Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An der erwähnten Unterführung ist es bereits zu mehreren Fast-Zusammenstössen zwischen Rad- und Autofahrern gekommen. Darüber liegen Beschwerden vor. Dieser Bereich gilt als Landschaftsgebiet, in dem laut Angabe aus dem Straßenverkehrsamt keine (Hinweis-)Schilder aufgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2009, OF 1001/9
Betreff:
Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße
Der Magistrat wird gebeten, sich schriftlich an den bzw. die dort beheimateten Kleingärtnervereine zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass
- die Vorfahrtsregelung gemäß StV0 § 8, Absatz 1 (der von rechts Kommende ist vorfahrtsberechtigt), an der Unterführung für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich unbedingt eingehalten wird;
- die motorisierten Kleingärtner die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten.
Begründung:
An der erwähnten Unterführung ist es bereits zu mehreren Fast-Zusammenstössen zwischen Rad- und Autofahrern gekommen. Darüber liegen Beschwerden vor.
Dieser Bereich gilt als Landschaftsgebiet, in dem laut Angabe aus dem Straßenverkehrsamt keine (Hinweis-)Schilder aufgestellt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2009Sie sind hierOFOF 1001/9Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. September 2009OMOM 3563Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 20. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1491a) Absicherung einer Kreuzung im Niddatal b) Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler