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- Freihaltung der Gehwegquerung an der Ecke Lucaestraße / NeumannstraßeOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 87/9 vom 08.08.2026 Betreff: Freihaltung der Gehwegquerung an der Ecke Lucaestraße / Neumannstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Lucaestraße / Neumannstraße geeignete Poller oder vergleichbare Absperreinrichtungen zu installieren, um das regelmäßige Zuparken des dort vorhandenen abgesenkten Bordsteins zu verhindern. Begründung: Der an der Ecke Lucaestraße / Neumannstraße vorhandene abgesenkte Bordstein soll insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Personen mit Kinderwagen ein barrierearmes und sicheres Queren der Fahrbahn ermöglichen. In der Praxis wird dieser Bereich jedoch regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert, sodass der abgesenkte Bordstein seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllen kann. Nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern handelt es sich bei den dort abgestellten Fahrzeugen häufig um Fahrzeuge von Pendlerinnen und Pendlern, die den Bereich als Parkmöglichkeit nutzen, um von dort mit der U-Bahn bequem in die Innenstadt zu fahren. Dies führt an dieser Stelle vor allem zu einer Einschränkung der Barrierefreiheit. Es sollte gewährleistet werden, dass der abgesenkte Bordstein dauerhaft freigehalten bleibt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die bestimmungsgemäße Nutzung der Querungsstelle sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Standrohrkosten für Baumpatenschaften im Ortsbezirk 9 übernehmenOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 88/9 vom 09.08.2026 Betreff: Standrohrkosten für Baumpatenschaften im Ortsbezirk 9 übernehmen Der Magistrat wird gebeten, für registrierte Baumpat*innen sowie Urban-Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 9 die Kosten einer Standrohr-Ausleihe bei der Mainova (Kaution und Mietgebühr) zu übernehmen, etwa aus vorhandenen Programmmitteln wie der Förderung "Stadtgrün sucht dich". Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich bei der Mainova dafür einzusetzen, dass für diese Pat*innen ein ermäßigter Gebührensatz gilt, wie er für Kleingärtner*innen bereits besteht, wie z. B. die Zahlung einer reduzierten Jahrespauschale statt der Tagesmiete und der Kaution. Begründung: Die Stadt Frankfurt ruft in ihrem FAQ zur Trinkwassernutzung des Umweltamts ausdrücklich dazu auf, Jungbäume bei Baumpatenschaften auch bei großer Hitze und Trockenheit weiterhin zu gießen, weil Bäume durch Verdunstung und Schatten eine überaus positive klimatische Wirkung haben und im überhitzten Stadtgebiet spürbar entlasten können. Wer sich als Pat*in oder im Rahmen einer Initiative, wie es sie im Ortsbezirk 9 etwa in Ginnheim und Eschersheim gibt, um einen Baum in seiner Nachbarschaft kümmert, leistet einen wichtigen Dienst an der Gemeinschaft. Einen einfachen, bezahlbaren Weg zum nötigen Wasser gibt es dafür bislang nicht. Wer als Baumpat*in tätig ist, muss unzählige Gießkannen zum Baum schleppen. Das hindert viele Menschen daran, sich zu engagieren, da es gar nicht allen Menschen möglich ist, diese körperliche Arbeit gerade in den Hitzeperioden, in denen es besonders darauf ankommt, auszuführen. Dabei sind Anschlüsse an das Wassernetz an vielen Stellen so positioniert, dass die Bäume auch darüber gegossen werden können, sofern man einen Zugang dazu hat. Die Bürger*innen können bei der Mainova bereits heute ein Standrohr ausleihen. In der Praxis scheitert das an den Kosten: Allein die Kaution beträgt 400 Euro, hinzu kommen Tagesmiete und Wasserpreis. Für eine einzelne Patenschaft ist das ein unverhältnismäßig hoher Betrag. Allein die Tagesmiete summiert sich über eine typische Gießsaison von rund vier Monaten auf etwa 280 Euro, zusätzlich zur Kaution und zum tatsächlichen Wasserverbrauch. Für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bietet die Mainova bereits eine deutlich günstigere Jahrespauschale von 60 Euro an. Ein vergleichbares Modell für alle Grünpatenschaften würde die finanzielle Hürde beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Parken am Spielplatz in der DehnhardtstraßeOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 546 entstanden aus Vorlage: OF 89/9 vom 30.07.2026 Betreff: Illegales Parken am Spielplatz in der Dehnhardtstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass keine Autos im Eingangsbereich des Spielplatzes an der Dehnhardtstraße parken - siehe Foto 1. Das betrifft auch den Fußgängerweg zwischen Dehnhardtstraße und Ulrichstraße. Hier parken Autos vor dem Wohnhaus und behindern Fußgänger und Fahrradfahrer - Fotos 2 und 3. Foto 1 (Quelle: Privat) Foto 2 (Quelle: Privat) Foto 3 (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 90/9 vom 09.08.2026 Betreff: Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichern Vorgang: NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 7685/25 OBR 9; ST 7/26; OM 29/26 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, den denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm zu sanieren und ihn und die umliegenden Freiflächen für den Stadtteil öffentlich zugänglich zu machen, mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht der Stadt abzusichern, und daher 1. die Mainova AG darauf hinzuweisen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gelände des Eschersheimer Wasserturms zusteht, weil der Bebauungsplan NW 81c Nr. 1 dort eine öffentliche Grünfläche festsetzt; 2. weiterhin im Sinne der Anregung OM 29/26 darauf zu dringen, dass das Gelände gemäß Stadtverordnetenbeschluss NR 660/23 nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben wird und das Denkmal und die Grünfläche öffentlich zugänglich gemacht werden; 3. das Vorkaufsrecht auszuüben, falls die Mainova AG das Gelände verkauft, und den zu zahlenden Betrag dabei nach § 28 BauGB zu bestimmen; Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Wasserturm instand gesetzt und geöffnet wird. Mit dem Beschluss zum Antrag NR 660/23 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat verpflichtet, bei städtischen Töchtern auf Erbbaurecht und Konzeptvergabe zu dringen. Vergibt die Mainova das Gelände so, entsteht gar kein Vorkaufsfall, denn das Vorkaufsrecht greift nur beim Verkauf; verkauft sie stattdessen, ist der Beschluss verfehlt und das Vorkaufsrecht ist das schärfste Mittel, das dann noch wirkt. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sagt wörtlich: "Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke [. .] festgesetzt ist." § 28 Abs. 4 Satz 1 BauGB lautet: "In den Fällen des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bestimmt die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünften Teils, wenn der Erwerb des Grundstücks für die Durchführung des Bebauungsplans erforderlich ist und es nach dem festgesetzten Verwendungszweck enteignet werden könnte." Das bedeutet: Für Flächen, die im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke festgesetzt sind, bemisst sich der Betrag für den Vorkauf nach dem Entschädigungsrecht, das auch bei einer Enteignung angewandt wird, und damit nach dem Wert, den die Fläche als öffentliche Grünfläche tatsächlich hat. Bebauungsplan NW 81c Nr. 1 "Am Lindenbaum", rechtsverbindlich seit 14.11.1967, Ausschnitt um den Wasserturm. Quelle: PlanAS, Stadt Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 7 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 29
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im NardholzOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 548 entstanden aus Vorlage: OF 91/9 vom 30.07.2026 Betreff: Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz Der Magistrat wird gebeten, eine Benennung des Platzes Nähe Im Geeren / Im Nardholz nach Prof. Dr. Eilke Brigitte Helm gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorzubereiten, indem er im üblichen Verfahren das Einverständnis der Angehörigen einholt und die Voraussetzungen für die Umbenennung des Platzes überprüft. Nach positiver Rückmeldung des Magistrats wird der Ortsbeirat die offizielle Umbenennung in einer gesonderten Vorlage vornehmen. Begründung: Seit etlichen Jahren hat der Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz keinen Namen. Deswegen möchte der Ortsbeirat diesen Platz nach Prof. Dr. Eilke Brigitte Helm benennen. Sie war Professorin der Universitätsklinik in Frankfurt und gehörte zu den führenden Medizinerinnen im Bereich HIV und AIDS. Sie wurde vielfach geehrt: mit dem Bundesverdienstkreuz, dem Hessischen Kulturpreis, der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt, dem großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der BRD. Frau Prof. Dr. Helm ist im Jahre 2023 verstorben. Die Wartefrist von drei Jahren ist damit vorbei. Der namenlose Platz ist keine Postadresse. Damit kommt es nicht zu Adressänderungen bei Anwohnern. Die Abbildung (Quelle: Geoportal) zeigt umrandet den in Rede stehenden Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbindenOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 549 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 20.07.2026 Betreff: Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden Vorgang: OM 4592/23 OBR 9; ST 252/24 Bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 252, wird der Magistrat gebeten, den gepflasterten Teil des grünen Mittelstreifens der Reinhardstraße, westlich der Kreuzung Kirchhainer Straße / Grafenstraße mit weiteren Findlingen, einer Sitzbank oder Fahrradständern derart zu gestalten, dass der gesamte Bereich nicht länger von parkenden Fahrzeugen zugestellt werden kann. Wie permanent zu beobachten ist, parken Autos nicht nur dort, sondern auch in der Verlängerung im Kreuzungsbereich Adelheidstraße / Allendorfer Straße, so dass Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer in ihrer Sicht behindert und dadurch gefährdet sind. Zudem ragen geparkte Autos gelegentlich derart in die Straßenbereich, dass Fahrzeuge von der Kirchhainer Straße kommend behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4592 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 252
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hügelstraße: gepflasterte Fläche abpollernOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 93/9 vom 30.07.2026 Betreff: Hügelstraße: gepflasterte Fläche abpollern Eine Fläche am Rande der Hügelstraße in Höhe Heussenstammstraße 12 bis 14 wird oft als Parkplatz genutzt, obwohl es eigentlich zu klein dafür ist. Deswegen ragen die jeweiligen Autos in den ohnehin schmalen Fahrradweg und behindern damit Fahrradfahrer und Fußgänger. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, mit dem Radfahrbüro Maßnahmen abzustimmen und diesen Bereich abzupollern. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bau der neuen Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof – Bauzeit einhalten und Auswirkungen der Sperrung minimierenOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 551 entstanden aus Vorlage: OF 97/9 vom 06.08.2026 Betreff: Bau der neuen Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof - Bauzeit einhalten und Auswirkungen der Sperrung minimieren Der Magistrat wird gebeten, die Bauarbeiten für den Neubau der Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof eng zu begleiten und darauf hinzuwirken, dass der von der Deutschen Bahn angekündigte Bauzeitraum vom 17. August 2026 bis Dezember 2026 eingehalten wird. Der Ortsbeirat ist über wesentliche Verzögerungen sowie deren Ursachen zu informieren. Begründung: Nachdem inzwischen geklärt wurde, wer für den Neubau der Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof zuständig ist, hat die Deutsche Bahn angekündigt, am 17. August 2026 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Fertigstellung ist für Dezember 2026 vorgesehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden darüber informiert, dass die stark frequentierte Fußgänger- und Fahrradunterführung am Friedhof während der Bauarbeiten vollständig gesperrt wird. Diese Unterführung ist eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr. Die Sperrung führt daher über mehrere Monate zu erheblichen Einschränkungen der Mobilität. In der Vergangenheit kam es bei zahlreichen Bauprojekten der Deutschen Bahn zu erheblichen Verzögerungen. Vor diesem Hintergrund besteht die berechtigte Sorge, dass sich die Sperrung der Unterführung über den angekündigten Zeitraum hinaus verlängert. Deshalb sollte der Magistrat die Bauausführung eng begleiten und gegenüber der Deutschen Bahn auf die Einhaltung des Zeitplans hinwirken, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand Bebauung ZaunstraßeOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 98/9 vom 09.08.2026 Betreff: Sachstand Bebauung Zaunstraße Bereits im August 2022 ist der Umlegungsplan für die Zaunstraße in Alt-Eschersheim in Kraft getreten. Seitdem fragen sich die Anwohner, was konkret und wann mit diesen Baugrundstücken passieren wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bereits konkrete Planungen für eine Bebauung inklusive Zeitplan bestehen und wenn ja, wie diese konkret aussehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9OMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 102/9 vom 10.08.2026 Betreff: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6997/25, ST 609/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in Anlehnung an den Beschluss OM 6997 auch auf dem im Ortsbezirk 9 gelegenen Abschnitt des Marbachwegs aus Gründen des Lärmschutzes eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuführen. Begründung: Der Marbachweg ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße und stellt insbesondere in den Nachtstunden eine erhebliche Lärmquelle für die angrenzende Wohnbebauung dar. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann nachweislich zu einer spürbaren Verringerung der Verkehrslärmbelastung beitragen und damit die Wohn- und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 609
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der BertramswieseOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 555 entstanden aus Vorlage: OF 103/9 vom 05.08.2026 Betreff: Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese (parallel Bertramstraße) aufzustellen. Begründung: Der ganzjährig stark frequentierte Spielplatz an der Bertramswiese verfügt derzeit bei zwölf Sitzbänken lediglich über zwei relativ kleine Abfallbehälter. Bei der starken Nutzung durch Familien mit kleinen Kindern fällt regelmäßig viel Abfall an, wie z. B. Windeln, Imbisspapier und Trinkpäckchen. Es sollten mindestens noch drei weitere Abfalleimer aufgestellt werden, jeweils in kurzer Distanz zu den Sitzbänken, damit Eltern ihre Kinder nicht zu lange aus den Augen lassen müssen, wenn sie ihren Abfall entsorgen müssen. Gerade am Klettergerüst und an den Schaukeln brauchen vor allem jüngere Kinder ausreichend Aufsicht, die nicht gegeben ist, wenn man nach einem Papierkorb suchen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entschärfung einer Gefahrenstelle am Eingang zum SinaiparkOMOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 556 entstanden aus Vorlage: OF 104/9 vom 05.08.2026 Betreff: Entschärfung einer Gefahrenstelle am Eingang zum Sinaipark Die Einfahrt in den Sinaipark aus Richtung Jahnvolk ist durch den Sitzplatz mit Parkbänken rechter Hand und der dahinterliegenden hohen Hecke nur sehr schlecht einsehbar. Vor allem der Weg aus Richtung Waldorfschule ganz rechts ist für Radfahrer, die wegen des Gefälles mit zum Teil erhöhter Geschwindigkeit in Richtung Park fahren, nicht zu überblicken. Sie laufen Gefahr, mit Fußgängern, insbesondere Kindern von den Spielplätzen und der Schule, und vor allem mit anderen Radfahrern, die aus Richtung Waldorfschule kommen, zusammenzustoßen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, für eine Entschärfung der unfallträchtigen Gefahrenstelle am Eingang zum Sinaipark aus Richtung der Gaststätte Jahnvolk Sorge zu tragen. In einem ersten Schritt sollte die Hecke hinter den Sitzbänken dauerhaft niedrig gehalten werden maximal auf Schulterhöhe der sitzenden Personen. Außerdem ist zu prüfen, ob ein Verkehrsspiegel den Blick nach rechts weiten könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Instandsetzung Bodenplatten Grünanlage an der Martin-Luther-Straße – Stolpergefahr beseitigenOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 566 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 23.04.2026 Betreff: Instandsetzung Bodenplatten Grünanlage an der Martin-Luther-Straße - Stolpergefahr beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die defekten Bodenplatten am nördlichen Ende der Grünanlage an der Martin-Luther-Straße zeitnah zu reparieren. Begründung: Am nördlichen Ende der Grünanlage an der Martin-Luther-Straße befindet sich ein gepflasterter Durchgangsbereich mit Sitzbänken: Quelle: Geoportal Hessen Es haben sich dort Bodenplatten gehoben, welche nun gefährliche Stolperfallen bilden: Fotos: Privat Da die Fläche regelmäßig von Passanten beim Durchqueren der Grünanlage genutzt wird, besteht gegenwärtig eine erbliche Stolper- und Verletzungsgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Standort Aufstellung Erinnerungsstele MerianplatzOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 29/3 vom 04.06.2026 Betreff: Standort Aufstellung Erinnerungsstele Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, die Stele zur Erinnerung an die vergifteten Platanen in das südliche, neu angelegte Beet, an welchem zuvor die südliche Platane stand, entsprechend des nachfolgenden Beispielfotos aufzustellen: [Standortdarstellung - Foto: Privat] Begründung: Die Erinnerungsstele wurde durch die Metallbauwerkstatt des Grünflächenamtes im Rahmen einer Ausbildung als Ausbildungsstück fertiggestellt und kann nun platziert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Ortsbeirat den Standort der Aufstellung bestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Ausstehende Stellungnahme zu OM 6763/25OMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 35/3 vom 27.05.2026 Betreff: Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule Ausstehende Stellungnahme zu OM 6763/25 Vorgang: OM 6763/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit über einem Jahr ausstehende Stellungnahme zur Anregung vom 27.03.2025, OM 6763, Gestaltung des Platzes vor der Klingerschule, zu veranlassen. Begründung: Bereits seit 2020 bittet der Ortsbeirat um eine Neugestaltung und Entsiegelung des Platzes vor der Klingerschule. Der Magistrat weicht einer eindeutigen Stellungnahme immer wieder aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6763
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefährdungssituation Grundstückszufahrt Jahnstraße 45OMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 19.05.2026 Betreff: Gefährdungssituation Grundstückszufahrt Jahnstraße 45 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz östlich der Grundstückszufahrt Jahnstraße 45 mit ausreichendem Abstand zur Grundstückszufahrt Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Die Bewohnerinnen des Mehrfamilienhauses in der Jahnstraße 45 haben eine sehr schmale und ansteigende Ausfahrt in die sehr enge Jahnstraße. Bereits ein nur leicht in die Auffahrt reichendes Heck eines parkenden Autos blockiert Zu- und Ausfahrten. Aber vor allem blockieren die östlich von der Ausfahrt stehenden Autos auch die Sicht auf die gegen die Einbahnstraße fahrenden Fahrradfahrer*innen, da die Autos aus einer tiefer gelegenen Ausfahrt kommen. Dies führt immer wieder zur Gefahr einer Kollision zwischen ausfahrenden Autos und Radfahrenden. Darüber hinaus kann die Jahnstraße sehr gut ein paar Fahrradbügel gebrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder WegsOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 61/3 vom 06.08.2026 Betreff: Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder Wegs Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Poller auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oeder Weg 43 und 44 entfernt wird. Begründung: Auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oeder Weg 43 und 44 steht noch ein Poller, der offenbar mal genutzt wurde, um das Parken bzw. Befahren des Gehwegs zu verhindern. Aufgrund der Neuanordnung mit Bänken, Außenbestuhlung etc. ist der Poller nicht nur überflüssig, sondern steht in dem sehr engen Bereich vor "Eis Christina" auch noch im Weg. Daher sollte er entfernt werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine PhotovoltaikanlageOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 571 entstanden aus Vorlage: OF 75/3 vom 06.08.2026 Betreff: Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine Photovoltaikanlage Der Magistrat wird gebeten, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mensa der Elisabethenschule einrichten. Begründung: Der Wunsch, das Dach der Mensa für die Installation einer Photovoltaikanlage zu nutzen, wurde innerhalb der Schulgemeinde der Elisabethenschule bereits mehrfach geäußert. Hintergrund dieses Anliegens ist das Bestreben, dort, wo es möglich ist, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu leisten. Das flache Dach der Mensa bietet sehr gute Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Durch die Möglichkeit, nachhaltige Energie selbst zu erzeugen, würde die ökologische Bilanz der Schule deutlich verbessert und ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen. Das Vorhaben entspricht den Zielen des Frankfurt Green City-Process und würde einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Frankfurt leisten. Gleichzeitig hätte das Projekt eine wichtige Vorbildfunktion für die Schulgemeinde und würde das Bewusstsein für erneuerbare Energien und nachhaltiges Handeln stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gastronomiebetrieb Berger Straße 30 Verstoß gegen die Vorgartensatzung und hygienische VorgabenOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 79/3 vom 02.08.2026 Betreff: Gastronomiebetrieb Berger Straße 30 Verstoß gegen die Vorgartensatzung und hygienische Vorgaben Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob die aktuelle Nutzung des Vorgartenbereiches der Liegenschaft Berger Straße 30 / Ecke Herderstraße als Müllplatz der Vorgartensatzung entspricht und ob der dort gelagerte Müll, insbesondere die großen Mengen an Altfett, den Hygienevorgaben an die Entsorgung von Speiseresten entspricht; b) wie die Abluft der Gaststätte, insbesondere aus dem Küchenbereich, so gestaltet werden kann, dass sie keine Belastung für die Nachbarschaften darstellt. Begründung: Die in der o. g. Liegenschaft seit letztem Jahr eingezogene Gaststätte serviert den Gästen vorrangig frittierte Speisen. Das dabei in großem Umfang entstehende Altfett wird im Bereich des ehemals als Außengastronomie genutzten Vorgartens gelagert. Die Spuren von Altfett sind im gesamten Umfeld der Liegenschaft auf dem Gehweg deutlich sichtbar. Die Geruchsbelästigung ist gerade in den Sommermonaten erheblich. Dazu kommt die Abluft aus der Küche, die nicht nur im direkten Umfeld für Unmut sorgt. Die Situation ist aktuell so nicht tragbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3OMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 06.08.2026 Betreff: Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Nachtmähverbot für den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 3, zu erlassen. Der Betrieb automatisierter Mäh- und Rasenroboter soll in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, in welcher rechtlichen Form (z. B. Allgemeinverfügung, Verordnung oder Ergänzung bestehender Satzungen) das Verbot am wirksamsten umgesetzt und kontrolliert werden kann, und dem Ortsbeirat hierzu zeitnah zu berichten. Begründung: Mähroboter werden in Privatgärten wie auch auf öffentlichen und gewerblichen Grünflächen zunehmend eingesetzt und häufig gezielt in den Nacht- und Dämmerungsstunden betrieben, um störende Geräusche tagsüber zu vermeiden. Genau in diesem Zeitraum sind jedoch zahlreiche heimische Wildtiere aktiv, allen voran der Igel. Igel reagieren auf die herannahenden Geräte mit ihrem arttypischen Schutzverhalten, dem Einrollen, was sie vor natürlichen Fressfeinden schützt, gegen die rotierenden Klingen der Mähroboter jedoch wirkungslos ist. Die Folgen sind häufig schwere, oft tödliche Verletzungen. Neben Igeln sind auch Kröten, Eidechsen, Blindschleichen, Insekten und Vogelbruten am Boden betroffen. Der Braunbrustigel steht wegen dieser und weiterer Gefährdungen inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten. Igel sind zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; sie dürfen weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Fachverbände wie der NABU dokumentieren einen deutlichen Anstieg verletzter Tiere und fordern seit längerem ein verbindliches Nachtfahrverbot für automatisierte Mäher. Zahlreiche deutsche Städte und Gemeinden, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Leipzig, Mainz, Erfurt und Bochum, haben angesichts dieser Problematik bereits eigene Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen, überwiegend in Form einer Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Ein vergleichbares Vorgehen sollte auch für Frankfurt am Main geprüft und umgesetzt werden, um den Artenschutz zu stärken und dem Ortsbezirk 3 einen aktiven Beitrag zum Erhalt der heimischen Tierwelt zu ermöglichen. Zusätzlich zum Artenschutzaspekt trägt ein Nachtmähverbot auch zur nächtlichen Ruhe in Wohngebieten bei, da der von Mährobotern verursachte Betriebslärm insbesondere in den späten Abend- und frühen Morgenstunden von Anwohnern als störend empfunden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ruhestörung durch Autoposer auf der Berger Straße und dem SandwegOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 574 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 02.08.2026 Betreff: Ruhestörung durch Autoposer auf der Berger Straße und dem Sandweg Die untere Berger Straße und der Sandweg werden regelmäßig nachts von sogenannten Autoposern als Fahrstrecke genutzt. Dazu gehören Pkws, Motorräder und Quads, die mit lauten Motoren bis weit nach Mitternacht auf beiden Straßen unterwegs sind. Dabei handelt es sich durchaus immer wieder um dieselben Fahrzeuge, die die Route immer wieder als Runde nutzen. Das Phänomen und die dadurch entstehende Beschwerdelage ist nicht neu, aber die Anzahl der Fahrzeuge und die Intensität der Motorgeräusche nimmt in den letzten Monaten spürbar zu. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, zu laute Motoren zu sanktionieren? b) ob es in der Vergangenheit Kontrollen der Einheit "KART" des Polizeipräsidiums Frankfurt auf dem Sandweg und der unteren Berger Straße gab? Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis? c) ob es in der Vergangenheit Kontrollen von Quadfahrenden bzgl. der bestehenden Helmpflicht gab? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer StraßeOMOB 320.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 575 entstanden aus Vorlage: OF 87/3 vom 20.08.2026 Betreff: Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße Der Magistrat wird gebeten, alle im Schulwegsicherungstermin vom 17. Juni 2026 besprochenen Maßnahmen mit Abriß der Brücke umzusetzen. Dazu zählen insbesondere die Entschärfung der folgenden Gefahrensituationen: - Rechtsabbieger aus der Bremer Straße haben gemeinsam mit den Fußgängern über die Eschersheimer Landstraße grün; - verbotswidriges Linksabbiegen aus der Cronstettenstraße in die Eschersheimer Landstraße; - abbiegender Radverkehr aus der Eschersheimer Landstraße in die Bremer Straße. Bis zur Umsetzung sollten in den morgendlichen Stoßzeiten Verkehrspolizisten die Kreuzung sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bau eines Retentionsbeckens im FeldVOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 107 entstanden aus Vorlage: OF 33/8 vom 03.08.2026 Betreff: Bau eines Retentionsbeckens im Feld In Niederursel kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überschwemmungen, die für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die örtliche Infrastruktur erhebliche Belastungen darstellten. Der Hochwasserschutz ist daher ein zentrales Thema im Ortsbeirat und wird von der Bürgerschaft regelmäßig nachgefragt. Aktuell finden im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke umfangreiche Erdarbeiten statt. Vor Ort tätige Bauarbeiter teilten mit, dass dort ein Retentionsbecken für den Urselbach errichtet werde. Auf Nachfrage bei der Stadtentwässerung wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für die Renaturierung der Urselbach-Mündung an der Sandelmühle handelt. Da Retentionsflächen grundsätzlich eine wichtige Rolle im Hochwasserschutz spielen können, besteht erheblicher Informationsbedarf darüber, welche konkrete Funktion die Maßnahme erfüllt, welche wasserwirtschaftlichen Effekte zu erwarten sind und ob die Maßnahme zur Verbesserung der Hochwassersituation in Niederursel beiträgt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Auskunft zu den derzeitigen Erdarbeiten im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke in Niederursel sowie zu deren Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu geben und folgende Fragen zu beantworten: 1. Was genau wird im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke gebaut? 2. Welche Flächen werden mit dem Bau des Retentionsbecken ausgeglichen? 3. Welche Auswirkungen hat das Retentionsbecken auf die Hochwassersituation in Niederursel? Wird das Becken zur Rückhaltung von Hochwasser oder Starkregen beitragen? Wurde die Hochwasserproblematik in Niederursel bei der Planung berücksichtigt? 4. Wann ist mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Entwässerungsgraben DorfwiesenwegVOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 108 entstanden aus Vorlage: OF 35/8 vom 03.08.2026 Betreff: Entwässerungsgraben Dorfwiesenweg Im oberen Dorfwiesenweg, Richtung Autobahnbrücke A5, sind die Zugänge zu den Pferdekoppeln mit Rohrdurchführung gewährleistet. Diese Rohrleitungen werden bei Starkregen- oder Hochwasserereignissen immer wieder freigespült. Daher ist eine häufige Erneuerung der Rohrleitungen notwendig. Wenn die Rohrleitungen durch entsprechende Einfassungen gesichert werden, erübrigen sich die ständigen Reparaturen, die Übergänge bleiben erhalten. Am unteren Ende erfolgt der Einlauf des Wassers in das städtische Kanalisationssystem. Der Einlauf ist ungesichert, das heißt ohne Installation eines Rechens, dies führt zu unnötiger Verschmutzung der Kanalisation durch grobes Schlammmaterial oder Treibgut. Ein Rechen würde die Kamerabefahrung und Spülung der Kanalisation minimieren. Bei der letzten Vor-Ort-Begehung wurde diese Maßnahme als sinnvoll erachtet und eine entsprechende Abhilfe versprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Amt ist für die Ausführung der Maßnahmen zuständig? 2. Warum ist die Maßnahme noch nicht erfolgt und wann wird sie endlich durchgeführt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schleichverkehr im Niederurseler FeldVOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 109 entstanden aus Vorlage: OF 46/8 vom 03.08.2026 Betreff: Schleichverkehr im Niederurseler Feld In der Feldgemarkung Niederursel wurden mehrere Feldwege mittels Pfosten und Halbschranken gegen Befahren mit Kraftfahrzeugen gesichert. Trotz dieser Maßnahmen werden die Feldwege häufig unberechtigt befahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. An welche Personenkreise wurden Schlüssel zum Öffnen der Schranken und Pfosten ausgehändigt. 2. Wie lange wurde die Durchfahrtberechtigung vergeben? (Unseres Erachtens müsste die Durchfahrtsgenehmigung jeweils für einen befristeten Zeitraum gewährt werden.) 3. Wer kontrolliert die eventuelle Befristung und den Rücklauf der Schlüssel beim Ablaufen der Frist? 4. Handelt es sich um Schlüssel, die nicht einfach nachgemacht werden können und ist ein Unterverleih der Schlüssel ausgeschlossen? 5. Sieht der Magistrat andere Möglichkeiten, unbefugte Durchfahrten zu unterbinden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung RömerstadtVOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 110 entstanden aus Vorlage: OF 49/8 vom 03.08.2026 Betreff: Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt Die Gebäude der Hadrianstraße 20 bis 44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde? 2. Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des Neuen Frankfurt im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren? 3. Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in Arbeit?VOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 111 entstanden aus Vorlage: OF 51/8 vom 20.07.2026 Betreff: Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in Arbeit? Frankfurt gehört zu den heißesten Städten in Deutschland. Die Zahl der Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad und der Tropennächte nimmt seit Jahren zu. Ende Juni 2026 dauerte eine Hitzewelle in Frankfurt elf Tage. Zeitweise herrschten 39 und 40 Grad. Verhaltenstipps (etwa morgens quer zu lüften, ausreichend zu trinken) sind sinnvoll, reichen dann aber nicht mehr. Dann hilft nur noch, sich in kühlen Räumlichkeiten mit maximal 26 Grad aufhalten zu können. Ab 26 Grad sind vor allem Kinder, Ältere und chronisch Erkrankte gesundheitlich gefährdet. Das Ziel sollten also temperierte Innenräume und beschattete Straßen und Plätze sein. Dafür braucht es einen verbindlichen Hitzeschutzplan mit konkreten Zielen und Terminierungen. Im Frankfurter Klimawandelaktionsplan (KWAP) ist davon keine Rede. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat, welche Hitzeschutzmaßnahmen er für den Ortsbezirk 8 plant und wann jeweils mit einer Fertigstellung zu rechnen ist. 1. Mehr Grün, Kühle, Schatten Besonders der dicht bebaute alte Teil von Heddernheim ist eine Hitzeinsel. 1.1 Gibt es verbindliche jährliche Ziele zur Entsiegelung im größeren Maßstab, sodass mehr Grünflächen entstehen, die Kühle ausstrahlen? Wo, wie groß und bis wann? 1.2 Gibt es Zielzahlen für mehr Straßenbäume im Ortsbezirk 8 - wo, wie viele und bis wann? 1.3 Gibt es eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ämtern, sodass bei Straßenbauarbeiten sofort geklärt werden kann, wo umstandslos ein Baum gepflanzt werden kann und wo ein Baum mittels Schutzvorrichtungen für Leitungen wie beispielsweise Wurzelführungsplatten gepflanzt werden kann? 1.4 Soll in Straßen, in denen keine Bäume gepflanzt werden können, auf andere Weise für Beschattung gesorgt werden, etwa durch große Segel oder durch mit Kletterpflanzen begrünte Gitterwände? Wo, wie und bis wann? 2. Kühle Orte Die Stadt erfasst "Kühle Orte" als Rückzugsorte in einer Karte. Für den Ortsbezirk 8 sind die Stadtbücherei, die beiden Friedhöfe, der Martin-Luther-King-Park und das Nordwestzentrum aufgeführt. Die Friedhöfe sind aber für viele Ältere wegen des längeren Fußwegs keine Option. Das Nordwestzentrum wiederum heizt sich unter den Glasdächern stark auf. Nur einzelne Läden sind klimatisiert - etwa dm, Zara, C & A. 2.1 Plant die Stadt, mit diesen klimatisierten Geschäften zu besprechen, ob sie eine Bank in ihre Räumlichkeiten stellen, damit sich dort an Hitzetagen Menschen abkühlen können? 2.2 Wirkt der Magistrat darauf hin, dass die Stadtbücherei von Juni bis Ende August bei Hitzewellen abends länger öffnet? 