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Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 353/11 Betreff: Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Chemieunternehmen Clariant hat angekündigt, das Industrieareal an der Hanauer Landstraße, auf dem etwa 1500 Menschen arbeiten, über eine zweistufiges Bieterverfahren zu verkaufen. Wir teilen die Sorge, der dort Beschäftigten, dass dieser Grundstücksverkauf den langfristigen Fortbestand dieser Arbeitsplätze gefährden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert ein klares Zeichen für den Erhalt des Industriestandorts zu setzten. Dazu muss schnellstmöglich der Bebauungsplan angepasst werden, um die Bereiche der industrielen Produktion, Entwicklung, Forschung und Ausbildung zu sichern und deren Weiterentwicklung an diesem Standort nachhaltig und umweltverträglich zu ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass dort eine Ansiedlung weiterer Rechenzentren ausgeschlossen ist. Begründung: Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt wie wichtig es für Frankfurt ist, ein breitgefächerter Standort für Unternehmen aller Art zu sein. Die Chemie-Industrie trägt bedeutend zur Finanzkraft Frankfurts bei und muss heute, wie auch in der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Stadtparlament und Magistrat müssen ein klares Zeichen für den Erhalt des Industrieparks setzen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 284 2022 Die Vorlage OF 353/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
Weiter lesenGrünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2022, OF 248/4 Betreff: Grünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule Der Magistrat möge die Grünphasen der Ampelschaltungen des gesicherten Fußgängerüberwegs auf der Hanauer Landstraße Höhe Uhlandschule verlängern. Zudem möge er die Grünphasen der drei Teilbereiche des Übergangs optimaler aufeinander abstimmen, um längere Wartezeiten für zu Fuß gehende Personen an den einzelnen Ampeln zu vermeiden. Begründung: Nach Fertigstellung der Baustelle auf dem Teilbereich der Hanauer Landstraße auf Höhe der Uhlandschule sind am dortigen Ampelübergang erhebliche Mängel bei der Ampelschaltung festzustellen. So ist die Grünphase des einen Teils des Überwegs zur Hanauer Landstraße 21a (Pizzeria) hin so kurz geschaltet, dass durchschnittlich fitte zu Fuß Gehende diesen nicht komplett bei Grün bewältigen können. Ferner sind die drei Teilbereiche des Übergangs separat geschaltet und der mittlere Teilabschnitt bietet bei viel Fußverkehr, z. B. zu Schulbeginn und -schluss, zu wenig sicheren Platz. Diese Mängel stellen vor allem eine Gefahr für die Schüler*innen der Uhlandschule dar, die diesen Ampelübergang im Rahmen ihres offiziellen Schulwegs laut Schulwegplan (siehe https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-f rankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene) überqueren. Laut einer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sollen in Kürze Anforderungstaster an besagtem Ampelübergang angebracht werden, was als Gelegenheit genutzt werden könnte, beschriebene Mängel direkt zu beseitigen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3201 2022 Die Vorlage OF 248/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU
Weiter lesenErwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2022, OF 343/11 Betreff: Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich an dem zweistufigen Bieterverfahren im Verkaufsprozess um das 43,6 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße zu beteiligen und das Areal zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung dieses Geländes im Osten von Frankfurt. Begründung: Wie aus der Presse am 20.10.22 zu erfahren war, startet das zweistufige Bieterverfahren um den Industriepark Fechenheim bereits im November 2022. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Stadtentwicklung zu planen und umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und nun die Möglichkeit mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umzuwandeln. Dies könnte auch als Beispiel für das Industriegebiet in Frankfurt-Fechenheim dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 343/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 332/11 vom 21.09.2022 Betreff: Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche östlich der Harkortstraße im Riederwald als solche mit mehreren Schildern zu kennzeichnen, ähnlich wie am Bornheimer Hang. Begründung: Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern des Riederwalds ist nicht bekannt, dass die Freifläche östlich der Harkortstraße als Hundeauslauffläche ausgewiesen ist. Ein Schild findet sich nur am nördlichen Ende des Grünstreifens. Vielleicht sind weitere Schilder dem Neubau der Lahmeyerbrücke zum Opfer gefallen. Die Menschen lassen vielfach Hunde auf ungeeigneten Flächen laufen, was zu unnötigen Konflikten führt. Eine deutlichere Kennzeichnung der Fläche an der Harkortstraße könnte Abhilfe schaffen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 136 Aktenzeichen: 67 0
Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 332/11 Betreff: Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Hundeauslauffläche östlich der Harkortstraße im Riederwald als solche mit mehreren Schildern zu kennzeichnen, ähnlich wie am Bornheimer Hang. Begründung: Vielen Anwohner*innen des Riederwalds ist nicht bekannt, dass die Freifläche östlich der Harkortstraße als Hundeauslauffläche ausgewiesen ist. Ein Schild findet sich nur am nördlichen Ende de Grünstreifens. Vielleicht sind weitere Schilder dem Neubau der Lahmeyerbrücke zum Opfer gefallen. Die Menschen lassen vielfach Hunde auf ungeeigneten Flächen laufen, was zu unnötigen Konflikten führt. Eine deutlichere Kennzeichnung der Fläche an der Harkortstraße könnte Abhilfe schaffen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Screenshot Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2879 2022 Die Vorlage OF 332/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenRadverkehr in der Iselinstraße legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2543 entstanden aus Vorlage: OF 302/11 vom 14.08.2022 Betreff: Radverkehr in der Iselinstraße legalisieren Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Radverkehr frei" (Zusatzzeichen 1022-10) unter dem Verkehrszeichen 267 anzubringen. Quelle: Privat Begründung: Hinter dem Verkehrszeichen 267 in der Iselinstraße befindet sich ein Radwegweiser, der in die entgegengesetzte Richtung zur Einbahnstraße zeigt. Es wurde ein Radwegwegweiser in der Iselinstraße in Richtung Offenbach und Fechenheim angebracht. Der Radweg führt über die Lahmeyerbrücke. Dann soll unter das Schild "Verbot der Einfahrt" (VZ 267), das Schild "Radverkehr frei" angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2837 Aktenzeichen: 66 0
Hessen-Center - konstanter Störbetrieb
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 324/11 Betreff: Hessen-Center - konstanter Störbetrieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen - Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt? - Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbesamten vorgezeigt worden. Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich? - Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden? - Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann? - Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18.Revier) aufgeklärt, man könne diese Anzeigen und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei? - Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht? - Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert? Begründung: An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um ca. 08:30 beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1,5,6,7,11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe, und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze dürften allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte Sonntag in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute ReifenQuietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 laufende Musik eingespielt wurden. In einer Auskunftsanfrage äußerte sich das Ordnungsamt (Amtsleitung) zu den Vorfällen und teilte mit: befindet, ist keine Flächennutzungsgenehmigung seitens der Stadt Frankfurt am Main notwendig, sondern lediglich das Einverständnis des Eigentümers. Eine entsprechende Antrags- oder Anzeigepflicht bei den Behörden existiert nicht. Die Veranstaltenden wurde darüber hinaus dahingehend beraten, dass eine Verfügung zum Einsatz einer Beschallungs- bzw. Verstärkeranlage beim SCV beantragt werden kann. Eine solche Verfügung stellt keine Genehmigung, sondern eine Festsetzung von Schallpegelwerten zur Regulierung der Lautstärke dar. Eine Beschallung mittels Verstärkeranlage ist in einem Mischgebiet auch ohne eine solche Verfügung mit 60 db(A) bis 22:00 Uhr und 45 db(A) ab 22:00 Uhr an der nächstgelegenen Wohnbebauung gesetzlich erlaubt. Quelle: Amtsleitung des Ordnungsamt Frankfurt zu den Lärmbelästigungen des Hessen-Center in einer Auskunftsanfrage. Die Aussagen der Amtsleitung passen nicht zu den Aussagen die gegenüber den Bürgern seitens der Ordnungsbehörde/Polizeirevier gemacht wurden. Das Hessische Feiertagsgesetz ist missachtet worden und fand keine Anwendung. Die Aussage von der Amtsleitung zu den Lärmgrenzwerten sind irreführend. Schon das Hessische Feiertagsgesetz alleine wäre ein komplettes Ausschlusskriterium für diese Veranstaltung gewesen. Zweitens gelten die im Schreiben aufgeführten Lärmgrenzwerte nicht an Sonntagen. Die im Schreiben der Amtsleitung angegebenen Lärmwerte zu einem "Reinen Wohngebiet" sind gesetzlich mit nur 35dB angesetzt und nicht mit den angeführten 45dB. Die angrenzende Wohnbebauung ist "WR" (Reines Wohngebiet). Es ist nicht verständlich, warum in Frankfurt ein angrenzendes "Reines Wohngebiet" am Sonntag seinen gesetzlichen Schutz vor Lärm durch Beschallungsanlagen plötzlich verlieren soll und der Lärmwert einfach ohne Begründung vom Ordnungsamt wahllos auf 60dB hochgesetzt werden kann. Zumal dann dafür noch nicht einmal eine Genehmigung nötig sein soll. Der Lärmpegel war ohnehin um ein Vielfaches höher als die 60dB und für die Bürger dort sehr unangenehm. Der Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, an dem das Hessen-Center mit seiner "zu lauten Kühlanlage" keinen Lärm macht. Reine Wohngebiete genießen einen ganz besonderen Schutz und sollten entsprechend behandelt werden. Momentan werden diese Grenzen schon lange nicht mehr eingehalten und liegen ohnehin schon über den Grenzwerten. Wir haben besondere Flächen für Veranstaltungen in der Stadt und es soll den Bürgern wenigstens an einem Tag in der Woche etwas Ruhe gegönnt werden. So sieht es auch das Gesetz vor. Nur für ein Profitstreben des Unternehmers für seinen Parkplatz, an drei Wochenenden noch ein paar hundert Euro zusätzliche Einnahmen zu generieren, kann nicht in den Stadtteilen zu Lasten aller Bürger gehen. B. Seit drei Jahren gibt es Beschwerden der Bürger, wegen einer zu lauten Kältemaschine des HessenCenter, die einen weithin hörbaren und sehr störenden Ton verursacht. Das Hessen-Center hat es lange Zeit bestritten, dass der Lärm von der Kältemaschine herrührt. Erst in diesem Jahr, so das Hessen-Center, wurde erkannt, dass das Geräusch tatsächlich von der Kältemaschine auf dem Dach kommt. Dennoch wurde noch keine Lärmschutzhaube an der Anlage angebracht und das Problem mit dem störenden Geräusch wird konstant vor sich hergeschoben. Nur eine kleine Einhausung der Kältemaschine und das Problem wäre für alle beseitigt. Insgesamt zeigen diese Problematiken, dass Bürger in Frankfurt grundsätzlich solchen Problemen hilflos ausgesetzt sind. Besonders wenn Bürger in der Nähe von "Störbetrieben" oder von unzulässig stattfindenden lauten Veranstaltungen wohnen. Hier zeigt sich exemplarisch wieder: "Der Bürger ist machtlos und es wird ihm nicht wirklich geholfen". Es wäre sehr wünschenswert, wenn das Ordnungsamt in der Angelegenheit wenigstens nachträglich tätig wird. Es wäre sehr wünschenswert, dass in der Zukunft keine solchen Veranstaltungen beim Hessencenter mehr durchgeführt werden und darauf geachtet wird, dass das Hessische Feiertagsgesetz strikt eingehalten wird. Frankfurt ist bereits vielerorts zu laut und die jetzigen Planungen in der Nähe, zu weiteren innerstädtischen Industriegebieten, öffnen dort Tür und Tor für weitere Konflikte, die zu Lasten aller Bürger in bestehenden Wohn-Gebäuden und Wohn-Gebieten gehen. Ohnehin müssten wir vorsichtiger mit den letzten Wohngebieten umgehen oder diese als Konsequenz, weil die Lärmgrenzwerte konstant nicht mehr eingehalten werden können, irgendwann eventuell einfach ganz konsequent in Mischgebiete umwandeln. Mit allen sich dadurch ergebenden Nachteilen. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Beschwerden der Bürger sind vom Amt ernst zu nehmen und nicht einfach nur vom Tisch zu wischen. Das Ordnungsamt sollte für seine Bürger da sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 456 2022 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD gegen 2 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE, CDU und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2
Planungen - Neubau Bahntrasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 323/11 Betreff: Planungen - Neubau Bahntrasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat soll berichten, welche Eingriffe durch den Neubau der Bahntrasse am Riederwald erfolgen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. In welchem Umfang soll der Zwischenlagerplatz am Volgersbrunnenweg genutzt werden soll? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Umnutzung erfolgen? 2. Wo sollen die Zufahrtswege zum Lagerplatz und zur Bahntrasse bestehen? 3. Wird der Radweg entlang der Bahnstrecke bis zur Lahmeyerbrücke und Orber Straße auch während der Bauarbeiten erhalten bleibt? 4. Wie viele Bäume müssen entlang der Bahnstrecke gefällt werden? 5. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie abgeschlossen sein? 6. Mit welcher Lärmentwicklung ist während der Bauphase zu rechnen und in wieweit wird der bebaute Teil des Stadtteils Riederwald davon betroffen sein? Begründung: In dem Bericht des Magistrats B243 vom 03.06.2022 wird in einem Satz erwähnt, dass ein Großteil des Zwischenlagerplatzes über mehrere Jahre hinweg für den Bau der S-Bahn bereitgehalten werden soll. Dies war dem Ortsbeirat bisher so nicht bekannt. Es steht zu befürchten, dass in dem Rahmen des S-Bahn Baus weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Natur in Aussicht stehen, die bisher auch noch nicht kommuniziert wurden. Die oben angefragten Informationen sollen deshalb dazu dienen, die negativen Auswirkungen des Baus so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 323/11 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadfahrverkehr in der Iselinstraße legalisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 302/11 Betreff: Radfahrverkehr in der Iselinstraße legalisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Schild: "Frei für Radfahrer", (Zusatzzeichen 1022-10) unter dem Verkehrszeichen 267 anzubringen. Copyright: Privat Zilcher Begründung: Hinter dem Verkehrszeichen 267 in der Iselinstraße befindet sich ein Rad-Wegweiser der in die entgegengesetzte Richtung zur Einbahnstraße zeigt. Es wurde ein Radweg- Wegweiser in der Iselinstraße in Richtung Offenbach und Fechheim angebracht, der Anschluss an die Lahmeyerbrücke. Dann sollte unter das Einbahnstraßenschild "Frei für Radfahrer" angebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2543 2022 Die Vorlage OF 302/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 330/11 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ein und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel Straße sind so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf der Schnellradverbindung auf der Südseite liegen, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für PKW verhindert werden können. Begründung: Es wird nach Norden an der Hanauer Landstraße genau dort eine Unterführung entstehen, die für noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung dort führen wird. Es sich handelt sich hier zusätzlich um eine bestehende Radschnellwegeverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte eigentlich für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und für Fahrradfahrer immer Absteigen müssen und die langen Wege zu Fuß diese Unterführung sehr unattraktiv machen. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Jeweils einen Fahrstreifen für Radfahrer in die Richtungen: Hanauer Landstraße , stadtauswärts, Auf-und Abwärts. Das hätte zur Folge, dass Radfahrer Richtung Maintal nicht an 2 Ampeln stehen müssen, Autofahrer können länger flüssiger fahren. Einfahrt von der Hanauer Landstraße in Richtung stadtauswärts und Auf-und Abwärts in Richtung Ernst-Heinkel-Straße. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement selber dies schon übernehmen wollten. Copyright: GoogleMaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 257 2022 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 301/11 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird. Verhindert wird, dass besonders Autotransporter und LKW auf den Fahrradwegen, auf den Fahrbahnen oder sogar halbseitig parkend beide Spuren blockieren können. Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch einzelne unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Stauereignissen und die eigentliche hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Haupt-Stauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Autotransporter viel bequemer auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder die halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Auch beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kindern, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus, sollte ausreichen um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 219 2022 Die Vorlage OF 301/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Punkt "Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln." sowie in der Begründung der Satz "Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kinder, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen." gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2327 entstanden aus Vorlage: OF 291/11 vom 17.05.2022 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verlängern und fußgänger- bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung An der Mainkur ist für den Autoverkehr zu lange auf Grün geschaltet, sodass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer länger geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2376 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 291/11 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verkürzen und fußgänger-bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung an der Mainkur ist zu lange auf grün für den Autoverkehr geschaltet, so dass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer kürzer geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2327 2022 Die Vorlage OF 291/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor statt dem Wort "verkürzen" das Wort "verlängern" sowie im letzten Satz der Begründung das Wort "länger" statt dem Wort "kürzer" steht. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Linie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratsweg-Kreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Linie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Linie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junckers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht B 238/21 und Stellungnahme ST823/22). Außerdem wird Fechenheim von der Linie 11 bedient. Es böte sich für den o.g. Zweck an, die 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es evtl. in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2222 2022 Die Vorlage OF 194/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenVerstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2064 entstanden aus Vorlage: OF 178/4 vom 19.04.2022 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoopassage die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte ein Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grünen Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße, abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrerinnen und Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1915
Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 178/4 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße Der Magistrat wird gebeten, durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoo-Passage die AutofahrerInnen auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte eine Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade aus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grüne Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrer bei Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2064 2022 Die Vorlage OF 178/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten," die Worte "nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 252/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Der 5-Jahres Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78db in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotentiale identifiziert, und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahem von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2022 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRevitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 169/4 Betreff: Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, das für die anstehende Revitalisierung der Schwedlerbrücke zuständige Dezernat zu kontaktieren und eine Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsbeiratssitzung im Laufe des Jahres 2022 abzustimmen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke soll in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Sowohl für die Neumitglieder des Gremiums wie auch der interessierten Bevölkerung/ Öffentlichkeit sollte im Jahresverlauf eine Vorstellung der Maßnahme erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 169/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 190/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit, der Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Emissionen in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hochfrequentierten Stelle. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2022 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen 2 SPD, 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 206/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um die Erneuerung des Radwegs entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu komplettieren und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten entlang der gesamten Strecke möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist nach wie vor an vielen Stellen in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 16 2022 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 100/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 615, in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Aktenzeichen: 66 2
Lahmeyerbrücke gegen Motorräder sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 25.08.2021 Betreff: Lahmeyerbrücke gegen Motorräder sichern Erfreulicherweise wurde die Lahmeyerbrücke, die den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim verbindet, barrierefrei als Fußgänger- und Radwegbrücke neu erbaut. Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass diese Brücke nun zunehmend, auch nachts, von Motorradfahrern benutzt wird. Der Magistrat wird gebeten, als erste Maßnahme Schilder anzubringen, dass die Durchfahrt für Motorräder verboten ist, und durch Kontrollen die Einhaltung dieser Regel zu überwachen. Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann die im Brückenbereich geplanten Anpflanzungen vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 298 Aktenzeichen: 66 6
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 26.09.2021 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurt und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und sogar der Riederwald mit den höchsten Stickoxidwerten (z. B. im Erlenbruch) bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt, einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone (Quelle: Umweltbundesamt). Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den sogenannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sind für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, sodass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hotspots) NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind (Quelle: Umweltbundesamt). Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohlestaubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren, die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf, geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün Quelle: Umweltbundesamt und Bundesländer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 943, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 79 1
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenTemporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLahmeyerbrücke gegen Motorräder sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 89/11 Betreff: Lahmeyerbrücke gegen Motorräder sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Erfreulicherweise wurde die Lahmeyerbrücke die den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim verbindet barrierefrei als Fußgänger und Radwegbrücke neu erbaut. Anwohner*innen beschweren sich, dass diese Brücke nun zunehmend, auch nachts, von Motorradfahrern benutzt wird. Wir bitten als erste Maßnahme Schilder anzubringen, dass die Durchfahrt für Motorräder verboten ist und durch Kontrollen die Einhaltung dieser Regel zu überwachen. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wann die im Brückenbereich geplanten Anpflanzungen vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 89/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 837 2021 Die Vorlage OF 89/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 (Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor.) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke D er Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus sind es noch circa 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2146 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob für den strukturschwachen und kinderreichen Stadtteil Fechenheim zwei Kinderbeauftragte eingesetzt werden können. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Begründung: Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenStadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0
Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÖffnung des Fuß- und Radweges unter der Lahmeyerbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 9/11 Betreff: Öffnung des Fuß- und Radweges unter der Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Erfreulicherweise wurde die Lahmeyer-Brücke die den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim verbindet neu erbaut. Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass der Fuß- und Radweg unterhalb dieser Brücke, während der Bauzeit nur für einige Wochen gesperrt wird. Die Brücke ist seit Monaten geöffnet, aber der Fuß-und Radweg der den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim Nord verbindet ist weiterhin gesperrt. Wir bitten den Magistrat um Auskunft, wann dieser Weg schnellstmöglich wieder geöffnet werden kann? Begründung: Der Fuß-und Radweg unter der Lahmeyer Brücke ist seit Monaten gesperrt. Das bedeutet einen großen Umweg über den verkehrsreichen Erlenbruch. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1 2021 Die Vorlage OF 9/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
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