Baumfällung Leimenrode 29
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 zu überprüfen und die Gründe für die Genehmigung darzulegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Schutzes naturnaher Flächen in der Innenstadt und der Bedeutung des Baumbestands für das Stadtklima.
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Finkenhofstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder Weg24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde.
Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt?
- Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern?
Begründung
Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als 'im Bestand zu erhalten' eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2022OFOF 423/3Baumschutz bei NeubauvorhabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. November 2022OFOF 422/3Baumfällung Leimenrode 29Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 8. Dezember 2022VV 564Baumschutz bei NeubauvorhabenAnfrage
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3267Baumfällung Leimenrode 29Direktanregung
- 10. März 2023STST 659Baumfällung Leimenrode 29Stellungnahme
- 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 792Baumschutz bei NeubauvorhabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats