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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft vor, um die Versorgung von Unternehmen mit Gewerbeflächen in Frankfurt am Main zu verbessern. Dies ist notwendig, um der aktuellen Mangelsituation entgegenzuwirken und Abwanderungen von Bestandsunternehmen zu verhindern. Die Gesellschaft soll kommunale Interessen im Erwerb und der Entwicklung von Gewerbeflächen durchsetzen.

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Bericht

Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm(GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll vorbereitet werden, damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können. Die aktuelle Mangelsituation an Gewerbeflächen führt zu Abwanderungen von Bestandsunternehmen ins Umland. Ebenso können derzeit keine gewerblichen Neuansiedlungen von Unternehmen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Hierzu wurden die möglichen Varianten untersucht. Es besteht die Möglichkeit eine neue Gesellschaft zu gründen oder den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung über eine Betrauung zu erweitern. Die Gesellschaft soll vorrangig den (Zwischen-)Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen. Aus Sicht des Magistrats erfordert die gegenwärtige Marktsituation eine Entwicklungsgesellschaft, die in einem von renditeinteressen geleiteten Umfeld kommunale Interessen über den (Zwischen-)Erwerb von Industrie- und Gewerbeflächen durchsetzen kann. Hierin besteht die besondere Herausforderung für die Konzeptionierung der zukünftigen Entwicklungsgesellschaft. Aktuell werden ausgewählte Gewerbeflächen durch private Investoren teilweise zu einem Vielfachen des aktuellen Bodenrichtwertes erworben. Eine Kommune oder eine ihr nahestehende Tochtergesellschaft hat bei diesen Marktmechanismen in der Regel das Nachsehen. Diese Situation gilt es zu berücksichtigen und stellt ein besondere Herausforderung dar, um ein belastbastbares Wirtschaftlichkeits- und Umsetzungsmodell für eine Entwicklungsgesellschaft zu erstellen. Neben der Klärung komplexer verwaltungs- und beihilferechtlicher Aspekte erfordert speziell der (Zwischen-)Erwerb von Industrie- und Gewerbeflächen in Frankfurt am Main eine Bereitstellung kommunaler Haushaltsmittel in erheblichem Umfang sowie marktübliche Reaktionszeiten. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft erscheint vor diesem Hintergrund erst im Anschluss an eine Neukonstituierung des Magistrats zielführend. In diesem Zusammenhang muss eine klare Zuständigkeitszuweisung und Umsetzungsverfügung erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. September 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1368 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 14. Januar 2021. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 2 · 26.10.2021
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 334 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 2 · 02.11.2021
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 334 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 104) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 738,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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