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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Bestehende Potenziale ausschöpfen - keine Ausweisung neuer Gewerbegebiete

Vorlagentyp: NR BFF

Begründung

Bestehende Potenziale ausschöpfen - keine Ausweisung neuer Gewerbegebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Magistratsvorlage M151/2020 wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird damit beauftragt, die Datenbasis der im Jahr 2015 im Auftrag der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.01.2016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie" zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung folgende detaillierte Aufstellung (Stand 31.12.2020) sowohl kartiert als auch in Form einer Liste vorzulegen: a) Gesamtübersicht und -fläche der im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete b) Übersicht der Flächen gemäß der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO c) Übersicht aller brachliegenden und untergenutzten Gewerbeflächen d) Übersicht aller Flächen, die mit Nutzungen belegt sind, für die eine Lage im Gewerbegebiet nicht zwingend erforderlich oder dort problematisch sind.
  3. Basierend auf dieser aktualisierten Datenbasis wird der Magistrat weiterhin damit beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten: a) wo und in welchem Umfang aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht b) wo und in welchem Umfang Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können c) wo und in welchem Umfang eine optimierte Nutzung bereits bestehender Gewerbeflächen erzielt werden kann, z. B. durch die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, über die sich die Erhöhung der Auslastung oder eine Durchmischung mit anderen Funktionen erzielen lässt. 4.Sofern das sich aus den Untersuchungen zu den Punkten
  4. und 3.)ergebende, aktivierbare Gewerbeflächenpotential nicht ausreichend ist, um mittel- bis langfristig den aktuell prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet von Frankfurt zu decken, wird der Magistrat damit beauftragt, zunächst diejenigen Gewerbegebiete zu entwickeln, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan vorliegen (B696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2, B701 Mainkur sowie B 921 Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg), siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan "B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss".
  5. Dem Magistrat werden durch die Stadtverordnetenversammlung keine Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt, solange die Ergebnisse der unter den Punkten
  6. und
  7. geforderten Potentialanalyse nicht vorliegen und sich nicht perspektivisch die Ausschöpfung der sich daraus sowie aus Punkt
  8. ergebenden Möglichkeiten abzeichnet. Begründung: In seiner Vorlage M151 vom 25.09.2020 mit Betreff "Gewerbeflächenentwicklungsprogramm" führt der Magistrat - unter Bezugnahme auf die Handlungsempfehlungen des Masterplans Industrie aus dem Jahr 2015 - einzelne Entwicklungsräume und Maßnahmen zur Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms 2004 an. Die hierfür als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten notwendigen Informationen lässt er in seiner Vorlage jedoch vermissen, insbesondere betrifft dies die Zurverfügungstellung einer aktualisierten Datenbasis der 2015 erstellten und mit Beschluss § 6727 vom 28.012016 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Studie "Räumlich funktionales Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main im Rahmen des Masterplans Industrie." Dort wird auf Seite 11 unter der Zwischenüberschrift "Vielfältige Gewerbeflächenpotenziale, nicht nur in den Industrieparks" ausgeführt: "Von den rund 1.500 ha im Gewerbeflächenkataster erfassten Flächen in Frankfurt am Main wurden Ende 2013 rund 213 ha nicht gewerblich genutzt. Davon befinden sich 88 ha (41 %) in den Industrieparks und 125 ha (59 %) in den weiteren Gewerbegebieten der Stadt. Darüber hinaus sind im Gewerbeflächenkataster rund 140 ha erfasst, die derzeit nur sehr gering genutzt sind bzw. erhebliche Leerstände aufweisen." In einem der BFF-Fraktion vom Büro Karl Richter Architekten BDA zur Verfügung gestellten Übersichtsplan wird eine Gesamtfläche von derzeit etwa 242 Hektar brachliegender bzw. untergenutzter Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Frankfurt ausgewiesen (siehe Anlage Blatt 01, Übersichtsplan "Brachliegende oder untergenutzte Gewerbeflächen"). Der Magistrat ist daher gefordert, den Stadtverordneten eine aktualisierte Gesamtübersicht aller im Gewerbeflächenkataster erfassten Gebiete, gegliedert nach der jeweils festgelegten Art ihrer baulichen Nutzung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1-11 BauNVO, vorzulegen. Dies beinhaltet ebenfalls die Information darüber, inwieweit diese Gewerbeflächen derzeit brachliegen bzw. unter- oder fehlgenutzt sind sowie wo und in welchem Umfang aus Sicht des Magistrats derzeit aktivierbares Gewerbeflächenpotential besteht. Relevant in diesem Zusammenhang sind weiterhin Informationen darüber, wo Entwicklungshemmnisse bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden können. Ausschließlich auf Basis dieser aktualisierten Daten kann eine Gegenüberstellung von aktivierbaren Flächenpotentialen und dem derzeit prognostizierten Betriebsflächenbedarf aller auf Gewerbeflächen angewiesenen Branchen im Stadtgebiet erfolgen und fachlich über die daraus abzuleitenden Maßnahmen entschieden werden. Die Entwicklung neuer Gewerbegebiete und eine damit einhergehende zusätzliche Flächenversiegelung ist aus ökologischen und klimatischen Gründen nicht vertretbar, solange keine saubere Potentialanalyse für bereits ausgewiesene Gewerbeflächen erfolgt ist und sich perspektivisch nicht die Ausschöpfung der aktivierbaren Flächenpotentiale abzeichnet. Einer Optimierung der Nutzung bereits bestehender und versiegelter Flächen ist daher grundsätzlich der Vorrang einzuräumen. Bevor Prüfaufträge für neue Gewerbegebiete erteilt werden, sind zudem Bebauungspläne fortzusetzen, für die bereits Aufstellungsbeschlüsse existieren (siehe Anlage Blatt 02, Übersichtsplan B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss), da man auf diesem Wege deutlich schneller zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und damit zu gegebenenfalls benötigten, zusätzlichen Gewerbeflächen gelangt. Anlage 1_Gewerbeflaechenentwicklungsprogramm (ca. 3,4 MB)