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Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße

Vorlagentyp: OM
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 1264/9 vom 02.08.2010

Betreff: Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die bereits für 2009 vorgesehene Erweiterung/Verbreiterung der Treppe von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße nun erfolgt.

Begründung: Wie bekannt ist, hatte sich der Magistrat im Zuge eines Rechtsverfahrens um die Zurverfügungstellung eines Grundstücks, eines Kleingartens aus städtischem Eigentum, beziehungsweise eines Teiles davon bemüht. Nachdem das Rechtsverfahren inzwischen abgeschlossen ist und der bisherige Pächter das Grundstück aufgegeben hat, dürfte der Treppenverbreiterung nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2010OFOF 1264/9Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - WillibrachtstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. August 2010Sie sind hier
    OMOM 4483Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße
    Direktanregung
  3. 21. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1383Treppenauf- und abgang von/ zur Niedwiesenstraße- WillibrachtstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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