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Hessen-Center - konstanter Störbetrieb

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass für die Veranstaltungen im Hessen-Center keine Genehmigung erforderlich ist, da die Fläche in Privateigentum steht. Zudem gab es keine Beschwerden oder Lärmbelästigungen während der Überprüfungen durch die Stadtpolizei.

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Thema Sicherheit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Daher ist keine Flächennutzungsgenehmigung seitens der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Eine entsprechende Antrags- oder Anzeigepflicht bei den Behörden existiert nicht und eine Erlaubnis wurde folglich nicht erteilt.

Gemäß § 7 des Hessischen Feiertagsgesetzes sind der Unterhaltung dienende Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 04:00 Uhr bis 12:00 Uhr verboten. Einem Veranstaltungsbeginn nach 12:00 Uhr spricht außerhalb der Nähe von Gottesdiensten nichts entgegen.

Zu 2.:

Die Stadtpolizei hatte keine Kenntnis von den Veranstaltungen. Lediglich am 10.07.2022 ist eine Beschwerde über das Sicherheitstelefon eingegangen. Bei der darauffolgenden Überprüfung der Örtlichkeit konnte jedoch nur noch das Ende der Veranstaltung festgestellt werden. Lärmbelästigungen lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Zu 3.:

Bei der Stadtpolizei hat es keine Nachfragen aus der Bevölkerung gegeben, sodass auch diese Auskunft nicht erteilt wurde. Dem Service-Center Veranstaltungen liegen ebenfalls keine Anfragen oder Beschwerden vor.

Zu 4. und 5.:

Durch das Ordnungsamt können Lärmmessungen durchgeführt werden, dies selbstverständlich auch an Wochenenden.

Zu 6.:

Da die Auskunft von der Landespolizei getroffen worden sein soll, kann der Magistrat hierzu keine Angaben machen. Es wurde seitens des Ordnungsamtes keine Genehmigung erteilt.

Zu 7.:

Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden nicht erstattet, da auch bei der Kontrolle der Örtlichkeit am 10.07.2022 keine Verstöße festgestellt werden konnten.

Zu 8.:

Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich Kontakt zu den Veranstaltenden aufgenommen und auf die unter 1. genannten Regelungen aus dem Feiertagsgesetz hingewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2022VV 456Hessen-Center - konstanter StörbetriebAnfrage
  2. 5. September 2022OFOF 324/11Hessen-Center - konstanter StörbetriebOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 2676Hessen-Center - konstanter Störbetrieb
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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