Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant keine Beleuchtung der Hauptfußwege in der Grünanlage Pfortengartenweg, um die lokale Insektenfauna zu schützen. Lediglich der Schulweg in östlicher Verlängerung des Pfortengartenweges wird ausnahmsweise beleuchtet. Die Entscheidung basiert auf artenschutzrechtlichen Überlegungen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden öffentliche Parkanlagen der Stadt Frankfurt am Main nicht beleuchtet. Eine Beleuchtung der genannten Wege innerhalb der Grünanlage Pfortengartenweg kann seitens der Stadt nicht in Aussicht gestellt werden. Die kurze Wegeverbindung in östlicher Verlängerung des Pfortengartenweges ist offiziell als Schulweg ausgewiesen und ausnahmsweise aus diesem Grunde beleuchtet. Eine zusätzliche Beleuchtung innerhalb dieser Grünanlage auszuweisen wird aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Die künstlichen Lichtquellen beeinflussen nachtaktive Tier- sowie Insektenarten in ihrem Verhalten. Auch durch insektenfreundlichere Leuchten, wie LED-Leuchten, werden Insekten angelockt, so dass ein Verzicht auf die Beleuchtung des Weges die örtliche Insektenfauna schont. In den dunklen Tageszeiten können die Haltestelle "Neu-Zeilsheim" sowie andere Zielpunkte gut über die Fußwege an den Straßen "Pflugspfad" und "Pfortengartenweg" erreicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2020OFOF 1194/6Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage PfortengartenwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2020OMOM 5686Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im PfortengartenwegDirektanregung
- 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 802Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im PfortengartenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab