Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
24.05.2021
05.07.2021
29.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS OF_39-11_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS OM_500_2021Stellungnahme des Magistrats
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS ST_2146_202124.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS OF_39-11_202105.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS OM_500_202129.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Details im PARLIS ST_2146_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 24.05.2021
Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
D er Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung:
Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus sind es noch circa 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2146
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1