2.3 Ist geplant, im Ortsbezirk 8 vulnerablen Personen kühle Orte für einen Aufenthalt über mehrere Stunden, am besten bis spätabends, anzubieten, beispielsweise im Saalbau Titusforum? Als Angebot etwa für Ältere, Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Vorerkrankungen. 2.4 Ist geplant, bei Hitzewellen eine klimatisierte Räumlichkeit auch zur Übernachtung für all jene zu öffnen, die nicht mehr in ihren extrem aufgeheizten Wohnungen bleiben können? 3. Schulen, Horte und Kitas kühlen 3.1 Welche Schulen, Horte und Kitas im Ortsbezirk 8 verfügen über einen baulichen oder technischen Hitzeschutz, der eine Temperatur unter 26 Grad im Gebäude gewährleistet? 3.2 Welche Schulen, Horte und Kitas können in ihren Innenräumen dank welcher Maßnahmen bis Sommer 2027 mit erträglichen Temperaturen unter 26 Grad rechnen? 3.3 Welche Schulen, Horte, Kitas können in ihren Außenanlagen dank welcher Maßnahmen bis Sommer 2027 mit Hitzeschutz rechnen? 3.4 Nach welchen Kriterien priorisiert die Stadt Frankfurt die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas? 3.5 Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jeweils verantwortlich - ABl, Bildungsbaugesellschaft oder ein anderer Akteur? 3.6 Falls Gebäude nicht bis Sommer 2027 ertüchtigt sind, etwa durch Außenjalousien oder eine Wärmepumpe, die im Sommer kühlt - werden kurzfristig Klimageräte eingesetzt? Für welche Schulen und Kitas sind welche kurzfristigen Überbrückungsmaßnahmen geplant? 3.7 Viele Schulen haben Dächer, die sich gut eignen für Solarpaneele. Der Betrieb von Klimaanlagen mit Solarstom wäre eine umweltverträgliche und kostensparende Lösung. Wo wird es das geben? 4. Wohnungen kühlen 4.1 Es gibt Klagen über unerträglich heiße Wohnungen in den oberen Stockwerken von Hochhäusern in der Nordweststadt. Diese Häuser gehören meist entweder der Nassauischen Heimstätte oder der ABG. Die Stadt Frankfurt ist Anteilseignerin. Wie wirkt der Magistrat auf diese Wohnungsgesellschaften ein, damit sie für Kühlung der Wohnungen in den oberen Stockwerken sorgen? 4.2 Ist der Aufbau von Kältenetzen - etwa für größere Wohnanlagen oder Schulkomplexe wie die Ernst-Reuter-Schule angedacht? Wirkt der Magistrat diesbezüglich auf das ABI oder auf Unternehmen in öffentlichem Eigentum wie ABG, Mainova und Nassauische ein? 4.3 Bis wann wird die Beratungskapazität so ausgebaut, dass sich möglichst viele Privatvermieter:innen möglichst schnell an den Einbau einer Wärmepumpe (mit einer Sommer-Kühlfunktion) wagen? 4.4 Hilfe für Mieter und Mieterinnen. In Frankfurt wohnen die meisten Menschen zur Miete. 4.4.1 Bietet die Stadt Beratung zu technischem Hitzeschutz für Mieter und Mieterinnen an? (Von Fensterfolien bis Klimaanlagen.) 4.4.2 Ist ein Fonds geplant, aus dem für Menschen, die gesundheitlich gefährdet sind und ein niedriges Einkommen haben, Klimageräte mit höchster Effizienzklasse finanziert werden könnten? Falls nicht, warum nicht? 4.5 Ist dem Magistrat bekannt, in welchen der Seniorenwohnanlagen/Pflegeheime im Ortsbezirk 8 die Bewohner:innen zuträgliche Zimmertemperaturen unter 26 Grad haben? Und wo das nicht der Fall ist - was unternehmen die Träger dafür bis wann? 4.6 Ist der Stadt Frankfurt als Mitgesellschafterin der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist bekannt, ob alle Patientenzimmer im Nordwestkrankenhaus klimatisiert sind und ob die Klimatisierung der Arbeits- und Behandlungsräume funktioniert? 4.7 Hat der Magistrat Zahlen bzw. Kenntnisse zur hitzebedingten Morbidität und Mortalität während der elftägigen Hitzekrise Ende Juni im Ortsbezirk 8? 5. Todesfälle verhindern mittels Hitzetelefon und Hitzepatenschaften 5.1 Sind "Hitzepatenschaften" geplant, bei denen Ehrenamtliche alleinlebende chronisch kranke oder ältere Menschen durch Hitzewellen begleiten? Falls ja, bis wann? 5.2 Plant der Magistrat ein weitergehendes Hilfeangebot, wie es beispielhaft das DRK im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Auftrag des Bezirksamtes durchführt - von Juni bis September rund um die Uhr Beratung, Zuspruch, Kriseneinschätzung und manchmal auch Hausbesuch, nicht nur für Kranke und Ältere, sondern auch für Schwangere und junge Familien? (https://www.drk-berlin-nordost.de/angebote/aktuelle-angebote/hitzeschutztelefon .html) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höhere Temperaturen wegen „Stadtteil der Quartiere“VOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 112 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 26.07.2026 Betreff: Höhere Temperaturen wegen "Stadtteil der Quartiere" Vorgang: M 181/22 In den Unterlagen zum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181, zu den vorbereitenden Untersuchungen für den neuen "Stadtteil der Quartiere" wird in Anhang "AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung" auf Seite 142 dargestellt, dass die Temperatur in den an das geplante "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen in warmen Sommernächten als Auswirkung der Bebauung um ein bis 2,4 Grad Celsius ansteigen würde. Dies ist nicht verwunderlich, da das zu bebauende Gebiet eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet hat und nach den Untersuchungen die Temperatur im Gebiet selbst um drei bis fünf Grad Celsius ansteigen würde. Angesichts des rasant weiter fortschreitenden Klimawandels und des Hitzesommers 2026, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Temperaturen wurden in der zweiten Nachthälfte im Sommer 2026 in den an das geplante "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen als Höchsttemperaturen gemessen? 2. Wie aussagekräftig sind die in 2022 veröffentlichten Untersuchungen/Simulationen im Hinblick auf immer heißer werdende Sommer? 3. Plant der Magistrat, neue Simulationen auf der Grundlage der nun tatsächlich eintretenden Klimaveränderungen durchzuführen? 4. Wurde bei der Simulation, die dem Bericht von 2022 zugrunde liegt, ein "Aufschaukeln" der Nachttemperaturen bei mehreren hintereinander erfolgenden Tropennächten berücksichtigt oder wurde nur eine einzelne Nacht betrachtet? 5. Wie viele Tropennächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius gab es im Sommer 2026 in den an das "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen hintereinander? 6. Hält der Magistrat seine Aussage, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" weiterhin auch in Hitzesommern die Bedingungen für erholsamen Schlaf erfüllen würden, aufrecht? 7. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, durch Modifikationen an den Planungen die Auswirkung der Bebauung im Hinblick auf den Hitzeschutz weiter zu optimieren? Begründung: Der Hitzesommer 2026 zeigt deutlich, wie sich der Klimawandel auf das Leben der Menschen in Frankfurt auswirkt. Städtische Gebiete heizen sich stärker auf als Umgebungen mit viel Grün. Im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird großen Teilen des Ortsbezirks 8 schon 2016 "moderate Überwärmung" attestiert. Es ist also bereits seit zehn Jahren zu warm. Der allergrößte Teil der Wohnungen im Ortsbezirk 8 verfügt nicht über eine Klimaanlage. Im Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen zur SEM 4 wird bei einer Bebauung des Geländes angenommen, dass sich innerhalb der heutigen Siedlungsbereiche in der zweiten Nachthälfte die Temperatur "großräumig" um ein Grad erhöht, an einigen Punkten aber um 2,4 Grad. Das würde eine erhebliche Verschlechterung für die Gesundheit der Bevölkerung bedeuten. Der Anfang einer Hitzewelle ist für die Menschen in den betroffenen Gebieten meist noch erträglich, doch dann wird es Tag für Tag wärmer in der Wohnung. Von großer Bedeutung sind dabei die Temperaturen in der Nacht. Ob es um 2,4 Grad mehr oder weniger abkühlt, spielt eine große Rolle bei der Frage, ob es gelingt, die Temperatur in der Wohnung durch nächtliches Lüften noch erträglich zu halten und nachts Schlaf zu finden. Laut Schätzungen des Robert-Koch-Instituts lag die Zahl an Hitzetoten in Hessen bereits Ende Juni 2026 bei 600, für ganz Deutschland bei 5120. Es ist also kein Luxus, bei erträglichen Temperaturen schlafen zu können, sondern überlebensnotwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen SchuleVOB 820.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 113 entstanden aus Vorlage: OF 58/8 vom 13.08.2026 Betreff: Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule Auf dem Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) beginnen voraussichtlich Ende August die Bauarbeiten für den Erweiterungsbau in Modulbauweise. Mit dem Wegfall des bisherigen Buswendeplatzes auf dem Schulgelände soll der Schulbusverkehr künftig in Fahrbahnlage vor der Schule abgewickelt werden. Zugleich ist eine Neuordnung des Radverkehrs- und des Straßenraums im Praunheimer Weg vorgesehen, die deutlich über das unmittelbare Umfeld der Schule hinausreicht und ab dem 17.08.2026 baulich umgesetzt werden soll. Die ESF hat nach Kenntnis des Ortsbeirates die Stadt Frankfurt als Bauherrschaft des Modulbauprojektes wiederholt auf offene Fragen und die besonderen Anforderungen an einen sicheren Schulbetrieb während der Bauzeit hingewiesen. Angesichts des bereits heute hohen Verkehrsaufkommens durch Schulbusse, Elterntaxis und den sonstigen Verkehr im gesamtem Gebiet Praunheimer Weg/Heilmannstraße stellt sich die Frage, ob die geplante Neuordnung ausreichend auf ihre verkehrlichen Auswirkungen geprüft und mit der Schule abgestimmt wurde. Dies gilt auch für den Bereich Oberfeldstraße/Am Alten Schloß/Am Stockborn, denn der Kreuzungsbereich Praunheimer Weg/Am Stockborn/Haingrabenstraße soll im Zuge der Maßnahme ebenfalls eine neue, großzügige Radverkehrsinfrastruktur erhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wird der Magistrat vor dem Baubeginn des Erweiterungsbaus an der ESF ergreifen, um einen sicheren und möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb während der Bauzeit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich Schulbusverkehr, Sportunterricht sowie Pausen- und Sammelflächen? Sind die von der ESF hierzu an die Stadt gerichteten Anforderungen inzwischen vollständig geklärt und erfüllt? 2. Wurde vor der Anordnung der Maßnahme eine Verkehrsstromsimulation oder vergleichbare Untersuchung durchgeführt, die insbesondere Schulbusse, Elterntaxis, Beschäftigtenverkehr sowie Fuß-, Rad- und sonstigen Kfz-Verkehr berücksichtigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum wurde darauf verzichtet? 3. Ist der Magistrat bereit, die Auswirkungen der Neugestaltung nach deren Fertigstellung zu evaluieren, insbesondere etwa vier Wochen nach Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs? Werden dabei Schulbusverkehr, Elterntaxis, Verkehrsfluss sowie die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern untersucht und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorgelegt? 4. Aus welchen Gründen wird die Maßnahme über das unmittelbare Umfeld der ESF hinaus Richtung Süden bis zum Bereich Am Stockborn beziehungsweise zur Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn/Haingrabenstraße ausgeweitet? Wie berücksichtigt der Magistrat dabei, dass im Bereich Am Stockborn mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" eine weitere größere, dauerhafte Baustelle bevorsteht und die neu hergestellte Radinfrastruktur dadurch voraussichtlich unmittelbar wieder einer erheblichen Belastung, Abnutzung und Beschädigung durch Baustellenverkehr ausgesetzt sein wird? 5. Welche Gesamtkosten (brutto) entstehen durch die geplante Umgestaltung des Praunheimer Weges einschließlich Planung, Material, Bauausführung, Markierung und Beschilderung, und aus welcher Produktgruppe und welcher konkreten Haushaltsstelle werden diese Kosten im Haushalt 2026 finanziert? 6. Auf welcher Verwaltungsebene wurde die verkehrsrechtliche Anordnung für die Maßnahme getroffen und unterzeichnet? Trifft es zu, dass trotz der Bedeutung der ESF für Frankfurt und der weitreichenden Auswirkungen auf den Straßenraum bzw. den Hol- und Bringverkehr zu dieser internationalen Schule keine Befassung des zuständigen Dezernenten beziehungsweise des Magistrats herbeigeführt wurde? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Welche Maßnahmen sind für den Hitzeschutz in Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk 9 vorgesehen?VOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 114 entstanden aus Vorlage: OF 57/9 vom 06.08.2026 Betreff: Welche Maßnahmen sind für den Hitzeschutz in Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk 9 vorgesehen? Anhaltend hohe Temperaturen sowie künftig häufiger auftretende Hitzeperioden stellen Schulen und Kindertagesstätten zunehmend vor große Herausforderungen. Insbesondere in den Sommermonaten werden in vielen Klassen- und Gruppenräumen Temperaturen erreicht, die ein konzentriertes Lernen und Arbeiten erheblich erschweren. Dies beeinträchtigt sowohl die Gesundheit als auch die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern, Kindern sowie Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, 1. welche kurzfristigen Maßnahmen zum Hitzeschutz in den Schulen und Kindertagesstätten des Ortsbezirks 9 vorgesehen sind, um die Raumtemperaturen während Hitzeperioden zu senken, 2. welche mittelfristigen baulichen oder technischen Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz, Verschattung, Dach- und Fassadenbegrünung, verbesserte Lüftung oder andere geeignete Maßnahmen) geplant sind; 3. nach welchen Kriterien die Priorisierung der Einrichtungen erfolgt und 4. für welche Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk bereits konkrete Maßnahmen vorgesehen oder in Planung sind; 5. an welchen Schulen an wie vielen Tagen bisher aufgrund der Innentemperaturen hitzefrei gegeben wurde; 6. ob es Einsätze des Rettungsdienstes in Schulen im Ortsbezirk 9 gab, die in Zusammenhang mit der Hitze stehen (Kreislaufschwäche usw.). Begründung: Der Klimawandel führt auch in Frankfurt am Main zu einer deutlichen Zunahme von Hitzetagen. Besonders Kinder und Jugendliche sind von hohen Temperaturen betroffen. Überhitzte Klassen- und Gruppenräume beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit. Um den Bildungs- und Betreuungsbetrieb auch während längerer Hitzeperioden sicherzustellen, sind wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz erforderlich. Denn so sehr hitzefreie Tage den Schüler:innen zu gönnen sind, ist das Problem mittlerweile dadurch nicht zu lösen und kommen viele Familien, gerade mit jüngeren Kindern, dadurch auch in Schwierigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am MainVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 115 entstanden aus Vorlage: OF 58/9 vom 09.08.2026 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Erkenntnisse zieht der Magistrat aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre in Bezug auf die Maßnahmen, welche im Ortsbezirk 9 durchgeführt wurden? 2. Welche der Maßnahmen haben eine große Wirkung verzeichnet, welche Maßnahmen waren wenig wirksam? 3. Welche Umverteilung von Mitteln empfehlen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt oder das Klimareferat in Bezug auf die Mittelallokation für die Maßnahmen der Klimaanpassung? Begründung: Die Stadt Frankfurt und auch der Ortsbeirat 9 haben in den letzten Jahren einige Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung initiiert bzw. finanziell unterstützt. Sowohl die Zeit, welche uns noch für Klimaschutz oder Klimaanpassung bleibt, als auch die finanziellen Mittel, welche der Kommune dafür zur Verfügung, sind knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, die knappen, vorhandenen Mittel sehr zielsicher und effizient einzusetzen, um in dem kurzen Zeithorizont eine messbare Wirkung zu erzielen. Deshalb sind die Informationen aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt von großem Interesse, da auf deren Basis erfolgreich umgesetzte, effektive Maßnahmen mit umso größerem Engagement gefördert und umgesetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Diesterwegschule: Verzögerung der Fertigstellung und UmzugsterminVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 116 entstanden aus Vorlage: OF 63/9 vom 07.08.2026 Betreff: Diesterwegschule: Verzögerung der Fertigstellung und Umzugstermin Vorgang: V 984/24 OBR9; ST 1776/24; M 84/26; B 206/26 Der Magistrat wird gebeten, zum Umbau der Diesterwegschule, Am Mühlgarten, zu berichten: 1. Warum hat er die Öffentlichkeit nicht darüber informiert, dass die Fertigstellung sich in das Jahr 2027 verschiebt? 2. Welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt? 3. Warum wird die im Bericht zur Ausführung des Haushalts 2026 angekündigte Vorlage der Mehrkosten notwendig? 4. Wie stellt er sicher, dass der Umzug zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2026/2027 gelingt? 5. Gibt es bereits Pläne für die Nachnutzung des Auslagerungsstandorts an der Ginnheimer Waldgasse? 6. Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Zeitplans für den Ortsbeirat zu rechnen? Begründung: Beim Richtfest am 24. Juni 2025 sagte die Bildungs- und Baudezernentin, die Schule sei im August 2026 fertig (siehe FAZ 25.6.6). Dem Ortsbeirat gegenüber nannte der Magistrat bisher das dritte Quartal 2026 (ST 1776/2024). Der aktuelle Bericht zur Ausführung des Haushalts 2026 nennt nun das Frühjahr 2027 (B 206/2026 vom 19.06.2026, Seite 42). Dort steht auch, dass die Mehrkosten inzwischen bei rund 15 Prozent liegen und eine Vorlage der Mehrkosten in Arbeit ist. Der Ortsbeirat wurde darüber nicht unterrichtet, und eine öffentliche Mitteilung gab es nicht. Der Schulentwicklungsplan vom 29. Mai 2026 (M 84/2026) nennt für die Erweiterung keinen Termin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 984 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1776 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 206
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Parken in der Franz-Werfel-StraßeVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 118 entstanden aus Vorlage: OF 76/9 vom 09.08.2026 Betreff: Parken in der Franz-Werfel-Straße Seit der Absperrung der bisherigen Parkplätze in der Franz-Werfel-Straße unter der Rosa-Luxemburg-Straße werden vermehrt große Fahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger, etc. an beiden Fahrbahnrändern geparkt, sodass die verbleibende Fahrbahnbreite keinen entgegenkommenden Fahrzeugverkehr mehr zulässt und es vermehrt zu Konfliktsituationen kommt. Auch die Querung der Fahrbahn für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer ist nunmehr mit größeren Gefahren verbunden, da die Sichtachsen aller Verkehrsteilnehmer durch die durchgehende Beparkung, vor allem mit hohen Fahrzeugen und Anhängern, massiv beeinträchtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation vor Ort entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Begrünung und klimaangepasste Gestaltung der Außenanlagen der DiesterwegschuleVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 119 entstanden aus Vorlage: OF 80/9 vom 09.08.2026 Betreff: Begrünung und klimaangepasste Gestaltung der Außenanlagen der Diesterwegschule Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Begrünung der Außenanlagen und Schulhöfe der Diesterwegschule im Rahmen der laufenden Sanierung und Erweiterung vorgesehen sind; 2. wie viele Bestandsbäume im Zuge der Baumaßnahme entfallen und wie viele Bäume neu gepflanzt werden sollen; 3. welche Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Schaffung zusätzlicher Grünflächen vorgesehen sind; 4. welche Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Klimaanpassung geplant sind, insbesondere hinsichtlich schattenspendender Bäume, begrünter Aufenthaltsbereiche sowie einer klimaresilienten Gestaltung der Schulhöfe; 5. ob Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung, z. B. im Sinne des Schwammstadtprinzips, vorgesehen sind; 6. ob Dach- oder Fassadenbegrünungen Bestandteile der Planung sind; 7. ob die Freianlagenplanung einschließlich der vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen dem Ortsbeirat vorgestellt werden kann. Begründung: Mit der Sanierung und Erweiterung der Diesterwegschule entsteht ein zukunftsfähiger Schulstandort für den Stadtteil Ginnheim. Ebenso wichtig wie moderne Unterrichtsgebäude sind attraktive, naturnahe und klimaangepasste Außenanlagen. Angesichts zunehmender Hitzeperioden kommt Schulhöfen eine besondere Bedeutung zu. Begrünte und beschattete Aufenthaltsbereiche verbessern das Mikroklima, erhöhen die Aufenthaltsqualität und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und Hitzeschutz von Schülerinnen und Schülern sowie des pädagogischen Personals. Gleichzeitig fördern entsiegelte Flächen, Baumpflanzungen und Regenwasserversickerung die Klimaanpassung und die biologische Vielfalt. Aus den bislang öffentlich zugänglichen Bauunterlagen geht zwar hervor, dass die Außenanlagen neu gestaltet werden sollen. Konkrete Angaben zur Begrünung, zu Baumneupflanzungen, Entsiegelungsmaßnahmen oder weiteren Elementen einer klimaresilienten Freiraumgestaltung sind jedoch nicht ersichtlich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen und soweit möglich um Vorstellung der Freianlagenplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zumindest bei Teilsanierungen und Neubauten von Schulen auf Hitzeschutz achtenVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 120 entstanden aus Vorlage: OF 94/9 vom 09.08.2026 Betreff: Zumindest bei Teilsanierungen und Neubauten von Schulen auf Hitzeschutz achten Dem Ortsbeirat sind die Planungen für die Erweiterung und den künftigen Umbau der Astrid-Lindgren-Schule vorgestellt worden. Auch andere Schulen im Ortsbezirk werden demnächst umgebaut oder saniert. Im Zuge der immer häufigeren und länger anhaltenden Hitzewellen gilt es, Gebäude möglichst klimaresilient zu bauen. Es gibt aber bereits jetzt auch Maßnahmen wie Deckenluken zur Lüftung, Sonnenschutzfolien für Fenster, Fassadenbegrünung und "grüne Klassenzimmer" sowie viele weitere Maßnahmen, um die Temperaturen möglichst erträglich zu halten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche präventiven Maßnahmen zum Schutz vor Überhitzung wurden im Zuge der Umgestaltung der Astrid-Lindgren-Schule eingeplant? 2. Welche Sofortmaßnahmen sind in der o.g. Schule bei Anstieg der Temperaturen durchführbar, sind beispielsweise Deckenluken, die zum morgendlichen Durchlüften helfen können, eingeplant? 3. Sind die Klassenzimmerfenster zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt? Wenn ja, wie? 4. Welche Möglichkeiten der Pausengestaltung gibt es bei großer Hitze? 5. Gibt es die Möglichkeit, Unterricht in schattige Ecken im Freien zu verlegen, z. B. durch ein grünes Zimmer? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne KlimaanpassungVOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 121 entstanden aus Vorlage: OF 101/9 vom 09.08.2026 Betreff: Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung Vorgang: NR 902/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, warum die VGF in der Eckenheimer Landstraße zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Prieststraße bei der Gleiserneuerung Ende Juli 2026 bis Anfang August die vorhandene Pflasterdecke durch Asphalt ersetzt hat, ob sie dabei als Alternative eine Begrünung des Gleiskörpers geprüft hat und welche helleren oder versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen sie außerdem im Sinne der Klimaanpassung geprüft hat und warum diese nicht umgesetzt wurden; 2. zu berichten, wann die Haltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" gebaut wird und welcher Gleisabschnitt auf der Eckenheimer Landstraße in diesem Zusammenhang erneuert wird, sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanpassung und der Hitzeschutz von Beginn an Teil dieser Planung sind; 3. dem Ortsbeirat künftig wieder regelmäßiger über anstehende Straßensanierungen und Gleissanierungen zu berichten, so wie dies bis vor einigen Jahren regelmäßig zu Jahresbeginn durch Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) erfolgt ist. Begründung: Der Gleiskörper der U5 liegt in Straßenmitte und muss nicht vom Kfz-Verkehr befahren werden. Eine Begrünung wäre hier also technisch möglich. Der Magistrat hat in B 100/19 festgehalten, dass sich unter rein technischen Gesichtspunkten im Grunde jeder Streckenabschnitt als Grüngleis herstellen lässt, und die Stadtverordnetenversammlung hat mit NR 902/19 beschlossen, die Anlage von Rasengleisen voranzutreiben. Da der Ortsbeirat im Vorfeld nicht einbezogen wurde, konnte er nicht anregen, Rasen- oder Grüngleise zu verbauen und sich nicht darüber informieren, warum dies nicht vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 902
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Besitzverhältnisse und Zukunft des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32VOB 920.08.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.08.2026, V 122 entstanden aus Vorlage: OF 108/9 vom 15.08.2026 Betreff: Besitzverhältnisse und Zukunft des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Auskunft über das Grundstück Franz-Werfel-Straße 32 zu erteilen. Dabei soll insbesondere zu folgenden Fragen informiert werden: 1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks? Es soll insbesondere mitgeteilt werden, ob sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft befindet. 2. Bestehen Bau- oder Nutzungsabsichten? Der Magistrat wird gebeten, über bestehende Planungen, Bauabsichten oder vorgesehene Nutzungen für das Grundstück zu informieren. 3. Ist ein Erwerb durch die Stadt geplant? Sofern sich das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft befindet, soll mitgeteilt werden, ob seitens der Stadt ein Erwerb des Grundstücks angestrebt oder geprüft wird. Begründung: An der Franz-Werfel-Straße 32 befindet sich ein großes, unbebautes und eingezäuntes Grundstück, das seit längerer Zeit brachliegt und aufgrund seines Zustands einen verwilderten und verwahrlosten Eindruck vermittelt. Für den Ortsbeirat besteht daher ein Interesse daran, die Eigentumsverhältnisse sowie die zukünftige Perspektive des Grundstücks zu kennen. Insbesondere soll geklärt werden, ob bereits Bau- oder Nutzungsabsichten bestehen oder ob die Stadt einen Erwerb des Grundstücks in Betracht zieht, um dort gegebenenfalls eine städtebaulich sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sonnenschutz und klimaresiliente Begrünung an öffentlichen PlätzenOFOB 1619.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2026, OF 29/16 Betreff: Sonnenschutz und klimaresiliente Begrünung an öffentlichen Plätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines wirksamen Sonnenschutzes, Trinkwasserspender sowie einer klimaresilienten Begrünung, gerne mit Bäumen, an folgenden Standorten zu prüfen und entsprechende Maßnahmen noch vor dem nächsten Sommer 2027 umzusetzen: 1. Ecke Leuchte / Triebstraße Im Bereich der bereits vorhandenen Bank mit Zugang zum Bücherschrank soll eine geeignete Beschattung geschaffen und in den Pflanzkübeln durch klimaresiliente, insektenfreundliche Bepflanzung ergänzt werden. Zusätzlich soll ein Trinkwasserspender installiert werden. 2. Triebstraße/ Ecke Neuer Weg - Schulplatz Für den Schulplatz soll geprüft werden, wie durch zusätzliche Beschattung und geeignete, klimaresiliente Begrünung die Aufenthaltsqualität insbesondere während heißer und sonnenreicher Tage verbessert werden kann. Zusätzlich soll ein Trinkwasserspender installiert werden. 3. Schelmenburgplatz Auf dem Verbindungsweg zwischen Schelmenburgplatz und Gangstraße soll ebenfalls eine geeignete Beschattung in Verbindung mit klimaresilienter Begrünung geschaffen werden. Außerdem bitten wir um Aufstellung von Bänken in diesem Bereich. Zusätzlich soll ein Trinkwasserspender installiert werden. Bei der Planung soll darauf geachtet werden, dass möglichst klimaangepasste, hitze- und trockenheitsverträgliche, aber insektenfreundliche Pflanzen zum Einsatz kommen. Gleichzeitig ist eine ausreichende Wasserversorgung der Pflanzen sicherzustellen. Dabei sollen nach Möglichkeit wassersparende Bewässerungssysteme beziehungsweise geeignete Lösungen zur Nutzung und Speicherung von Niederschlagswasser berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollen so gestaltet werden, dass sie neben dem Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung auch zur Verbesserung des Mikroklimas, zur Aufenthaltsqualität und zur ökologischen Aufwertung der öffentlichen Räume beitragen. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" (E 315) bereitgestellt werden. Begründung: Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden stellt insbesondere für öffentliche Aufenthaltsbereiche eine zunehmende Belastung dar. Fehlender Schatten und stark aufgeheizte Flächen schränken die Nutzung dieser Orte erheblich ein. Mit einer Kombination aus baulichem beziehungsweise natürlichem Sonnenschutz und klimaresilienter Begrünung können die genannten öffentlichen Bereiche nachhaltig aufgewertet werden. Gleichzeitig leisten Bäume, Sträucher und geeignete Stauden einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gerade an Orten mit Sitzgelegenheiten, auf Wegen und Plätzen sowie im Umfeld von Schulen und öffentlichen Begegnungsbereichen ist ein ausreichender Sonnenschutz von besonderer Bedeutung. Der Ortsbeirat sieht daher in der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen und sichtbaren Beitrag zur Klimaresilienz im Stadtteil und bittet um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 29/16 wurde zurückgezogen.
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek und Bürgeramt im HessenCenterOFOB 1619.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2026, OF 31/16 Betreff: Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek und Bürgeramt im Hessen-Center Mit der Einrichtung eines Stadtteilzentrums im Hessen-Center erhalten Bergen-Enkheim und die angrenzenden Stadtteile wie Seckbach, Riederwald und Fechenheim einen modernen, zentral gelegenen Begegnungs-, Bildungs- und Kulturort, der Familien unterstützt, die Leseförderung stärkt, digitale Teilhabe ermöglicht und das soziale Miteinander im Stadtteil nachhaltig fördert. Gleichzeitig kann das Hessen-Center als lebendiger Mittelpunkt des Stadtteils weiterentwickelt und in seiner Bedeutung als sozialer und kultureller Treffpunkt gestärkt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit der Eigentümerin bzw. dem Management des Hessen-Centers zu prüfen, ob geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit integrierter Stadtteilbibliothek und Bürgeramt zur Verfügung gestellt werden können, 2. die Einrichtung eines Stadtteilzentrums mit integrierter Stadtteilbibliothek konzeptionell zu entwickeln, 3. Fördermöglichkeiten des Landes Hessen, des Bundes und weiterer Programme zu prüfen, 4. mögliche Kooperationspartner, insbesondere die Stadtbücherei Frankfurt, Familienbildungsstätten, freie Träger und Vereine, einzubinden, 5. den Ortsbeirat 16 über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen zu informieren. Weiterhin sollte das Stadtteilzentrum unter anderem folgende Angebote umfassen: - eine öffentliche Stadtteilbibliothek mit Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien, - eine Computerecke mit kostenfreiem Internetzugang für Recherche, Bewerbungen und digitales Lernen, - eine Spielecke sowie zeitweise Kinderbetreuung, damit Eltern Beratungs- oder Bildungsangebote wahrnehmen können, - ein familienfreundliches Café als Treffpunkt für Jung und Alt, - Hausaufgabenhilfe, Lernförderung und Lesepatenschaften, - Beratungsangebote für Familien, Eltern und Seniorinnen und Senioren, - Räume für Vereine, Selbsthilfegruppen, Sprachkurse, Integrationsangebote und ehrenamtliches Engagement, - kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Vorträge, Spiele-Nachmittage, Bastelangebote und Ferienprogramme. Begründung: Bergen-Enkheim ist ein wachsender Stadtteil mit zahlreichen Familien, Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Gleichzeitig fehlt ein zentraler, niedrig schwelliger Begegnungsort, der Bildung, Beratung, Freizeit und generationsübergreifendes Miteinander miteinander verbindet. Das Hessen-Center bietet aufgrund seiner guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, seiner Barrierefreiheit und seiner zentralen Lage ideale Voraussetzungen für ein modernes Familienzentrum. Gleichzeitig kann eine solche Einrichtung die Attraktivität des Centers erhöhen und bislang ungenutzte oder frei werdende Flächen sinnvoll beleben. Ein solches Zentrum würde die Bildungs- und Chancengerechtigkeit fördern, die soziale Teilhabe stärken und einen lebendigen Treffpunkt für alle Generationen schaffen. Gleichzeitig könnte die Kombination aus Familienzentrum und Stadtteilbibliothek neue Besuchergruppen in das Hessen-Center bringen und damit einen Mehrwert für den Stadtteil und den Standort schaffen. Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Herausforderungen sind wohnortnahe Begegnungs- und Bildungsorte von großer Bedeutung. Das Familienzentrum könnte in Kooperation mit Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Kirchengemeinden, sozialen Trägern sowie der Stadtbücherei Frankfurt betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 682 2026 Die Vorlage OF 31/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 WBE, 2 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 WBE und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anfrage zur Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main an Herrn Mohamed SeddadiA18.08.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 18.08.2026, A 24 Betreff: Anfrage zur Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main an Herrn Mohamed Seddadi Am 22. April 2026 verlieh Oberbürgermeister Mike Josef Herrn Mohamed Seddadi die Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main. Dabei würdigte Mike Josef Seddadis "Arbeit in der Moscheegemeinde" sowie dessen "Engagement in den Stadtteilen". Sedaddi suche bewusst den Dialog "mit der Stadt, mit Behörden, mit Schulen, mit Sicherheitsinstitutionen." Herr Seddadi hat wiederholt und wiederkehrend dokumentiert an Aktivitäten des "Europäischen Instituts für Humanwissenschaften" (EIHW) in Frankfurt teilgenommen. Er ist auf mehreren öffentlich zugänglichen und von den Fragestellern gesicherten Fotos der Facebook-Seite des Europäischen Instituts für Humanwissenschaften Deutschland e.V. abgebildet. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass das EIHW als Schulungsstätte zur Verbreitung der Ideologie der Muslimbruderschaft dient. Die Muslimbruderschaft verfolgt gemäß Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2025 eine verfassungsfeindliche Agenda mit dem Ziel, ihr totalitäres Islamverständnis durchzusetzen und zu verankern. Im Hessischen Verfassungsschutzbericht 2016 wurde das EIHW als Schulungsstätte zur Verbreitung der Ideologie der Muslimbruderschaft und als Kaderschmiede für Funktionäre der Muslimbruderschaft bezeichnet. Zudem hat der Hessische Innenminister im Juli 2026 in seiner Beantwortung einer Anfrage der AfD im Hessischen Landtag bestätigt, dass das EIHW auf personeller und organisatorischer Ebene Verbindungen zur Muslimbruderschaft aufweist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wer hat Herrn Seddadi für die Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main vorgeschlagen? 2. Wer traf die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenplakette und welche Stellen waren an der Entscheidung beteiligt? 3. Wusste der Magistrat bei der Verleihung von der wiederholten Nähe zu einer Einrichtung, die nach Feststellung des VGH als Schulungsstätte zur Verbreitung der Ideologie der Muslimbruderschaft dient? 4. War dem Magistrat bekannt, dass Herr Sedaddi auf mehreren öffentlich zugänglichen und von den Fragestellern gesicherten Fotos der Facebook-Seite des Europäischen Instituts für Humanwissenschaften Deutschland e.V. abgebildet war? 5. Nach welchen Kriterien und in welcher Weise prüft der Magistrat Personen, die für städtische Ehrungen vorgesehen sind, auf ihre Verfassungstreue sowie auf mögliche Verbindungen zu extremistischen Organisationen, Einrichtungen oder Milieus? 6. Hat der Magistrat geprüft, ob Herr Seddadi bei Veranstaltungen, Programmen oder Publikationen des Europäischen Instituts für Humanwissenschaften Deutschland e.V. aufgetreten ist? 7. Wie bewertet der Magistrat vor diesem Hintergrund die Entscheidung, Herrn Seddadi die Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main zu verleihen? 8. Beabsichtigt der Magistrat vor dem Hintergrund des jetzigen Kenntnisstandes, die Herrn Seddadi verliehene Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main zurückzunehmen bzw. abzuerkennen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 19.08.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Außengastronomie in Frankfurt: Duldung der bestehenden Anlagen bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und Schaffung praktikabler Regelungen ab Herbst/Winter 2027NR18.08.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2026, NR 45 Betreff: Außengastronomie in Frankfurt: Duldung der bestehenden Anlagen bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und Schaffung praktikabler Regelungen ab Herbst/Winter 2027 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Ordnungsamt bis zum Frühjahr/Sommer des Jahres 2027 von weiteren Bußgeldern, Vollstreckungsmaßnahmen, dem Entzug von Sondernutzungserlaubnissen sowie von Beseitigungs-verfügungen absehen - insbesondere in Bezug auf einen Witterungsschutz in der derzeit bestehenden Außen-gastronomie im Bahnhofsviertel (Kaiserstraße sowie Bereiche Opernplatz / "Fressgass"/ Schillerstraße / Eschenheimer Turm). Die Nutzung der betreffenden gastronomischen Außenbereiche ist für diesen ver-bleibenden Zeitraum in ihrer derzeitigen Form einschließlich eines Witterungsschutzes in Form von transparenten Aufstellern sowie mit Sonnenschirmen oder sonstigen Überdachungen verbundenen transparenten Seitenwänden zu dulden. 2, Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich praktikable Regelungen für die Genehmigung und Gestaltung einer ganzjährig und witterungsunabhängig betreibbaren Außengastronomie auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main ab der Saison Herbst/Winter 2027 zu entwickeln. Dabei sind insbesondere der Kreisverband Frankfurt der DEHOGA Hessen, die Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. und die Frankfurt Hotel Alliance e. V. einzubeziehen und anzuhören. 3. Es ist durch den Magistrat sicherzustellen, dass die neu erarbeiteten Regelungen - vorbehaltlich besonderer Einzelfälle - gleiches Recht für alle gewährleisten und den Gastronomiebetrieben Planungssicherheit geben. Dabei sind ebenfalls der Sicherheits- und Ordnungslage vor Ort, insbesondere im Bahnhofsviertel, sowie einem veränderten Konsumenten- und Hygieneverhalten (Schutz vor durch Atemluft übertragbaren Krankheiten etc.) Rechnung zu tragen. Hierfür ist eine Handlungsanleitung bzw. Verwaltungsvorschrift für die zuständigen Ämter zu erarbeiten, die der Verwaltung als verbindlich vorzugeben ist. Ziel ist die Schaffung allgemein akzeptierter und von den Gastronomen verbindlich einzuhaltender Regelungen. 4. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung die ausgearbeitete Lösung spätestens bis Ende Juni 2027 vor. Begründung: Die Außengastronomie ist nicht nur zentraler Bestandteil der städtischen Aufenthaltsqualität und der wirtschaftlichen Vitalität Frankfurts, sondern auch ein maßgeblicher Faktor zur Belebung der Innenstadt. Um diese erfolgreich betreiben zu können, sind die Gastronomiebetriebe in besonderem Maße auf eindeutige, verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen angewiesen. Dazu gehört insbesondere die Nutzung der durch die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse zugewiesenen Außenbereiche für die gesamte Laufzeit der Erlaubnis, was aus offensichtlichen Gründen währen der Herbst- und Wintermonate bzw. allen Schlechtwetterphasen nur mithilfe eines passenden Witterungsschutzes möglich ist. Ein solcher Schutz dient zudem der Sicherheit des Gastronomiebetriebs sowie seiner Gäste und reduziert die Gefahr der Ansteckung mit Infektionskrankheiten, weil Außenbereiche in der Regel räumlich "luftiger" gestaltet sind. Wegen der Errichtung eines solchen Witterungsschutzes stehen aktuell zahlreiche Betriebe unter erheblichem Druck. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat unter Berufung auf eine entsprechende Bestimmung in den aktuellen Sondernutzungserlaubnissen in zahlreichen Fällen die Beseitigung des Witterungsschutzes gefordert und durchgesetzt sowie Verfahren eingeleitet bzw. angekündigt, die bis zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis und damit zur Beseitigung der Außengastronomie führen können. Für die betroffenen Gastronomen hätte dies mitten in der laufenden Saison, spätestens aber mit Beginn der Schlechtwetterperiode in den kommenden Herbst- und Wintermonaten existenzielle Folgen, die so nicht gewollt sein können. Was den angedrohten vollständigen Entzug der Sondernutzungserlaubnisse im Bahnhofsviertel betrifft, wäre dies angesichts der dortigen besonderen Sicherheits- und Ordnungslage ohnehin unverhältnismäßig. Eine Duldung des derzeit bestehenden bzw. in der kommenden Schlechtwetterphase wiederkehrenden Witterungsschutzes bis zum nächsten Sommer schafft den notwendigen zeitlichen Spielraum und verhindert irreparable wirtschaftliche Schäden, ohne dass damit eine dauerhafte Rechtsposition begründet wird. Die Ermöglichung einer ganzjährig und witterungsunabhängigen Außengastronomie muss stadtteilübergreifend erfolgen. Daher bedarf es spätestens ab der Herbst/Winter-Saison 2027 und für die Folgejahre einer einheitlichen und rechtssicheren Regelung. Diese muss gleiches Recht für alle gewährleisten und den Betrieben Planungssicherheit geben. Hierfür ist keine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Es genügt eine verbindliche Handlungsanleitung für die zuständigen Ämter, die die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung sicherstellt, zugleich aber auch genügend Flexibilität schafft, um besonderen Einzelfällen Rechnung zu tragen. Die Einbeziehung der maßgeblichen Branchenverbände (Kreisverband Frankfurt der DEHOGA Hessen, Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. und Frankfurt Hotel Alliance e. V.) ist dabei unerlässlich, um praxistaugliche und akzeptierte Lösungen zu entwickeln. Der Magistrat ist daher aufgefordert, die akute bzw. drohende Belastung der städtischen Gastronomiebetriebe abzuwenden und den Weg für eine zukunftsfähige, stadtweite und zugleich standortsensible Regelung zu ebnen. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 19.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 45 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 45 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Aufnahme auf die Tagesordnung) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 53) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 53) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 53) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 53) gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 53) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 533, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Transparenz bei Budget-Vorgaben für OrtsbeiräteOAOB 418.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 20 entstanden aus Vorlage: OF 29/4 vom 04.08.2026 Betreff: Transparenz bei Budget-Vorgaben für Ortsbeiräte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass parlamentarische Vorlagen, die auch das Budget des Ortsbeirats betreffen und substanzielle Auswirkungen ähnlich wie der Haushalt selbst haben, dem Ortsbeirat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Begründung: Wie man hört, hat sich im Zuge von Arbeiten an einem "Jahresabschluss" der Stadt Frankfurt im Frühjahr des Jahres 2026 die Möglichkeit oder Notwendigkeit ergeben, angesammelte Restmittel einzelner Haushaltsstellen anders zu verwenden, sodass sie den ursprünglich Verfügungsberechtigten nicht mehr zu Verfügung stehen. Zu diesen ursprünglich Berechtigten gehörten auch eine Reihe von Ortsbeiräten. Dem hiesigen Ortsvorsteher (wie auch denen anderer Ortsbeiräte) wurde dies nach Beginn der Sommerferien von der Verwaltung mitgeteilt. Da budgetwirksame Beschlüsse durchgeführt wurden, die dafür ursprünglich zur Verfügung gestellten Mittel aber nicht mehr vorhanden waren, wurde das laufende Budget für 2026 ins Minus getrieben. So steht ein Gremium mitten im Jahr quasi ohne Hosen da. Es sollten Wege gefunden werden, um zukünftig die Wahrung der Etikette zu ermöglichen. Einschnitte in das Budget des Ortsbeirats müssen frühzeitig erkennbar sein und der Ortsbeirat muss explizit eine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 20 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 4Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Hitzewelle ernst nehmen: Beschattung von HaltestellenOAOB 718.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 46/7 vom 04.08.2026 Betreff: Hitzewelle ernst nehmen: Beschattung von Haltestellen Die Wartehallen an den U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 7 bieten keinerlei Schatten. Auch diverse Bushaltestellen liegen im Sommerhalbjahr in der prallen Sonne. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Dienstleister bzw. Werbekonzessionär die Plexiglasdächer der Fahrgastunterstände kurzfristig mit Folien gegen Hitze und UV-Strahlung beklebt oder in anderer Weise für Schatten an den Haltestellen sorgt. Begründung: Damit möglichst viele Menschen per ÖPNV unterwegs sind, muss er komfortabel sein. In praller Sonne an Haltestellen zu stehen, ist nicht nur unkomfortabel, sondern für viele Menschen sogar gesundheitsgefährdend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)
