Hessen-Center - konstanter Störbetrieb
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Genehmigung und die Lärmmessungen der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" im Hessen-Center zu überprüfen. Dies geschieht aufgrund von wiederholten Lärmbeschwerden der Bürger, die durch die Veranstaltung gestört wurden. Ziel ist es, die Einhaltung des Hessischen Feiertagsgesetzes zu gewährleisten und die Lärmbelästigung zu reduzieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Orber Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Orber Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,
- Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen
- Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt?
- Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbesamten vorgezeigt worden. Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich?
- Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden?
- Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann?
- Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18. Revier) aufgeklärt, man könne diese Anzeigen und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei?
- Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht?
- Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert?
Begründung
An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um ca. 08:30 beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1,5,6,7,11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe, und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze dürften allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte Sonntag in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute ReifenQuietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 laufende Musik eingespielt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2022VV 456Hessen-Center - konstanter StörbetriebAnfrage
- 5. September 2022Sie sind hierOFOF 324/11Hessen-Center - konstanter StörbetriebOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2676Hessen-Center - konstanter StörbetriebStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD gegen 2 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE, CDU und LINKE. (= Enthaltung)