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Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.05.2011, OA 10 entstanden aus Vorlage: OF 27/9 vom 30.04.2011 Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 46, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Anlage 3 bei der Sportanlage Niedwiesenstraße die Maßnahme "Sanierung des Rasenplatzes mit Beregnung" durch die Maßnahme "Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz" ersetzt wird. Begründung: Der Rasenplatz auf der Sportanlage Niedwiesenstraße wurde bereits 1976 fertiggestellt und wird seit dieser Zeit im Rahmen von Renovierungsarbeiten bespielbar gemacht. Die Struktur dieses Platzes ist eine der ältesten aller Frankfurter Rasensportanlagen (die Bewässerung wird seit 1976 manuell mittels Verlegen von Schläuchen durchgeführt). Gleichwohl erscheint es - auch in den Augen des dort ansässigen Sportvereins T.S.G. 1951 - viel dringlicher, den Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, als den Rasenplatz zu renovieren, denn der Rasenplatz kann ohnehin in den Herbst- und Wintermonaten kaum genutzt werden. Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die Frauen- und Herrenmannschaften wird zu 70% auf dem Hartplatz abgewickelt. Am Rasenplatz kann keine Flutlichtanlage errichtet werden, da dieser Abschnitt bereits zum geschützten Niddaservitut gehört. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Hartplatz ganzjährig durch Kinder und Jugendliche aus der Umgebung außerhalb der Trainingszeiten genutzt wird. Ein ständiges Bewässern des Rasenplatzes in den Sommermonaten ist sehr aufwendig und kostenintensiv, zumal die Beregnungsanlage damit auch im erhöhten Maße Verschleiß hat. Hinzu kommt, dass es sich bei dem verwendeten Wasser um Trinkwasser handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.08.2011, B 312 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 31.05.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 21 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (M 46, OA 10 und OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 21 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., NPD und REP (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 62, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2011 § 327, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 52 2
Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2011, OF 27/9 Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Vortrag M 46 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Anlage 3 bei der Sportanlage Niedwiesenstraße die Maßnahme "Sanierung des Rasenplatzes mit Beregnung" durch die Maßnahme "Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz" ersetzt wird. Begründung: Zwar wurde der Rasenplatz auf der Sportanlage Niedwiesenstraße bereits 1976 fertig gestellt und seit dieser Zeit im Rahmen von Rennovationsarbeiten bespielbar gemacht. Die Struktur dieses Platzes ist eine der ältesten aller Frankfurter Rasensportanlagen (die Bewässerung wird seit 1976 manuell mittels Verlegen von Schläuchen durchgeführt). Gleichwohl erscheint es - auch in den Augen des dort ansässigen Sportvereins T.S.G. 1951 - viel dringlicher, den Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, als den Rasenplatz zu renovieren. Denn der Rasenplatz kann ohnehin in den Herbst- und Wintermonaten kaum genutzt werden: Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die Frauen- und Herrenmannschaften wird zu 70% auf dem Hartplatz abgewickelt. Am Rasenplatz kann keine Flutlichtanlage errichtet werden, da dieser Abschnitt bereits zum geschützten Niddaservitut gehört. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Hartplatz ganzjährig durch Kinder- und Jugendliche aus der Umgebung außerhalb der Trainingszeiten genutzt wird. Ein ständiges Bewässern des Rasenplatzes in den Sommermonaten ist sehr aufwendig und kostenintensiv, zumal die Beregnungsanlage damit auch im erhöhten Maße Verschleiß hat. Hinzu kommt, dass es sich bei dem verwendeten Wasser um Trinkwasser handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 36 Die Vorlage OF 27/9 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung OA 10 2011 Auskunftsersuchen V 22 2011 1. Die Vorlage M 46 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 27/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 28/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 3. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Partei: CDU
Weiter lesenTreppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 1264/9 vom 02.08.2010 Betreff: Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die bereits für 2009 vorgesehene Erweiterung/Verbreiterung der Treppe von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße nun erfolgt. Begründung: Wie bekannt ist, hatte sich der Magistrat im Zuge eines Rechtsverfahrens um die Zurverfügungstellung eines Grundstücks, eines Kleingartens aus städtischem Eigentum, beziehungsweise eines Teiles davon bemüht. Nachdem das Rechtsverfahren inzwischen abgeschlossen ist und der bisherige Pächter das Grundstück aufgegeben hat, dürfte der Treppenverbreiterung nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2010, ST 1383 Aktenzeichen: 66 2
Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 1239/9 vom 16.08.2010 Betreff: Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten Das Teilstück der Niedwiesenstraße 25 b bis 27 e ist ab der Bahnunterführung für Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, trotzdem wird in Richtung Höllberg gefahren. Der Weg wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark genutzt. Das Straßenstück hat keine Gehwege und ist wegen der rechtwinkligen Kurve und parkender Autos unübersichtlich. Fast alle Anwohnerinnen und Anwohner haben Kinder, für die dieses Straßenstück gefährlich ist. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. in dem Teilstück der Niedwiesenstraße einen verkehrsberuhigten Bereich mit Schwellen und gekennzeichneten Parkflächen einzurichten; 2. am Ginnheimer Hang südlich der Bahnunterführung und nördlich der Höllbergstraße je einen verschließbaren Pfosten einzusetzen. Begründung: Erfahrungsgemäß reichen Schilder nicht aus, um Kraftfahrzeuge auf Schrittgewindigkeit zu mäßigen. Schwellen sind dafür geeignete Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1462 Aktenzeichen: 66 5
Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2010, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 1150/9 vom 25.02.2010 Betreff: Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet Der Magistrat wird erneut gebeten, sich um geordnete Verhältnisse auf diesem Grundstück zu bemühen und diese Bemühungen auch zu forcieren. Begründung: In der Sturmnacht vom 28.02. auf den 01.03.2010 ist ein großer Ast eines Weidenbaumes auf diesem Grundstück abgebrochen und auf die oben erwähnte Treppe gestürzt. Dabei wurde auch der Abgrenzungszaun beschädigt. Die Fußgänger auf dieser stark frequentierten Verbindung wurden bis zur Astbeseitigung erheblich behindert. Auf dem Grundstück selbst schreitet die Vermüllung voran. Wie bekannt ist, besteht zwischen dem bisherigen Grundstückspächter, dessen Pachtvertrag wohl gekündigt ist, und der Stadt eine rechtsanhängige Auseinandersetzung. Der Magistrat wird gebeten, dieses schon einige Zeit anhängige Verfahren im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten zu einem baldigen Abschluss zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 692 Aktenzeichen: 23 20
Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3563 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 15.08.2009 Betreff: Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, sich schriftlich an den beziehungsweise die dort beheimateten Kleingartenvereine zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass - die Vorfahrtsregelung gemäß § 8 Absatz 1 StVO (der von rechts Kommende ist vorfahrtsberechtigt) an der Unterführung für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich unbedingt eingehalten wird; - die motorisierten Kleingärtner die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. Begründung: An der erwähnten Unterführung ist es bereits mehrfach zu Fast-Zusammenstößen zwischen Rad- und Autofahrern gekommen. Darüber liegen Beschwerden vor. Dieser Bereich gilt als Landschaftsgebiet, in dem laut Angabe aus dem Straßenverkehrsamt keine (Hinweis-)Schilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2009, ST 1491 Aktenzeichen: 66 5
Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2009, OM 3008 entstanden aus Vorlage: OF 849/9 vom 02.02.2009 Betreff: Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort und dauerhaft den Winterdienst, die Beseitigung von Schnee und Eis, in diesem Bereich zu veranlassen. Begründung: Der obige Bereich bildet fußläufig die Hauptverbindung zwischen dem Wohngebiet Niedwiesenstraße und dem Kleinzentrum Weißer Stein. Der Verbindungsweg wird täglich von mehreren hundert Bürgern genutzt. Nach dem ergiebigen Schneefall am 04.01.2009 und dem kleineren am 14.01.2009 wurde weder Schnee geräumt noch wurde gestreut. Das Ergebnis: Der Weg mit Treppe war völlig verschneit und stellenweise vereist. Das Weg-Gefälle beziehungsweise umgekehrt die -Steigung erhöhen die Gefahr von Stürzen und Verletzungen. Dem Beschreiten des "kurzen Dienstweges" im Januar stand in diesem Falle die Frage der Zuständigkeit städtischer Ämter entgegen. Es könnten das Liegenschafts-, das Grünflächen- und das Umweltamt sowie die Privatfirma FES (mit städtischer Mehrheitsbeteiligung) involviert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 395 Aktenzeichen: 79 4
Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2007, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 555/9 vom 22.11.2007 Betreff: Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, - die o. g. Treppe in Richtung Bahndamm zu verbreitern; - eine Rampe für Kinderwagen (und Fahrräder) im Zuge der Baumaßnahmen vorzusehen; - die Treppe im Rahmen der Baumaßnahme stabiler zu gestalten; - das verwilderte und vermüllte in Richtung Bahndamm angrenzende Grundstück, das sich im städtischen Besitz befindet und vom Liegenschaftsamt verwaltet wird, dauerhaft ordnungsgemäß zu gestalten; - von dem Eigentümer der Liegenschaft Willibrachtstraße 16 ca. 2 bis 3 m2 Grundstücksfläche zwecks Erweiterung der Treppe zu erwerben. Begründung: Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 - 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten, wie den S- und U-Bahnen, den Bushaltestellen sowie den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert. Daten zur Treppe im Ist-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger - unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen - 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite - mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m. Die vom Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2008, ST 361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1330 Aktenzeichen: 66 2
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