Baumfällung
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
22.11.2022
08.12.2022
08.12.2022
10.03.2023
10.03.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3267 entstanden aus Vorlage: OF 422/3 vom 22.11.2022
Betreff: Baumfällung
Leimenrode 29 Vorgang: V 564/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung:
Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 564 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 659 Aktenzeichen: 63 0