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  • Die Stadt Frankfurt zahlt jährlich für acht Hundezwingerboxen am Frankfurter Flughafen eine monatliche Miete in Höhe von
    F
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 20.08.2026, F 264 Die Stadt Frankfurt zahlt jährlich für acht Hundezwingerboxen am Frankfurter Flughafen eine monatliche Miete in Höhe von 9.900 Euro. Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang wurden diese Boxen in den vergangenen Jahren genutzt, und wie wird eine tiergerechte Unterbringung der Tiere dort sichergestellt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Johannes Volker Schmidt Vertraulichkeit: Nein

  • Berichten von Bürger*innen zufolge wurden diesen Sommer in einer vom ASB geführten Übergangsunterkunft in der Seilerstra
    F
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 20.08.2026, F 265 Berichten von Bürger*innen zufolge wurden diesen Sommer in einer vom ASB geführten Übergangsunterkunft in der Seilerstraße Klima- und Jalousieanlagen ausgestellt. Dabei sollen ausschließlich die Anlagen der geflüchteten Bewohner*innen ausgestellt worden sein. Anlagen in den Verwaltungs-/Leitungsräumlichkeiten des Hauses liefen indes weiter. Angesichts der extremen Hitzelage und der nach Süden ausgerichteten Fensterfront des Hauses wäre dieses Vorgehen als nicht hinnehmbar einzustufen. Ich frage den Magistrat: Stimmen diese Berichte, und wenn ja, was wird der Magistrat unternehmen, um eine menschenwürdige, gleichberechtigte und hitzeadäquate Behandlung der Bewohner*innen von Frankfurter Unterkünften zu garantieren? Antragstellende Person(en): Stadtv. Deniz Avan Vertraulichkeit: Nein

  • Unter der Hitze dieses Sommers leiden auch die Tiere. Viele Menschen stellen Trinkschalen mit Wasser für Wild- und Haust
    F
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 20.08.2026, F 266 Unter der Hitze dieses Sommers leiden auch die Tiere. Viele Menschen stellen Trinkschalen mit Wasser für Wild- und Haustiere raus. Aus verschiedenen Stadtteilen wird dazu von Naturschutz- und Tierschutzorganisationen sowie Privatpersonen immer wieder berichtet, dass Trinkschalen verschwinden. Viele Tiere, darunter Vögel und Igel, sind auf das Wasser angewiesen. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat zum Verschwinden von Trinkschalen für Tiere? Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Die geplanten Umbauten des Fischereigewölbes als Kulturort im Rahmen der World Design Capital 2026 wurden zunächst mit e
    F
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 20.08.2026, F 267 Die geplanten Umbauten des Fischereigewölbes als Kulturort im Rahmen der World Design Capital 2026 wurden zunächst mit einem Investitionsbedarf von 1.270.000 Euro vom Magistrat beschlossen. Wegen fehlender parlamentarischer Mehrheiten zog der Magistrat besagten Vortrag M 108 am 12.09.2025 zurück. Im Rahmen eines Gestattungsvertrages ermöglichte der Magistrat zwei Vereinen nun doch die kostenfreie Nutzung des Fischereigewölbes. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Geldern werden die zwei Vereine in ihrer aktuellen Nutzung des Fischereigewölbes unterstützt, und welche Pläne verfolgt der Magistrat für die zukünftige Nutzung des Ortes? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Ab 01.01.2027 wird book-n-drive die Kundenkarte abschaffen und den Zugang ausschließlich auf digitale Verfahren umstelle
    F
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 20.08.2026, F 268 Ab 01.01.2027 wird book-n-drive die Kundenkarte abschaffen und den Zugang ausschließlich auf digitale Verfahren umstellen, sodass die Fahrzeugöffnung künftig über die App - Android- und iOS- kompatibel - beziehungsweise eine Web-App erfolgt. Dadurch werden Menschen in der Nutzung benachteiligt oder gar ausgeschlossen, insbesondere Menschen ohne Smartphone und jene, die alternative Betriebssysteme nutzen. Die Stadt Frankfurt ist über die ABG Frankfurt Holding und die Mainova mit jeweils 33 Prozent Anteilseignerin an book-n-drive. Ich frage den Magistrat: Welche Kenntnis hat der Magistrat über die Auswirkungen dieser Umstellung auf die Barrierefreiheit und welche Position haben die städtischen Unternehmen als Anteilseignerinnen hierzu gegenüber book-n-drive bezogen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Vertraulichkeit: Nein

  • Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern
    NR
    20.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, NR 46 Betreff: Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 75 vom 08.05.2026 ("Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8-10 / Brönnerstraße 5-9 für die Musikschule Frankfurt") wird mit der folgenden Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, vor Abschluss des Mietvertrages folgende Voraussetzungen sicherzustellen: 1. Die Musikschule vereinbart anstelle einer festen Vertragslaufzeit von 30 Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um fünf Jahre zu den im Übrigen unveränderten Vertragskonditionen. 2. Die abschließenden Stellungnahmen der Zentralämter werden bei der weiteren Umsetzung des Projekts angemessen berücksichtigt. Der Magistrat berichtet, a) wie die dauerhaft entstehenden Mehrkosten (Indexklausel, Betriebskostensteigerungen, Investitionskostenzuschuss und möglicherweise weitere) einschließlich der zusätzlichen institutionellen Zuschüsse für die Musikschule langfristig im städtischen Haushalt abgesichert werden sollen. b) wie sich die voraussichtliche Gesamtbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit entwickelt. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Indexmiete, der Betriebskosten, des Investitionskostenzuschusses sowie verschiedener Inflationsszenarien (von 2,5%, 3% und 3,5%) darzustellen. c) wie die Eignung, die Flächeneffizienz, die bauliche Ausgestaltung sowie die Barrierefreiheit des Gebäudes im Vergleich zu den abgelehnten Alternativen fachlich und wirtschaftlich zu bewerten sind. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt ausdrücklich das Ziel, die räumliche Situation der Musikschule dauerhaft zu verbessern und ihr Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Angesichts einer Vertragsbindung über Jahrzehnte, eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von über 8 Millionen Euro sowie dauerhaft steigender Zuschussbedarfe handelt es sich jedoch um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite. Eine verantwortungsvolle Beschlussfassung setzt voraus, dass alle rechtlichen, wirtschaftlichen und haushalterischen Fragestellungen vollständig geklärt sind. Insbesondere müssen die langfristige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen, die Wirtschaftlichkeit der Flächennutzung sowie die Angemessenheit der Vertragskonditionen nachvollziehbar belegt werden. Die Maßgabe dient der Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für eine langfristig tragfähige und verantwortungsvolle Lösung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 75 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Annahme) 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 und NR 46 = Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX ELF-PARTEI und BSW (= Annahme ohne Zusatz); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BSW gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 349, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Öffentlich zugängliches Trinkwasser
    OAOB 3
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2026, OA 29 entstanden aus Vorlage: OF 72/3 vom 02.08.2026 Betreff: Öffentlich zugängliches Trinkwasser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a) künftig in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden im Bereich der Sanitäranlagen eine Trinkwasserzapfstelle einzurichten. Das sollte für zukünftige Neubauten, bei Umbaumaßnahmen, und möglichst auch für alle Bestandsimmobilien gelten; b) in den Klassenzimmern der Bildungseinrichtungen die Waschbecken so zu gestalten, dass dort auch Trinkflaschen wieder aufgefüllt werden können; c) analog der Aktion "Nette Toilette" eine ähnliche Aktion für die Möglichkeit der Befüllung von Trinkflaschen bei Einzelhändlern oder Gastronomiebetrieben ins Leben zu rufen. Begründung: Die Versorgung mit Trinkwasser ist in den heißen Tagen besonders wichtig. Ein Netz städtischer Trinkbrunnen ist wichtig und muss ausgebaut werden, allerdings dauert die Umsetzung und sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme), AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellen
    OAOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.08.2026, OA 33 entstanden aus Vorlage: OF 28/8 vom 06.08.2026 Betreff: Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellen Vorgang: OIB 424/25 OBR 8; OIB 440/25 OBR 8; M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72), erfolgte Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen aus den Jahren 2024 und 2025 für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. Allen Ortsbeiräten werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 2. Es wird künftig sichergestellt, dass derart unverhältnismäßige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 die Vorlagen OIB 424 vom 04.09.2025 und OIB 440 vom 23.10.2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf einen Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren. Begründung: Die nachträgliche Einziehung der Budgetüberträge der Ortsbeiräte hat stadtweit zu erheblichem Unverständnis geführt. Sie stellt einen schwerwiegenden Vertrauensverlust gegenüber den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten dar und erschwert die Arbeit derjenigen, die sich unmittelbar für ihre Stadtteile engagieren. Besonders kritisch ist, dass die Ortsbeiräte erst nach der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 über die Einziehung ihrer Rücklagen informiert wurden. Eine frühzeitige Information hätte Gelegenheit gegeben, Mittel des Budgets rechtzeitig zu disponieren oder gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein solcher Umgang wird der Bedeutung der Ortsbeiräte als unmittelbar gewählte Vertretungen der Stadtteile nicht gerecht. Die Ereignisse zeigen zudem, dass die bisherige organisatorische Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets überprüft werden sollte. Eine Geschäftsstellenfunktion beim Büro der Stadtverordnetenversammlung könnte die Abläufe vereinfachen, die Kommunikation verbessern und den besonderen Status der Ortsbeiräte innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung stärker berücksichtigen. Schließlich sollte die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Verdoppelung der Ortsbeiratsbudgets auf einen Euro je Einwohner nun zeitnah umgesetzt werden. Wer die ehrenamtliche Arbeit der Ortsbeiräte stärken will, muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zur Verfügung stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.09.2025, OIB 424 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2025, OIB 440 Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.08.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 33 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 33 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125
    OFOB 2
    20.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 130/2 Betreff: Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen/ Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstr. 125 Überschreitungen und Autorennen vorzubeugen. Begründung: Anwohner wiesen den Ortsbeirat auf entsprechendes gefährliches Fehlverhalten hin. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 677 2026 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Ist die Stadt Frankfurt auf Drohnenangriffe vorbereitet?
    OFOB 5
    20.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 158/5 Betreff: Ist die Stadt Frankfurt auf Drohnenangriffe vorbereitet? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Drohnenabwehr im Umfeld des Flughafens Frankfurt zu beantworten und dabei insbesondere die Relevanz für den Bereich des OBR 5 bzw. dem Frankfurter Süden klarzustellen: 1. Welche Behörden sind im Frankfurter Stadtgebiet, insbesondere in den südlichen Stadtteilen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen, für die Erkennung einer potenziell gefährlichen Drohne zuständig? 2. Gibt es einen gemeinsamen Einsatz- und Kommunikationsplan für einen gezielten Drohnenangriff auf den Flughafen und welche städtischen Stellen sind dabei eingebunden? 3. Welche technischen Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr von Drohnen hält die Fraport AG vor? 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Stadt Frankfurt als Standortkommune und Anteilseignerin der Fraport AG für notwendig bzw. hat sie gegenüber Fraport angeregt? 5. Hat die Stadt über ihre Beteiligungssteuerung oder im Aufsichtsrat der Fraport AG konkrete Initiativen zur Verbesserung der Drohnenabwehr eingebracht? 6. Welche Erkenntnisse liegen über die bisherigen Drohnenvorfälle am Frankfurter Flughafen vor und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 7. Wie wird der Schutz des Anflugbereichs vor Drohnen außerhalb des eigentlichen Flughafengeländes eingeschätzt und wo werden gegebenenfalls noch Lücken gesehen? 8. Mit welchen Maßnahmen und möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und den öffentlichen Raum ist im Bereich des Ortsbezirks Süd außerhalb des Flughafengeländes im Falle einer Drohnengefährdung zu rechnen? Begründung: Der im Frankfurter Süden gelegene Flughafen Frankfurt ist für die Sicherheit und das Leben im unmittelbar angrenzenden Stadtgebiet von besonderer Bedeutung. Aufgrund der räumlichen Nähe ist insbesondere der Bereich des OBR 5 von möglichen Störungen oder Gefährdungen des Flugbetriebs unmittelbar betroffen. Die Zahl der Drohnenvorfälle im Umfeld deutscher Flughäfen nimmt zu. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat für das Jahr 2025 insgesamt 116 relevante Drohnenstörfälle an 25 deutschen Verkehrsflughäfen festgestellt und dabei auch den Flughafen Frankfurt als besonders betroffenen Standort genannt (s. "DLR-Auswertung zu Drohnenvorfällen 2025" vom 8.6.2026; www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/ 2026/millionenkosten-durch-drohnenvorfaelle-an-deutschen-flughaefen-in-2025). Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August 2026 hat zudem gezeigt, dass Drohnen nicht nur den Flugbetrieb beeinträchtigen, sondern auch für gezielte und möglicherweise feindselige Angriffe auf kritische Infrastruktur eingesetzt werden können. Natürlich ist die eigentliche Drohnenabwehr eine hoheitliche Aufgabe und liegt insbesondere in der Verantwortung von Bund und Land. Die Gefährdung kann jedoch bereits entstehen, bevor eine Drohne das Flughafengelände erreicht. Damit stellt sich auch für die Stadt Frankfurt die Frage, wie gut das unmittelbare Umfeld des Flughafens geschützt ist und welchen Beitrag die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten kann. Dies gilt umso mehr, weil die Stadt Frankfurt nicht nur Standortkommune, sondern auch bedeutende Anteilseignerin der Fraport AG ist. Deshalb soll die Anfrage klären, welche Zuständigkeiten bestehen, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen funktioniert und welchen Beitrag die Stadt selbst sowie über ihre Beteiligung an Fraport zur Sicherheit und Resilienz des Flughafens leisten kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 97 Beschluss: Auskunftsersuchen V 105 2026 Die Vorlage OF 158/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Wörtern "(. .) zu beantworten" die Wörter "oder beantworten zu lassen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wasserqualität und Algenentwicklung im Kätcheslachweiher
    OFOB 12
    20.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 51/12 Betreff: Wasserqualität und Algenentwicklung im Kätcheslachweiher Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 12 mitzuteilen, ob und in welcher Form eine Behandlung des Kätches-lachweihers zur Verringerung des sommerlichen Algenwachstums und zur Sicherstellung einer ausreichenden Sauerstoffversorgung des Gewässers fachlich möglich und im Rahmen seiner Funktion als Teil des Regenwasserbewirtschaftungssystems vorgesehen ist; 2. darzulegen, ob konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität des Kätches-lachweihers, insbesondere der Einsatz von Belüftungssystemen, vorgesehen oder bereits geplant sind; 3. zu prüfen, ob neben einer klassischen Belüftung alternative beziehungsweise ergänzende Verfahren zur Verbesserung der Wasserqualität geeignet sind und - sofern fachlich sinnvoll - entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen aus dem aktuellen Frankfurter Pilotversuch mit Mikroorganismen und Sauerstoff-Nanoblasen berücksichtigt werden. Begründung: Der Kätcheslachweiher ist Bestandteil des Regenwasserbewirtschaftungssystems des Riedbergs und dient insbesondere der Sammlung und Rückhaltung von Niederschlagswasser. Seine Funktion ist daher von der eines Freizeit- oder Erholungsgewässers zu unterscheiden. Gleichwohl kann das in den Sommermonaten auftretende starke Algenwachstum zu einer erheb-lichen Sauerstoffzehrung und damit zu einer Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts des Gewässers führen. Es sollte daher geprüft werden, ob und mit welchen Maßnahmen einer übermäßigen Algenentwicklung und einem möglichen Umkippen des Gewässers wirksam begegnet werden kann, soweit dies für ein Regenwasserrückhaltegewässer fachlich sinnvoll und geboten ist. Neben einer klassischen Belüftung sollten dabei auch alternative Verfahren berücksichtigt werden, die durch eine Verbesserung der Sauerstoffversorgung sowie den Abbau organischer Substanz und eine Reduzierung der Nährstoffbelastung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wasserqualität beitragen können. Die Erfahrungen aus den derzeit von der Stadt Frankfurt an anderen Weihern erprobten Verfahren sollten hierbei einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.08.2026, OF 47/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 27 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, einen Brief an die Stadtentwässerung Frankfurt zu schreiben und um Vorlage eines Gutachtens zur Wasserqualität sowie der Ergebnisse der Oberflächengewässeruntersuchung zu bitten. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 47/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 51/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 47/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 51/12 wurde zurückgezogen.

  • Keine Ortsbeiratsrücklagen für die Haushaltssanierung
    OFOB 8
    20.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 57/8 Betreff: Keine Ortsbeiratsrücklagen für die Haushaltssanierung Vorgang: M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: 1. Die mit Beschluss § 240 aus 2026 erfolgte der Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. 2. Allen Ortsbeiratsgremien werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. Begründung: In der Magistratsvorlage M72/2026 zum Jahresabschluss 2025 einschließlich des Finanzcontrollingberichts legt der Magistrat dar, wie die Mehraufwendungen der Dezernate aufgefangen und das Haushaltsdefizit ausgeglichen werden sollen. Vorgesehen ist dabei unter anderem, nicht in Anspruch genommene Budgetüberträge der Ortsbeiräte zur Deckung des Defizits heranzuziehen. Das lehnen wir ab. Die Ortsbeiräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Arbeit in den Stadtteilen und verfügen dafür ohnehin nur über begrenzte finanzielle Mittel. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet die Ortsbeiräte zur Finanzierung von Mehraufwendungen herangezogen werden sollen, die in anderen Bereichen des Haushalts entstanden sind. Die Hessische Gemeindeordnung weist den Ortsbeiräten eigene Aufgaben und Zuständigkeiten zu. Die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel müssen deshalb auch weiterhin für die Wahrnehmung dieser Aufgaben und die Unterstützung des örtlichen Gemeinschaftslebens eingesetzt werden können. Eine pauschale Heranziehung nicht verausgabter Mittel zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate würde den Handlungsspielraum der Ortsbeiräte erheblich einschränken. Gerade die Unterstützung lokaler Veranstaltungen, Vereine und sozialer Projekte ist für das gesellschaftliche Miteinander in den Stadtteilen von großer Bedeutung. Werden die dafür vorgesehenen finanziellen Spielräume nachträglich entzogen, droht eine wichtige Grundlage für das soziale und ehrenamtliche Engagement vor Ort wegzufallen. Deshalb dürfen die Budgetüberträge der Ortsbeiräte nicht zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate verwendet werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2026, OF 28/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 33 2026 1. Die Vorlage OF 28/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72), erfolgte Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen aus den Jahren 2024 und 2025 für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. Allen Ortsbeiräten werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 2. Es wird künftig sichergestellt, dass derart unverhältnismäßige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 die Vorlagen OIB 424 vom 04.09.2025 und OIB 440 vom 23.10.2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf einen Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren." 2. Die Vorlage OF 57/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

  • Auskunftsersuchen zum Planungsstand der Straßenbahnringlinie
    OFOB 10
    20.08.2026 · Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 65/10 Betreff: Auskunftsersuchen zum Planungsstand der Straßenbahnringlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten 1. wie weit die Planung für den Straßenbahnring im Bereich des OBR 10 (Marbachweg bis zur Friedberger Warte) fortgeschritten ist, 2. wann mit dem Beginn der Umsetzung und konkreten Baumaßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Die Planung für den Straßenbahnring läuft bereits seit über 11 Jahren. Die Machbarkeitsstudie datiert von 2015. 2020 wurde der Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße / Marbachweg zu einem Kreisverkehr im Hinblick auf die Trasse der Straßenbahnringlinie abgelehnt. Zuletzt taucht das Thema Ringlinie am 19.02.2024 Ausschuss für Mobilität und Smart-City auf. Die Nachfrage ist daher aufgrund des inzwischen verstrichenen Zeitraums und der neuen Legislaturperiode geboten, zumal die Ungewissheit dazu führt, dass eigentlich notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verhindert oder erheblich verzögert werden. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 65/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmstörungen durch U-Bahn auf südlicher Eckenheimer Landstraße
    OFOB 3
    20.08.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 86/3 Betreff: Lärmstörungen durch U-Bahn auf südlicher Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen kommt es zu lautem Quietschen im Bereich südliche Eckenheimer Landstraße durch das Befahren der U-Bahn aus Richtung Konstablerwache in Richtung Musterschule? 2. In welchem Zustand befinden sich dort Gleise und Schienenoberflächen? Funktioniert die vorhandene Schmierung bzw. Schienenkonditionierung ordnungsgemäß und ausreichend? 3. Wie kann das Quietschen rasch behoben werden? 4. Wann wurde dort zuletzt geschliffen bzw. eine entsprechende Maßnahme durchgeführt? 5. Welche Verbesserungen dürfen hierzu wann erwartet werden? 6. Hält der Magistrat aufgrund der aktuellen Beschwerden eine erneute kurzfristige Maßnahme insbesondere für sinnvoll? 7. Hat es bereits Lärmmessungen in diesem Bereich gegeben und welche Ergebnisse liegen hierdurch vor? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, weitergehende Maßnahmen gegen den Lärm mittels Überprüfung und Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Kurvenquietschens zu veranlassen. Begründung: Beim Befahren der Schienen aus Richtung Konstablerwache zur Haltestelle Musterschule durch die U 5 kommt es zu lauten quietschenden Geräuschen in der langgezogenen Kurve in die Eckenheimer Landstraße. Dieses Geräusch stört die Anwohner in unmittelbarer Nähe. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2026, OF 66/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 66/3 wird durch die Aufnahme der Vorlage OF 86/3 in die Tagesordnung für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße
    OFOB 3
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2026, OF 87/3 Betreff: Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße Der OBR 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten alle im Schulwegsicherungstermin vom 17. Juni 2026 besprochenen Maßnahmen mit Abriß der Brücke umzusetzen dazu zählen insbesondere die Entschärfung der folgenden Gefahrensituationen: - Rechtsabbieger aus der Bremer Straße haben gemeinsam mit den Fußgängern über die Eschersheimer Ldst. grün - Verbotswidriges Linksabbiegen aus der Cronstettenstraße in die Eschersheimer Ldstr. - Abbiegender Radverkehr aus der Eschersheimer Ldstr. In die Bremer Str. Bis zur Umsetzung sollten in den morgentlichen Stoßzeiten Verkehrspolizisten die Kreuzung sichern. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 68 Die Ortsvorsteherin reicht den folgenden mündlichen Antrag ein: "Umsetzung der Maßnahmen mit Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle im Schulwegsicherungstermin vom 17. Juni 2026 besprochenen Maßnahmen mit Abriss der Brücke umzusetzen dazu zählen insbesondere die Entschärfung der folgenden Gefahrensituationen: - Rechtsabbieger aus der Bremer Straße haben gemeinsam mit den Fußgängern über die Eschersheimer Landstraße grün; - Verbotswidriges Linksabbiegen aus der Cronstettenstraße in die Eschersheimer Landstraße; - Abbiegender Radverkehr aus der Eschersheimer Landstraße in die Bremer Straße. Bis zur Umsetzung sollten in den morgendlichen Stoßzeiten Verkehrspolizisten die Kreuzung sichern." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 575 2026 Der mündliche Antrag wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und AfD sowie bei Abwesenheit ÖkoLinX

  • Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“
    OIOB 3
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 20.08.2026, OI 22 entstanden aus Vorlage: OF 69/3 vom 06.08.2026 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das Glauburgfest am 14.06.2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 6.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Bei den beiden jährlichen Festen des Vereinsrings Nordend, dem Glauburgfest im Sommer und dem Weihnachtsbasar am zweiten Advent, handelt es sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die zugrunde liegende Kalkulation für das Glauburfest 2026 stellt sich wie folgt dar: Defizit Glauburgfest 14.06.2026 -6.881,72 € Overhead-Kosten und sonstige Ausgaben: Regelmäßige Kosten, hälftig je Fest (Stromkosten, Bankgebühren, Versicherung, Webseite etc.) -695,18 € Sonstige Kosten (33 % Anteil Verein), hälftig je Fest (Anschaffungen, Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Festausrüstung, diverse Elektroinstallationen) -101,96 € Mitgliedsbeiträge 2026 (78 Mitglieder), hälftig je Fest +975,00 € Gesamtdefizit -6.703,86 € Die Einzelaufstellung für das Glauburfest 2026 liegt vor und kann jederzeit eingesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 26.08.2026

  • Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 30/8 vom 03.08.2026 Betreff: Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg Vorgang: M 70/26 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) am Standort Praunheimer Weg einzurichten. Teilnehmen sollen Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats, der zuständigen Fachämter, der Europäischen Schule Frankfurt, des Ortsbeirats sowie der betroffenen Anwohnerschaft. Der Runde Tisch soll insbesondere folgende Themen behandeln: - weiterer Entwicklungsstand der ESF am Standort Praunheimer Weg; - Bauzeitenpläne und Baustellenmanagement für den Erweiterungsbau (M 70/26); - Verkehrsfragen und Schulwegsicherheit; - Auswirkungen auf den Stadtteil sowie - frühzeitige und verlässliche Kommunikation mit der Bevölkerung. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren. Begründung: Die Europäische Schule Frankfurt ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Nordweststadt. Gleichzeitig beschäftigen die räumliche Entwicklung und die damit verbundenen Belastungen den Ortsbeirat und die Anwohnerschaft seit über zehn Jahren. Die aktuellen und geplanten Übergangslösungen am Standort Praunheimer Weg führen weiterhin zu erheblichen Herausforderungen. Besonders die Verkehrssituation im Umfeld der Schule - unter anderem in der Oberfeldstraße, Heilmannstraße und am Praunheimer Weg - sorgt regelmäßig für Beschwerden. Hinzu kommen die Belastungen durch Baustellen, Flächenfragen und fehlende Transparenz bei Planungen. Der Ortsbeirat unterstützt die Zukunftssicherung der Europäischen Schule, erwartet aber, dass die Auswirkungen auf den Stadtteil ernst genommen und gemeinsam Lösungen entwickelt werden. Ein Runder Tisch schafft die notwendige Plattform, um frühzeitig über Bauabläufe, Verkehrsmaßnahmen und weitere Entwicklungen zu informieren, Probleme gemeinsam zu lösen und die Kommunikation zwischen Schule, Stadt, Politik und Anwohnerschaft zu verbessern. Gerade bei einem langfristigen Infrastrukturprojekt ist eine kontinuierliche Beteiligung des Stadtteils entscheidend, um Akzeptanz zu schaffen und Konflikte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 70

  • Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 510 entstanden aus Vorlage: OF 31/8 vom 03.08.2026 Betreff: Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule - Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu der vom Kollegium der Erich-Kästner-Schule am 9. März 2026 an den Hessischen Kultusminister gerichteten Überlastungsanzeige hinsichtlich der den Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt betreffenden Punkte Stellung zu nehmen. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, - wie der Magistrat die geschilderte räumliche Situation der Schule bewertet; - welche Maßnahmen zur kurzfristigen und mittelfristigen Verbesserung der Gebäude- und Raumsituation vorgesehen sind; - wie der bestehende Sanierungsbedarf, insbesondere bei den Toiletten, der Reinigung, dem Raumklima sowie dem Mobiliar abgearbeitet werden soll; - welche Lösungen für die zu geringe Zahl an Differenzierungs-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen sowie für die angespannte Schulhofsituation vorgesehen sind; - wie der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an diesem Standort räumlich erfüllt werden soll; - ob eine Überprüfung der Schulbezirksgrenzen beziehungsweise andere Maßnahmen zur Entlastung der Erich-Kästner-Schule vorgesehen sind. Begründung: Das Kollegium der Erich-Kästner-Schule hat bereits am 9. März 2026 gegenüber dem Hessischen Kultusminister eine umfassende Überlastungsanzeige eingereicht. Das Schreiben wurde nachrichtlich unter anderem an das Stadtschulamt, den Ortsbeirat 8 sowie die örtlichen Medien versandt, ohne dass die darin geschilderte Situation bislang öffentlich größere Aufmerksamkeit gefunden hat. Neben der personellen Situation, die überwiegend in der Verantwortung des Landes liegt, schildert das Kollegium zahlreiche Missstände im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt als Schulträger. Hierzu zählen erheblicher Raummangel bei der inzwischen durchgängig fünfzügigen Grundschule, fehlende Differenzierungs- und Besprechungsräume, ein zu kleines Lehrerzimmer, unzureichende Arbeitsplätze für Lehrkräfte, eine seit Langem belastende Baustellensituation auf dem Schulhof, erheblicher Sanierungsbedarf insbesondere bei den Toiletten, Mängel bei Reinigung und Mobiliar sowie Unterrichtsräume, die aufgrund hoher Temperaturen zeitweise kaum nutzbar sind. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung unter den bestehenden räumlichen Bedingungen kaum umsetzbar erscheint. Der Ortsbeirat nimmt die geschilderte Situation mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Die Erich-Kästner-Schule erfüllt als größte Grundschule im Zentrum der Nordweststadt eine herausragende Aufgabe für den Stadtteil. Umso wichtiger ist es, dass sie hierfür auch die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 511 entstanden aus Vorlage: OF 32/8 vom 05.08.2026 Betreff: Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend bei der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) sowie bei der Deutschen Bahn AG für folgende Maßnahmen einzusetzen: 1. Sofortige Optimierung des Staubschutzes: Es ist baustellenseitig sicherzustellen, dass die Abdeckung der gelagerten 3.000 Tonnen kontaminierten Erdreichs (PAK und Kupfer) absolut lückenlos und windfest ist. Bei trockener Witterung sind zusätzliche Maßnahmen zur Staubbindung (z. B. Bewässerung bei Umladearbeiten) zu ergreifen, um eine Verwehung in das angrenzende Wohnquartier "An der Sandelmühle" und zum Eschersheimer Freibad strikt zu verhindern. 2. Umfassende Bürgerinformation: Auch wenn formalrechtlich keine Pflicht bestehen mag, fordert der Ortsbeirat eine proaktive und transparente Informationspolitik. Die Anwohnerinnen und Anwohner im betroffenen Quartier sind über die Art der Schadstoffe, die gemessenen Konzentrationen und den genauen Zeitplan des Abtransports transparent zu informieren. 3. Offenlegung aller Schadstoff-Messwerte: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 8 sowie der Öffentlichkeit die exakten Laborergebnisse und Schadstoffkonzentrationen (insbesondere die mg/kg-Werte für PAK und Kupfer) der entnommenen Boden- und Mischproben unverzüglich und vollumfänglich offenzulegen, um eine verlässliche und transparente Gefährdungsabschätzung zu ermöglichen. 4. Vorlage des Sanierungs- und Entsorgungskonzepts: Dem Ortsbeirat 8 ist das in der Vorbereitung befindliche Entsorgungs- und Sanierungskonzept der Deutschen Bahn für den weiteren Gewässerverlauf unmittelbar nach Fertigstellung vorzulegen. 5. Bericht über weitere Bodenproben: Der Magistrat berichtet dem Ortsbeirat zeitnah über die Ergebnisse der laufenden Nachuntersuchungen im gesamten Bautrassengebiet am Urselbach. Begründung: Im Zuge der Renaturierung des Urselbachs (Ausgleichsmaßnahme für den viergleisigen Ausbau der S6) wurden an der Mündung in die Nidda unerwartet rund 3.000 Tonnen Erdreich zutage gefördert, die hochgradig mit Kupfer und krebserregenden, erbgutverändernden Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind. Diese Altlasten waren im Vorfeld in diesem spezifischen Bereich offenbar nicht bekannt und stammen mutmaßlich aus historischen Industrieablagerungen der ehemaligen VDM-Werke. Die Baustelle liegt in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung an der Straße An der Sandelmühle und unweit des Eschersheimer Freibads. Anwohnende schlagen bereits Alarm, da sich feiner Staub aus dem Baustellenbereich über das Quartier verteilt. Die Aussage des Regierungspräsidiums, eine Information der Anlieger sei "formalrechtlich nicht erforderlich", widerspricht dem berechtigten Sicherheits- und Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger bei potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen grundlegend. Da konkrete numerische Messwerte der entnommenen Mischproben von den Behörden und der Deutschen Bahn bislang unter Verschluss gehalten werden, herrscht in der Bevölkerung große Verunsicherung. Um Vertrauen zu schaffen und Gefahren für die Gesundheit der Anwohner sowie der Badegäste im Freibad auszuschließen, ist eine sofortige Offenlegung der Messwerte, ein lückenloser Staubschutz und ein transparentes Sanierungskonzept zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Geopfad instand setzen
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 512 entstanden aus Vorlage: OF 36/8 vom 06.08.2026 Betreff: Geopfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Zustand des Geopfads umfassend zu prüfen und dem Ortsbeirat 8 ein Konzept zur Instandsetzung, Aktualisierung und dauerhaften Pflege vorzulegen. In diesem Rahmen sollte die Station 8 ("Geowissenschaftlicher Aussichtsturm") - die leider nie realisiert wurde - in einer anderen Form umgesetzt werden, z. B. mit dem Thema "Universitätsstandort und Wissenschaft im Stadtteil". Begründung: Der Geopfad wurde am 18. Dezember 2008 eröffnet und war ein gemeinsames Projekt von Ortsbeirat 8, Goethe-Universität, Umweltamt sowie weiteren Partnern. Er sollte die geologischen, historischen und städtebaulichen Besonderheiten des Stadtteils sichtbar machen und für Bürgerinnen und Bürger sowie Schulen nutzbar machen. Der beigefügte Zustandsbericht von Robert Pastyrik vom 09.07.2026 (siehe Anlage) zeigt jedoch deutlich, dass der Geopfad in einem sehr schlechten und funktionslosen Zustand ist: - Sämtliche Stationen sind beschädigt, unlesbar oder verwittert. - Die Inhalte stammen überwiegend aus dem Jahr 2011 und sind nicht mehr zeitgemäß. - Eine Station ("Ein Blick über den Campus und Hessen - Geowissenschaftlicher Aussichtsturm") wurde nie realisiert. Der Pfad erfüllt seine ursprüngliche Funktion als Bildungs- und Informationsangebot nicht mehr. Der Geopfad ist ein identitätsstiftendes Projekt im Ortsbezirk 8 und sollte wieder in einen Zustand versetzt werden, der seiner Bedeutung gerecht wird. Eine Instandsetzung stärkt zudem die Zusammenarbeit mit Schulen, der Universität und lokalen Initiativen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Anpassung der Verkehrsführung im oberen Teil der Heddernheimer Landstraße
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 37/8 vom 08.06.2026 Betreff: Anpassung der Verkehrsführung im oberen Teil der Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Anpassung der Verkehrsführung in der oberen Heddernheimer Landstraße gemäß Variante 2 des Vorschlags des Straßenverkehrsamtes schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Durch die Änderung der Verkehrsführung in der oberen Heddernheimer Landstraße zur Umsetzung einer besseren Radverkehrsführung ist die Erreichbarkeit der Heddernheimer Höfe mit 48 Mietparteien massiv beeinträchtigt. Viele Besucherinnen und Besucher z. B. der gut frequentierten Raumfabrik mit ihren Ausstellungen sind mit der neuen Führung des Kfz-Verkehrs über die Rosa-Luxemburg-Straße überfordert und fahren die Parkplätze der Höfe weiterhin direkt über die Heddernheimer Landstraße an. Es kommt regelmäßig zu Stauungen und gefährlichen Situationen im Bereich der Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Ursache ist die neue Einbahnstraßenregelung, die eine Nutzung der Wendeschleife an der U-Bahn-Station verhindert. Ein Zweirichtungsverkehr, wie in der Variante 2 des Vorschlags, der mit E-Mail vom 23.01.2026 vom Amt 36.52 (Radfahrbüro) an die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 übermittelt wurde, wird die Situation entschärfen und auch den Lkw-Verkehr aus dem Müllheizkraftwerk zum Halten am Stoppschild zwingen, wenn dann wie in den Jahrzehnten zuvor Fahrzeuge aus der Wendeschleife in die Heddernheimer Landstraße zurückfahren. Zudem ist so eine Erreichbarkeit der U-Bahn-Station auch für Kraftfahrzeuge wieder sichergestellt, z. B. um abends jemanden von der Station abzuholen. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Sanierung der Fahrbahn des Bahnübergangs in der Hessestraße
