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Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1
Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2016, OF 1610/6 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, wie weit sich die Lärmbelastung verringert hat und wie weit Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich Verrkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und ob es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommt, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zur Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch Tempo 30 im o.g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2016, OF 1579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 13 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 1579/6 ändert der Antragsteller die Vorlage dahin gehend ab, dass der erste Satz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5007 2016 Anregung an den Magistrat OM 5008 2016 1. Die Vorlage OF 1579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1610/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 entstanden aus Vorlage: OF 1326/6 vom 01.04.2015 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 3400 formulierte Anregung bzw. die gestellten Fragen zum Bauvorhaben im Markomannenweg nun zu befolgen bzw. zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl des Vorstandes des Nachbarschaftsvereins Unterliederbach gezeigt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Bauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 3400/2014 gestellte Anregung bzw. die Anfragen zum Bauvorhaben Markomannenweg nun zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl beim Nachbarschaftsverein Unterliederbach gezeigt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4042 2015 Die Vorlage OF 1326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmbronenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 18.09.2014 Betreff: Ambronenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger freigegeben ist, als Abkürzung missbrauchen. Mithilfe von Drängelgittern sollte der Weg für diese Verkehrsteilnehmer unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2014, OF 1125/6 Betreff: Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger frei gegeben ist, als Abkürzung missbrauchen, hier sollte mit Hilfe von Drängelgittern diesen Verkehrsteilnehmern der Weg unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2014 Die Vorlage OF 1125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 25.08.2014 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser umfasst . Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen. Inzwischen wurde die Hellerhof AG jedoch von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffelgeschoss errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.05.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das von der Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte ein Vertreter der ABG, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss der politischen Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats Soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne, die auf der Schautafel zu sehen sind, für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten ausgesetzt sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor den Gartenzaun gesetzt. Alle ehemaligen 21 Mitglieder des Beirats Soziale Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich Engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration in der Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt Holding aber zulasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen noch einen höheren Gewinn machen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Bauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 1102/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen.Inzwischen wurde jedoch die Hellerhof AG von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffel errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.5.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das vom Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte der Vertreter der ABG, Herr Beine, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss politischer Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne aufgrund der Schautafel für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten gegenüber sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor ihren Gartenzaun! ALLE ehemaligen 21 Mitglieder des Beirat-Sozialen-Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie ja diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration auf Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt-Holding aber noch höheren Gewinn machen, zu Lasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Anlage 1 (ca. 46 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 30 Unterbrechung der Beratung auf Wunsch der CDU-Fraktion von 19.40 Uhr bis 19.50 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3400 2014 1. Die Vorlage OF 1102/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, ein Informationsgespräch hinsichtlich der Planungen des Bauvorhabens im Markomannenweg mit Vertreterinnen/Vertretern des Dezernates II - Planen und Bauen -, der ABG Frankfurt Holding und des ehemaligen Bereits Soziale Stadt Unterliederbach zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 1020/6 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Straßenbauamt in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiter hin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3096 2014 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 689/6 Betreff: Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Wann ist mit der Errichtung der bereits für 2012 zugesagten Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe des Ambronenpfads zu rechnen? Eine Umsetzung der Maßnahme in 2013 wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Begründung: Die Planungen für die Lichtsignalanlage ziehen sich jetzt nunmehr 3 Jahre hin. Es wurde immer wieder auf die geplanten Radwege verwiesen, welche berücksichtigt werden sollten. Der Ortsbeirat hat diese vorgestellte Planung abgelehnt, aber gleichzeitig gefordert die Lichtsignalanlage umzusetzen. Der Magistrat führte dazu im Jahre 2011 aus, dass eine Umsetzung der Maßnahme 2012 geplant sei. Nun ist auch dieser Zeitpunkt verstrichen und eine Umsetzung erfolgte nicht, daher möchte der Ortsbeirat nun einen genauen Zeitrahmen für die Umsetzung wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 454/6 vom 