Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 Fahrradbügel zu installieren, um den Abstellplatz für Fahrräder zu verbessern. Dies ist notwendig, da es derzeit keine Abstellplätze gibt und Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden, was zu einer Verengung der Gehwege führt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bornwiesenweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern17.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bornwiesenweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden.
Begründung
Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 780/3Aufstellung von Fahrradbügeln in der SömmerringstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5842Aufstellung von Fahrradbügeln in der SömmerringstraßeDirektanregung
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1139Aufstellung von Fahrradbügeln in der SömmerringstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats