Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder Wegs
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Entfernung eines überflüssigen Pollers auf dem Gehweg des Oeder Wegs. Dies wird mit der Neuanordnung der Umgebung und der Behinderung durch den Poller begründet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 36 Tage.Warum?
Oeder Weg — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- VBL-Immobilien am Oeder Weg: Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und Ergebnisse offenlegen24.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Poller auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oeder Weg 43 und 44 entfernt wird.
Begründung
Auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oeder Weg 43 und 44 steht noch ein Poller, der offenbar mal genutzt wurde, um das Parken bzw. Befahren des Gehwegs zu verhindern. Aufgrund der Neuanordnung mit Bänken, Außenbestuhlung etc. ist der Poller nicht nur überflüssig, sondern steht in dem sehr engen Bereich vor "Eis Christina" auch noch im Weg. Daher sollte er entfernt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2026OFOF 61/3Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder WegsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2026Sie sind hierOMOM 570Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder WegsDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats