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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft vor, um die städtische Liegenschaftspolitik zu unterstützen und Unternehmen zeitnah mit Gewerbeflächen zu versorgen. Dies soll durch die Gründung einer neuen Gesellschaft oder die Erweiterung einer bestehenden Gesellschaft erfolgen, um flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023

Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen.

Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll vorbereitet werden, damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine neue Gesellschaft zu gründen oder den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-)Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen.

Das Wirtschaftsdezernat hat die Federführung für das Projekt übernommen und wird zunächst Gespräche mit bestehenden kommunalen Gesellschaften führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. August 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1368 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 14. Januar 2021. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 11 · 04.10.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis als Zwischenbericht)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 11 · 11.10.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) sowie AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 15 · 14.02.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 85) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2289,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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