Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege im Pfortengartenweg mit einer insektenfreundlichen Beleuchtung auszustatten, um die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen sowie Kinder, zu erhöhen. Dies soll das Sicherheitsgefühl in der dunklen Jahreszeit verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen.
Begründung
Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern auch als Zuwege zur Haltestelle "Neu-Zeilsheim", zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2020OFOF 1194/6Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage PfortengartenwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5686Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im PfortengartenwegDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 802Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im PfortengartenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats