfang eine optimierte Nutzung bereits bestehender Gewerbeflächen erzielt werden kann, z. B. durch die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, über die sich die Erhöhung der Auslastung oder eine Durchmischung mit anderen Funktionen erzielen lässt.
- Sofern das sich aus den Untersuchungen zu den Punkten 2. und 3.)ergebende, aktivierbare Gewerbeflächenpotential nicht ausreichend ist, um mittel- bis langfristig den aktuell prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet von Frankfurt zu decken, wird der Magistrat damit beauftragt, zunächst diejenigen Gewerbegebiete zu entwickeln, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan vorliegen (B696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2, B701 Mainkur sowie B 921 Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg), siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan "B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss".
- Dem Magistrat werden durch die Stadtverordnetenversammlung keine Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt, solange die Ergebnisse der unter den Punkten 2. und 3. geforderten Potentialanalyse nicht vorliegen und sich nicht perspektivisch die Ausschöpfung der sich daraus sowie aus Punkt 4. ergebenden Möglichkeiten abzeichnet. Begründung: In seiner Vorlage M151 vom 25.09.2020 mit Betreff "Gewerbeflächenentwicklungsprogramm" führt der Magistrat - unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen des Masterplans Industrie aus dem Jahr 2015 - einzelne Entwicklungsräume und Maßnahmen zur Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms 2004 an. Die hierfür als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten notwendigen Informationen lässt er in seiner Vorlage jedoch vermissen, insbesondere betrifft dies die Zurverfügungstellung einer aktualisierten Datenbasis der 2015 erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.012016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie." Dort wird auf Seite 11 unter der Zwischenüberschrift "Vielfältige Gewerbeflächenpotenziale, nicht nur in den Industrieparks" ausgeführt: "Von den rund 1.500 ha im Gewerbeflächenkataster erfassten Flächen in Frankfurt am Main wurden Ende 2013 rund 213 ha nicht gewerblich genutzt. Davon befinden sich 88 ha (41 %) in den Industrieparks und 125 ha (59 %) in den weiteren Gewerbegebieten der Stadt. Darüber hinaus sind im Gewerbeflächenkataster rund 140 ha erfasst, die derzeit nur sehr gering genutzt sind bzw. erhebliche Leerstände aufweisen." In einem der BFF-Fraktion vom Büro Karl Richter Architekten BDA zur Verfügung gestellten Übersichtsplan wird eine Gesamtfläche von derzeit etwa 242 Hektar brachliegender bzw. untergenutzter Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Frankfurt ausgewiesen (siehe Anlage Blatt 01, Übersichtsplan "Brachliegende oder untergenutzte Gewerbeflächen"). Der Magistrat ist daher gefordert, den Stadtverordneten eine aktualisierte Gesamtübersicht aller im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete, gegliedert nach der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO, vorzulegen. Dies beinhaltet ebenfalls die Information darüber, inwieweit diese Gewerbeflächen derzeit brachliegen bzw. unter- oder fehlgenutzt sind sowie wo und in welchem Umfang aus Sicht des Magistrats derzeit aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht. Relevant in diesem Zusammenhang sind weiterhin Informationen darüber, wo Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können. Ausschließlich auf Basis dieser aktualisierten Daten kann eine Gegenüberstellung von aktivierbaren Flächenpotentialen und dem derzeit prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet erfolgen und fachlich über die daraus abzuleitenden Maßnahmen entschieden werden. Die Entwicklung neuer Gewerbegebiete und eine damit einhergehende zusätzliche Flächenversiegelung ist aus ökologischen und klimatischen Gründen nicht vertretbar, solange keine saubere Potentialanalyse für bereits ausgewiesene Gewerbeflächen erfolgt ist und sich perspektivisch nicht die Ausschöpfung der aktivierbaren Flächenpotentiale abzeichnet. Einer Optimierung der Nutzung bereits bestehender und versiegelter Flächen ist daher grundsätzlich der Vorrang einzuräumen. Bevor Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt werden, sind zudem Bebauungspläne fortzusetzen, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse existieren (siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss), da man auf diesem Wege deutlich schneller zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und damit zu gegebenenfalls benötigten, zusätzlichen Gewerbeflächen gelangt. Anlage 1_Gewerbeflaechenentwicklungsprogramm (ca. 3,4 MB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.11.2020
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. November 2020 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)