Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3563 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 15.08.2009
Betreff: Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, sich schriftlich an den beziehungsweise die dort beheimateten Kleingartenvereine zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass - die Vorfahrtsregelung gemäß § 8 Absatz 1 StVO (der von rechts Kommende ist vorfahrtsberechtigt) an der Unterführung für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich unbedingt eingehalten wird; - die motorisierten Kleingärtner die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten.
Begründung: An der erwähnten Unterführung ist es bereits mehrfach zu Fast-Zusammenstößen zwischen Rad- und Autofahrern gekommen. Darüber liegen Beschwerden vor. Dieser Bereich gilt als Landschaftsgebiet, in dem laut Angabe aus dem Straßenverkehrsamt keine (Hinweis-)Schilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2009OFOF 1001/9Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. September 2009Sie sind hierOMOM 3563Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 20. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1491a) Absicherung einer Kreuzung im Niddatal b) Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats