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Baumfällung Leimenrode 29
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3267 entstanden aus Vorlage: OF 422/3 vom 22.11.2022 Betreff: Baumfällung Leimenrode 29 Vorgang: V 564/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung: Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 564 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 659 Aktenzeichen: 63 0
Baumfällung Leimenrode 29
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 422/3 Betreff: Baumfällung Leimenrode 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Fällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Fällung, wenn lt. der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort "Abkühlung") insbesondere im Innenstadtgebiet zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung: Am 2. November 2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23-27 gerodet. Die Fläche ist ca. 30 lang und 5 Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inkl. Tiefgarage (28 Stellplätze), nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 9.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Laubbäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußert seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3267 2022 Die Vorlage OF 422/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBaumschutz bei Neubauvorhaben
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBarrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0
Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20
Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1045/3 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer und Bornheimer Landstr., in der Spohrstr. Und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Milieuschutz Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ein Glück, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2021 Die Vorlage OF 1045/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradparkplätze in der Sömmerringstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2020, OF 970/3 Betreff: Fahrradparkplätze in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend hat vor der Sommerpause den Antrag beschlossen, dass in der Sommerringstraße vor Hausnr. 27 Fahrradparkplätze eingerichtet werden sollen. Im ursprünglichen Antragstext war ausgeführt, dass die Anwohnerschaft des Hauses keine Autos hätten und ausschließlich Fahrräder nutzen würden. Nachdem die beschlossenen Maßnahmen öffentlich wurde meldeten sich Anwohner aus dem Haus und aus der Nachbarschaft und widersprachen dieser Aussage. In einem Ortstermin der Ortsvorsteherin mit den Anwohnern wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt und mehrheitlich befürwortet. Das Verkehrsdezernat folgte diesem Alternativvorschlag allerdings nicht und forderte einen neuen Ortsbeiratsbeschluss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor dem Anwesen Sömmerringstraße 27 installierten Fahrradständer um die Ecke in den Bornwiesenweg in Ergänzung der dort bereits bestehenden Fahrradständer zu verlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 926/3 vom 14.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode Der Magistrat wird gebeten, im Bornwiesenweg, an der Ecke Leimenrode, Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im angesprochenen Bereich befinden sich drei Parkbuchten für Pkws. Daneben wäre noch Platz für Fahrradbügel. Der Durchgang für Fußgänger wäre weiterhin ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 270 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 926/3 Betreff: Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bornwiesenweg, an der Ecke Leimenrode, Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im angesprochenen Bereich befinden sich drei Parkbuchten für PKW. Daneben wäre noch Platz für Fahrradbügel. Der Durchgang für Fußgänger wäre weiterhin ausreichend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6437 2020 Die Vorlage OF 926/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5842 entstanden aus Vorlage: OF 780/3 vom 02.01.2020 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5843 entstanden aus Vorlage: OF 781/3 vom 09.01.2020 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße an folgenden Stellen Fahrradbügel zu installieren: 1. vor der Hausnummer 20 zwischen den beiden Ausfahrten, statt der ein bis zwei Parkplätze; 2. westlich der Hausnummer 31 vor dem Garagengebäude zwischen den beiden Ausfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 781/3 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmeringstraße an folgenden Stellen Fahrradbügel zu installieren: - vor der Hausnummer 20 zwischen den beiden Ausfahrten statt der 1-2 Parkplätze, - westlich der Hausnummer 31 vor dem Garagengebäude zwischen den beiden Ausfahrten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 781/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5843 2020 Die Vorlage OF 781/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 780/3 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmeringstraße vor dem Haus-Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür müssen zwei bis drei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmeringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmeringstr. (ca. 300 m) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung link bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem PKW geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Die gesamte Hausgemeinschaft Sömmeringstr. 27 hat kein Auto. Deshalb wird vorgeschlagen, die Fahrradbügel vor der Haus-Nr. 27 zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 780/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5842 2020 Die Vorlage OF 780/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden." lautet und die beiden letzten Sätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradspur Einmündung Sömmerringstraße/Oeder Weg freihalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2010, OM 3885 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 12.11.2009 Betreff: Fahrradspur Einmündung Sömmerringstraße/Oeder Weg freihalten Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die markierte Fahrradspur in der Einmündung von der Sömmerringstraße in den Oeder Weg an der südlichen Kreuzungsecke von parkenden Autos freigehalten wird. Begründung: Die markierte Fahrradspur zum sicheren Abbiegen der Fahrradfahrer, die gegen die Einbahnstraße fahrend aus der Sömmerringstraße kommen und in den Oeder Weg einbiegen, wird hier, wie an anderen Stellen auch, mehr als regelmäßig von Autos zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2010, ST 457 Aktenzeichen: 66 2
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