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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 664 entstanden aus Vorlage: OF 159/6 vom 22.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit zwei Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Grünflächenamtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und missachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2108 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“

22.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 159/6 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit 2 Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Amtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und mißachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 664 2021 Die Vorlage OF 159/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Spielplätze erhalten

04.05.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplätze erhalten

16.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Spielplätze erhalten

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 1465/6 vom 01.01.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 668 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Frankenthaler Weg

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 25.11.2020 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen. Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden (Beauftragung mit Vorlage OIB 229 vom 07.08.2018, Sachstandsanfrage mit Vorlage OM 4540 vom 07.05.2019, Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1539, Umsetzung?). Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver gestaltet wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot - wie gewünscht - erweitern. Die genaue Platzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Teilnahme interessierter Mitglieder des Ortsbeirats, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte haben bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 921 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 17.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen vom 02.11.2018, ST 2036, und vom 12.08.2019, ST 1539, zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 mit der Stellungnahme ST 1539 mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen werden würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert." Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 990 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplätze erhalten

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen

17.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen ST 2036 vom 2.11.2018 und ST 1539 vom 12.8.2019 zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 (ST1539 vom 12.08.2019) mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert". Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7115 2021 Die Vorlage OF 1445/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße

12.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1444/6 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 m langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt in der Blauländchenstraße 9 durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Überwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober d.J. erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße / Alt- Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Überwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7114 2021 Die Vorlage OF 1444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz Frankenthaler Weg

25.11.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen! Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden: - Antragstellung mit OIB 229 am 07.08.2018 - Sachstandsmitteilung mit OM 4540 vom 07.05.2019 - Stellungnahme ST1539 vom 12.08.2019 - Umsetzung...??? Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot -wie gewünscht- erweitern. Die genaue Platzierung sollte in einem gemeinsamen Ortstermin, unter Teilnahme interessierter Ortsbeiräte, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte hat bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2021 Die Vorlage OF 1446/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße

12.10.2020 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit der OF 1343/6 2020 soll der Magistrat gebeten werten, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Nun soll vorab konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt (und anderen involvierten Ämtern u.ä.) folgende Maßnahme geprüft werden: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Der Ortstermin soll diskutieren, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier ein sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sanierung und Aufwertung der Sportanlage Mainwasen

04.10.2020 · Aktualisiert: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1809/5 Betreff: Sanierung und Aufwertung der Sportanlage Mainwasen Vorgang: OM 4602/19 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert die Sanierung der Sportstätten auf den Mainwasen zu unterstützen, insbesondere einen zweiten Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage dort im Einvernehmen mit dem SV Sachsenhausen 1894 und dem VfL Germania 1894 zu errichten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits im Jahr 2019 für den Erhalt der Sportanlage Mainwasen (OM 4602) ausgesprochen. Die Sportanlage Mainwasen umfasst u.a. einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, einen Tenneplatz (Ascheplatz) und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der beiden ältesten Frankfurter Fußballclubs VfL Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 900 Mitgliedern und ca. 37 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut, veranstaltet regelmäßig ein inklusives Fußballcamp für Jugendliche und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dabei stoßen die Kapazitäten der derzeitigen Sportplätze, gerade in den Herbst- und Wintermonaten, an Ihre Grenzen. Der Rasenplatz kann wegen Frost und Matsch oft nicht genutzt werden. Zudem fehlt eine Flutlichtanlage, die eine Nutzung in den Abendstunden ermöglicht. Die Umwandlung des Tenneplatzes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht sowie die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Rasenplatz ist daher dringend erforderlich. Zudem sind die Funktionsgebäude in die Jahre gekommen und müsste dringend saniert werden. Derzeit wird abermals der Umzug der Vereine und der Bau der europäischen Schule auf dem Mainwasengelände intensiv debattiert. Dabei wird ein Ausweichgrundstück am Rand Oberrads den Vereinen angedacht. Dieses Grundstück ist jedoch wesentlich kleiner und befindet sich zudem in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung was Nutzungskonflikte, gerade in den Abendstunden, mit sich bringen wird. Es dürfte auf dem derzeit in Rede befindlichen Ausweichgrundstück kaum möglich sein dieselbe Struktur zu gewährleisten über welche die Vereine jetzt an den Mainwasen verfügen, einschließlich Multifunktionsgebäude, Vereinsräumen, Kühlraum, Raum für die Vorstandsarbeit, Vereinsgaststätten und Kegelbahn sowie 60-70 Parkplätze. Es steht daher viel auf dem Spiel, wenn die Sportanlage Mainwasen zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule, auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4602 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den Vereinen Kontakt aufzunehmen, um die offenen Fragen des Ortsbeirates zu klären. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1809/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Parteien: SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

26.08.2020 · Aktualisiert: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der Westhöchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder "offiziell" erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" vorzunehmen ( Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO.). (Siehe auch ST 161 vom 3.2.20 Waldschulstraße Griesheim) Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der Westhöchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2020 Die Vorlage OF 1354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“

17.08.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern

30.07.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg

21.01.2020 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 05.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern auch als Zuwege zur Haltestelle "Neu-Zeilsheim", zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 802 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage Pfortengartenweg

05.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1194/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern als Zuwege zur Haltestelle (Neu-Zeilsheim), zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2020 Die Vorlage OF 1194/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "mit einer ausreichenden Beleuchtung" durch den Wortlaut "mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5255 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 02.10.2019 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüst en, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell Rot zeigt und nur beim Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sogenannten Blitzanhängers hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Ampelanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten

02.10.2019 · Aktualisiert: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge?

07.05.2019 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 1006/6 vom 23.04.2019 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben: 1. Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3; 2. Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung; 3. Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten; und/oder b) die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern. Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 434 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge?

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1006/6 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben. - Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3 - Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung - Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten und/oder b) Die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4540 2019 Die Vorlage OF 1006/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

16.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule

26.03.2019 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern

26.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4480 entstanden aus Vorlage: OF 969/6 vom 11.03.2019 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird Folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen von der Hofheimer Straße am Ortsausgang von Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrerinnen/Radfahrer gefährlich. Diese Einschätzung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg für beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung der Hofheimer Straße mit der Straße Alt-Zeilsheim. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Bedenken sind nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o. a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne Weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern

11.03.2019 · Aktualisiert: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 969/6 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen auf der Hofheimer Straße am Ortsausgang Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrer*innen gefährlich. Diese Befürchtung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg in beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Befürchtung ist nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o.a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4480 2019 Die Vorlage OF 969/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten

06.03.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule

07.01.2019 · Aktualisiert: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 970/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: - Zebrastreifen für die Kreuzungen Ecke Bläuländchen/Klosterhofstraße, Ecke Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Ecke Frankenthaler Weg/Kranentrank - Falschparker-Situation rund um die Käthe-Kollwitz-Schule Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Antragsteller zugegangen mit der Bitte die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen auch durch diese nachvollziehbar sind und daher scheint es geboten vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4481 2019 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen

18.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

27.08.2018 · Aktualisiert: 14.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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