26.07.2012 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit im Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Tempo 30 eingeführt und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Der Sossenheimer Weg ist zwischen Gotenstraße und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung mit dem Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab drei Jahren auf ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o. g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezirk 6, die ebenso wie der Sossenheimer Weg Stadtteilverbindungsstraßen und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, auf den Mittelstreifen zu verzichten und nur Tempo 30 zuzulassen. Zudem ist durch die verringerte Geschwindigkeit auch ein positiver Effekt hinsichtlich des Autolärms zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1689 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 454/6 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, damit auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg 1. Tempo 30 eingeführt 2. und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Im genannten Abschnitt ist der Sossenheimer Weg zwischen Gotenstr. und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab 3 Jahren auf bzw. von ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o.g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezrik 6, die Stadtteilverbindungsstraßen wie der Sossenheimer Weg und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, dass auf den Mittelstreifen verzichtet wird oder nur Tempo 30 zugelassen ist. Zudem ist auch durch verringerte Geschwindigkeit ein positiver Effekt bezogen auf den Autolärm zu erwarten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1385 2012 Die Vorlage OF 454/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenRadwegeplanung Sossenheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 396/6 vom 14.05.2012 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Vorgang: OM 1084/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, nach Umsetzung der Maßnahme ausgeglichen bleibt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. 2. alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z. B. über die Rugierstraße. 3. die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfads einzurichten. 4. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs zu entscheiden, wenn der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist (siehe OM 1084). Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortsbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der Parkplätze auf der Nordseite des Sossenheimer Wegs zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen, und regt daher eine Überarbeitung der Planung an mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße dar. Dort sollte schon seit Längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen (OM 1084). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1084 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 475 Aktenzeichen: 66 2
Radwegeplanung Sossenheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 396/6 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radewegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz nach Umsetzung der Maßnahme, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, ausgeglichen ist. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. Alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z.B. über die Rugierstraße. Die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel, in Höhe des Ambronenpfads, wird eingerichtet. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs entschieden wird, nachdem der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist. Der Antrag OF 389/6 wird zurückgestellt, bis dieser Ortstermin stattgefunden hat. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der kompletten Parkplätze auf der Nordseite, zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen und regt daher eine Überarbeitung der Planung an, mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich ist die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße. Dort sollte schon seit längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen. Bei diesem Termin besteht auch die Gelegenheit alle im Antrag 26.1 gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.04.2012, OF 390/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2012 1. Die Vorlage OF 390/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 396/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, REP und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenAlemannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 352/6 vom 22.03.2012 Betreff: Alemannenweg Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig des Alemannenwegs zwischen der Straße Engelsruhe und dem Chattenweg durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt mit der Bitte, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig sehr schmal ist, müssen Fußgänger bei abgestellten Fahrzeugen zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6
Alemannenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2012, OF 352/6 Betreff: Alemannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Alemannenweg, zwischen Engelsruhe und Chattenweg, in Fahrtrichtung Chattenweg, durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig hier sehr schmal ist, müssen Fußgänger, wenn hier Autos parken, zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2012 Die Vorlage OF 352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 877 entstanden aus Vorlage: OF 252/6 vom 30.01.2012 Betreff: Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für den Autoverkehr durch Beschilderung besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohner berichten, dass der Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für Autofahrer schwer ersichtlich ist und daher oft erst sehr spät erkannt wird. Dadurch kommt es für Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6
Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 252/6 Betreff: Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man den Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für den Autoverkehr z. . durch Beschilderung sichtbarer machen kann. Begründung: Anwohner berichten, dass der Zebrastreifen Rugierstraße / Ecke Teutonenweg für Autofahrer schwer sichtbar ist und dieser oft erst sehr spät erkannt wird. Dadurch kommt es für Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 877 2012 Die Vorlage OF 252/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Tenor die Worte "z. B." ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 103 entstanden aus Vorlage: OF 60/6 vom 03.05.2011 Betreff: Ampel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad Vorgang: V 1312/10 OBR 6; ST 1157/10 Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff genannte Maßnahme vorzuziehen, sodass die Ampel zum Schuljahr 2011/2012 zur Verfügung steht. Dabei sollen die Planungen für die Radverkehrsanlage entsprechend berücksichtigt werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1157/10, hat der Magistrat ausgeführt, dass die Ampel erst mit der Umsetzung der Radverkehrsanlage installiert werden soll. Der Ortsbeirat 6 hält es aber aufgrund der neuen Wegeverbindung durch den Ambronenpfad für geboten, die Ampel schnellstmöglich zu installieren, damit den Kindern, welche zur Schule oder zur Kita gehen, ein sicheres Überqueren des Sossenheimer Wegs ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 938 Aktenzeichen: 32 1
Benennung eines Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2011, OF 29/6 Betreff: Benennung eines Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer I Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den neu entstandenen Platz bzw. Anlage in Verlängerung des Chattenwegs in: "Freyja-Anlage" zu benennen. Begründung: Freyja ist eine nordgermanische Göttin und passt daher in den Straßennamenkontext in dem Viertel, außerdem wurde von Seiten der Bevölkerung der Wunsch nach diesem Namen geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 13.04.2011, OS 10/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 10/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 29/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 29/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAmpel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2011, OF 60/6 Betreff: Ampel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad Vorgang: V 1312/10 OBR 6; ST 1157/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahme vorzuziehen, so dass die Ampel zum Schuljahr 2011/2012 zur Verfügung steht. Dabei sollen die Planungen für die Radverkehrsanlage entsprechend berücksichtigt werden. Begründung: In der Stellungnahme ST 1157/2010 hat der Magistrat ausgeführt, dass die Ampel erst mit der Umsetzung der Radverkehrsanlage installiert werden soll. Der Ortsbeirat hält es aber für geboten, bedingt durch die neue Wegeverbindung durch den Ambronenpfad, dass die Ampel schnellst möglich installiert wird, damit den Kindern, welche zu Schule oder zur Kita gehen, ein sicheres überqueren des Sossenheimer Wegs ermöglicht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 103 2011 Die Vorlage OF 60/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1246 entstanden aus Vorlage: OF 1683/6 vom 07.01.2011 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird zugestimmt. 2. Das auslaufende Programm "Soziale Stadt" (Unterliederbach-Ost, Engelsruhe) wird ab dem 01.01.2013 in das Programm "Aktive Nachbarschaften" übergeführt. Begründung: Da das Programm "Soziale Stadt" nun ausläuft, ist es sinnvoll, das Quartier in das Programm "Aktive Nachbarschaften" zu überführen, um die Entwicklungschancen des Gebiets weiterhin zu bewahren. Unter der Federführung des Sozialdezernats hat sich das Programm "Aktive Nachbarschaften" schon in anderen Quartieren bewährt. Daher ist es für den Ortsbeirat wichtig, dass auch das Gebiet der "Sozialen Stadt" weiterhin betreut wird. Dies lässt sich am besten über das Programm "Aktive Nachbarschaften" verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.01.2011 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. SPD; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und FREIE WÄHLER (M 241 und OA 1246 = Annahme) FAG (M 241 = Annahme) 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 241 und OA 1246 = Annahme) Stv. Holtz (M 241 und OA 1246 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 1246 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Beschlussausfertigung(en): § 9308, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 § 274, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 51
Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 1626/6 vom 02.11.2010 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, auf die Hessische Landesregierung einzuwirken mit dem Ziel, die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 66 auf 100 km/h in folgendem Bereich beidseitig zu begrenzen: - zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe. Begründung: Die Lärmbelastung soll auch für die Anwohner gesenkt werden, die in Unterliederbach an der A 66 wohnen. Der Tempo 100-Bereich beginnt zurzeit erst nach der Tankstelle an der Engelsruhe, wo die Bebauung endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 608 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Spielplatz Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 1466/6 vom 21.04.2010 Betreff: Spielplatz Engelsruhe Der Magistrat wird gebeten, das Kletterspielgerät mit Rutsche auf dem Spielplatz Engelsruhe schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Die nötigen Gelder sollten kurzfristig bereitgestellt werden. Begründung: Vor einiger Zeit musste das Klettergerät wegen eines Brandschadens abgebaut werden, seither ist es nicht wieder aufgebaut worden. Jetzt beginnt die "Spielplatzsaison" und das Spielgerät fehlt. Gerade hier sollte der Magistrat kurzfristig das Spielgerät ersetzen und die entsprechenden Gelder unbürokratisch bereitstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2010, ST 1021 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 105 Aktenzeichen: 67 2
Straßenbenennung
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.03.2010, OI 86 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 08.03.2010 Betreff: Straßenbenennung Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, das bisher unbenannte Wegstück zwischen Rugierstraße und Sossenheimer Weg in "Ambronenpfad" zu benennen. Die Ambronen waren im antiken Germanien ein Stammesverband, ein Teil der Ambronen zog mit den Kimbern und Teutonen nach Süden und war an den Kimbernkriegen beteiligt. Daher passen die Ambronen in den Straßennamenkontext der dort vorhanden Straßen. Im Rahmen des Projekts "Soziale Stadt Unterliederbach" wurde dieser Weg gestaltet und vom Beirat "Soziale Stadt" wurde der Wunsch geäußert, dieses Wegstück nach den Ambronen zu benennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.03.2010 Aktenzeichen: 62 2
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