OAOB 7Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine Streichung des OrtsbeiratsbudgetsOAOB 718.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 50/7 vom 04.08.2026 Betreff: Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel stehen wie bisher im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zur Verfügung und werden erst danach gestrichen. Begründung: Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Gerade kleinere Ortsbezirke werden dadurch benachteiligt, da diese in der Regel zur Finanzierung von Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Die Ortsbeiräte gehen verantwortungsvoll mit den Mitteln um, so hat der Ortsbeirat 7 schon mehrfach auch Mittel nicht verausgabt und damit verfallen lassen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen zur Finanzierung anstanden. Der Ortsbeirat 7 befürwortet grundsätzlich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört es auch, Restmittel zu streichen oder für andere Zwecke zu nutzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr realistisch ist. Genau das ist durch die praktizierte Zweijahresregelung bei den Ortsbeirats-Budgets gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 22 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 7Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machenOAOB 118.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 57/1 vom 03.08.2026 Betreff: Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen Vorgang: M 72/26 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Streichung des Übertrags der Restmittel aus den Jahren 2024 und 2025 zurückzunehmen; 2. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden; 3. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind; 4. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll; 5. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat in den Jahren 2024 und 2025 beschlossene Maßnahmen, die noch nicht verbucht wurden, vollständig umgesetzt werden, ohne dass das Jahresbudget 2026 herangezogen wird; 6. dem Ortsbeirat 1 für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 das volle Budget von 50 Cent pro Bürger zur Verfügung zu stellen, ohne dass beschlossene und noch nicht verbuchte Ortsbeiratsinitiativen aus den Vorjahren damit verrechnet werden. Begründung: Mit dem klammheimlichen Entzug der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vollzieht der Magistrat einen Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten, der in der Geschichte der Frankfurter Kommunalpolitik ohne Beispiel ist. Dem Ortsbeirat stehen ohnehin nur wenige Mittel zur Verfügung. Die knappen finanziellen Mittel setzt der Ortsbeirat gezielt ein. Reste aus den Vorjahren werden immer in das nächste Jahr übertragen. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für größere Investitionen. In berechtigtem Vertrauen auf diese seit 2007 etablierte Praxis hat das Gremium verbindliche Beschlüsse gefasst, Förderzusagen an Vereine und Initiativen erteilt. Das nachträgliche, ersatzlose Streichen dieser Mittel per Verwaltungsakt entzieht der kommunalen Ehrenamtsarbeit rückwirkend die Grundlage. Die Folgen sind gravierend: - verwaltungstechnisch erzeugtes Defizit: Obwohl sämtliche Beschlüsse auf der Basis offizieller Zahlen gefasst wurden, wird dem Ortsbeirat nachträglich ein rechnerisches Defizit aufoktroyiert. - Schädigung des Ehrenamts: Bereits zugesagte Mittel für lokale Vereine und Ehrenamtliche stehen plötzlich auf der Kippe. Der Magistrat wälzt damit die Lasten der Haushaltskonsolidierung direkt auf das bürgerschaftliche Engagement ab. - Gefährdung der Verlässlichkeit: Die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates für das verbleibende Haushaltsjahr wird komplett gelähmt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit städtischer Zusagen nachhaltig erschüttert. Dass eine derartig weitreichende Beschneidung der Mittel ohne Vorankündigung, ohne parlamentarische Debatte und ohne Einbindung der Ortsbeiräte vollzogen wurde, stellt einen unhaltbaren Zustand dar. Dass die Mitteilung darüber nur per Zufall und auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter erfolgte, ist ein Skandal. Es ist weder politisch noch demokratisch vermittelbar, gewählte Ortsbeiräte vor vollendete Tatsachen zu stellen und bestehende Beschlüsse nachträglich auszuhebeln. Die transparente Klärung der Rechtsgrundlage sowie die sofortige Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sind zwingend geboten, um einen dauerhaften Schaden für das kommunalpolitische Gefüge in Frankfurt abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 1Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassenOAOB 118.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 24 entstanden aus Vorlage: OF 60/1 vom 01.08.2026 Betreff: Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten - Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren sowie die zugehörige Gestaltungsrichtlinie der Stadt Frankfurt um einen eigenen Abschnitt für das Bahnhofsviertel zu ergänzen - analog zur Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Neuen und Alten Altstadt vom 1. März 2021. Ziel ist es, das gastronomische Angebot, insbesondere auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage, zu erhalten und den Betrieben nicht die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Erforderlich sind vor allem Regelungen zu gestalterischen Elementen (u. a. Abgrenzungen, Wind- und Sichtschutz, Beleuchtung), die einen sicheren Betrieb ermöglichen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Gäste bieten; 2. bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung darauf hinzuwirken, dass das Ermessen bei der Durchsetzung bestehender Auflagen so ausgeübt wird, dass Beanstandungen, die ausschließlich gestalterische Elemente betreffen, vorübergehend zurückgestellt werden. Unberührt bleiben Maßnahmen, die Arbeitssicherheit, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Verkehrs- und Wegesicherheit sowie den Schutz der Bäume betreffen; 3. dem Ortsbeirat bis zu seiner Sitzung am 27.10.2026 über den Sachstand zu berichten; 4. bei der Erarbeitung der an die besonderen Anforderungen des Bahnhofsviertels angepassten Gestaltungsregelungen die von den Regelungen betroffenen Gastronomiebetriebe sowie deren Interessenvertretungen angemessen zu beteiligen. Dabei sollen insbesondere die praktischen Anforderungen an einen sicheren Betrieb der Außengastronomien sowie die Erfahrungen der betroffenen Betriebe mit den bestehenden Vorgaben und deren Anwendungen berücksichtigt werden. Begründung: In den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten hat die Aufenthaltsqualität auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage erheblich zugenommen. Wesentlicher Faktor dafür ist die Belebung durch die Betriebe mit Außengastronomie. Die Kaiserstraße ist zugleich für viele Reisende und Pendlerinnen und Pendler das Eingangstor der Stadt. Die Außengastronomie trägt hier maßgeblich dazu bei, dass - das Bahnhofsviertel positiv wahrgenommen wird; - sich Gastronomiegäste ebenso wie Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Anwohnerschaft auf der Kaiserstraße sicherer fühlen und tatsächlich sicherer sind; - Sicherheit und Sauberkeit einfacher - und für die Stadt kostengünstiger - zu gewährleisten sind; - das soziale Gefüge im Viertel in Balance bleibt. Mehrere Gastronomiebetriebe und die Presse berichteten im Juli 2026 von Kontrollen der Außengastronomie auf der Kaiserstraße und der anschließenden Aufforderung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE), die Außengastronomie stark zurückzubauen bzw. umzugestalten. Bei Nichtbeachtung wurde angedroht, dass eine kostenpflichtige Räumung der Außengastronomie durch die Stadt erfolge könnte. Ohne Außengastronomie ist eine solche Aufenthaltsqualität an diesem Ort nicht zu erreichen. Wie stark der Effekt ist, zeigte sich während der Coronapandemie ab 2020, als die Außenflächen über längere Zeit geschlossen waren. Zum Schutz der Außengastronomie, ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten sind im Bahnhofsviertel andere Maßnahmen erforderlich als in anderen Stadtteilen. Die Betriebe benötigen hier zusätzliche Möglichkeiten, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte und Gäste zu schaffen; besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz vor Straßenkriminalität und vor Übergriffen aus dem öffentlichen Raum zu. Daher sind andere gestalterische Elemente und Ausführungen nötig als an anderen Standorten, und die geltenden Regelungen sind entsprechend anzupassen. Dass dies möglich ist, zeigt die Altstadt: Für den Bereich zwischen Dom und Römer hat die Stadt eigens eine Gestaltungsrichtlinie erlassen und den dortigen Erfordernissen angepasst. Was für die Altstadt möglich ist, sollte auch für das Bahnhofsviertel möglich gemacht werden. Die besonderen Anforderungen an die Außengastronomien im Bahnhofsviertel können nur sachgerecht berücksichtigt werden, wenn neben den städtischen Stellen auch die unmittelbar betroffenen Betriebe ihre praktischen Erfahrungen einbringen können. Die Beteiligung der Gastronomiebetriebe und ihrer Interessenvertretungen stellt sicher, dass die neuen Gestaltungsregelungen praxistauglich sind und sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Anforderungen an einen sicheren Betrieb berücksichtigen. Gerade die beschriebene besondere Situation des Bahnhofsviertels spricht dafür, die Erfahrungen der Betroffenen in die Erarbeitung der neuen Regelungen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)
OAOB 1Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellenOAOB 1318.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 14/13 vom 30.07.2026 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen Vorgang: M 72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat 13 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung Folgendes beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 13 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen unverzüglich auszusetzen (M 72, Beschl. d. Stv.-V., § 240). 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) dem Ortsbeirat 13 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen; b) die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 13 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung; c) künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 13 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 13 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffern 1., 2 a) und 2 c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2 b): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 13Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen StraßenraumOAOB 1618.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 27 entstanden aus Vorlage: OF 12/16 vom 15.07.2026 Betreff: Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, a) ob in Bergen-Enkheim ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt; b) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen. Begründung: Es gibt eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen, wo ihre Fahrt gerade endet, dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es kann nicht Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen sein, jedes falsch abgestellte Gefährt zu melden, sondern es ist Aufgabe des jeweiligen Verleihers, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur an dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden können und keine Behinderung für die Fußgänger und insbesondere auch für die mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
OAOB 16Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!OAOB 1618.08.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2026, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 15/16 vom 30.07.2026 Betreff: Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26; Beschluss d. Stv.-V., § 240/26 1. Der Ortsbeirat 16 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 16 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 16 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 16 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 16 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 16 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 28 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2 c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2 a), 2 b) und 2 d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
OAOB 16Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Baumaßnahmen im Bahnverkehr während der DippemessOFOB 418.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2026, OF 61/4 Betreff: Baumaßnahmen im Bahnverkehr während der Dippemess Der Magistrat wird gebeten auf die VGF einzuwirken, während der Herbst-Dippemess vom 11.- 27.09.2026 keine Betriebsunterbrechungen auf den Strecken der U7 und der U4 zuzulassen. Begründung: An den Strecken der beiden U-Bahnen 4 und 7 sind im Herbst Baumaßnahmen mit Betriebsunterbrechungen von der VGF geplant. Bereits im Frühjahr führten ähnliche Maßnahmen und Betriebsunterbrechungen zu einer massiven Überlastung der verbliebenen Kapazitäten und chaotischen Verhältnissen gerade in den besucherstarken Wochenenden der Dippemess. Ebenso würde der dann einsetzende Individualverkehr das Quartier völlig überlasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 404 2026 Die Vorlage OF 61/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.