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 514 entstanden aus Vorlage: OF 38/8 vom 03.08.2026 Betreff: Sanierung der Fahrbahn des Bahnübergangs in der Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der zuständigen Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) dafür einzusetzen, dass der Fahrbahnbelag am Bahnübergang in der Hessestraße (Strecken der U1, U3 und U8) aufgrund seines äußerst schlechten Zustands zeitnah und möglichst schon während der kommenden Herbstferien saniert wird. Begründung: Der Fahrbahnbelag des Bahnübergangs weist erhebliche Unebenheiten und Belagsschäden auf. Die mangelhafte Ebenheit führt insbesondere beim Überfahren durch Pkw, Lieferfahrzeuge, Busse und Lkw zu starken Stoßbelastungen und Erschütterungen. Dies kann zu Schäden an Fahrzeugen führen und verursacht zusätzlichen Verkehrslärm. Auch der Radverkehr ist betroffen. Angesichts des Zustands der Fahrbahn am Bahnübergang ist eine Sanierung dringend geboten. Eine Durchführung während einer Ferienzeit bietet die Möglichkeit, die Arbeiten mit den betrieblichen Erfordernissen der VGF abzustimmen und die Auswirkungen auf den Stadtbahnverkehr so gering wie möglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Radabstellanlage am U-Bahnhof „Heddernheim“ sicherer machen
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 515 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 03.08.2026 Betreff: Radabstellanlage am U-Bahnhof "Heddernheim" sicherer machen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die 2018 eröffnete doppelstöckige Radabstellanlage am U-Bahnhof "Heddernheim" zur Vermeidung von Kopf- oder ähnlichen Verletzungen bei Passanten sicherer gemacht oder soweit umgebaut werden kann, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher durch- und vorbeigehen können, ohne das Risiko zu tragen, sich an einem nicht korrekt eingeschobenen Trägersystem empfindlich zu verletzen. Begründung: Die für kombinierte Rad-/Bahnverkehrswege wichtige Radabstellanlage hat ein spezielles Trägersystem für Fahrräder, das mit oder ohne Fahrrad zurückgeschoben werden muss, damit die Durchgänge freibleiben. Sind diese hydraulisch funktionierenden Trägersysteme nicht richtig zurückgeschoben, "sperren" sie unvermittelt den Durchgang, was z. B. bei Unachtsamkeit zu empfindlichen Kopfverletzungen führen kann. Viele Passanten achten heutzutage kaum noch auf das Sichtfeld oberhalb des Smartphones. Die Anlage steht nah an der Station und damit für eilende Fußgänger, die eine Bahn erreichen wollen, durchaus auch direkt im Weg. Sie hat 64 Stellplätze. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgänger-Sicherheit durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Versetztes Parken im Oberurseler Weg umsetzen
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 516 entstanden aus Vorlage: OF 40/8 vom 03.08.2026 Betreff: Versetztes Parken im Oberurseler Weg umsetzen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die im Oberurseler Weg angeordneten Parkmarkierungen zum versetzten Parken eingehalten werden. Begründung: Im Zuge eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurden vor einigen Monaten im Abschnitt zwischen der Kreuzung Oberurseler Weg/Spielsgasse und der Schilasmühle entsprechende Straßenmarkierungen für das versetzte Parken aufgebracht. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine veränderte Straßenraumwahrnehmung das schnelle Fahren zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Trotz der Markierungen wird das versetzte Parken bislang nicht beachtet; Fahrzeuge werden weiterhin überwiegend einseitig abgestellt. Dies beeinträchtigt die intendierte Verbesserung der Schulwegsicherheit. Daher ist es erforderlich, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Parkregelung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Abbiegeampel Praunheimer Weg Richtung Am Stockborn
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 517 entstanden aus Vorlage: OF 44/8 vom 03.08.2026 Betreff: Abbiegeampel Praunheimer Weg Richtung Am Stockborn Die Ampel am Praunheimer Weg Richtung Am Stockborn wird durch Freischaltung beim Betätigen der Anforderung für Zufußgehende oder Radfahrende freigeschaltet. Im Gegensatz zur Ampel, die den Verkehr für Autofahrende auf dem Praunheimer Weg regelt, ist die Ampel auf Dauergrün geschaltet und wird erst durch Anforderung für Autofahrende auf Rot gestellt. Die Rotphase der Autoampel wird häufig missachtet, meistens dann, wenn die Ampel des Praunheimer Weges auf Grün geschaltet ist. Nach Aussagen von Autofahrenden wird die Ampel häufig übersehen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Lösungen zu finden, um die Ampel sichtbarer zu machen Begründung: Für Zufußgehende und Radfahrende ist das Überqueren der Straße Am Stockborn im unteren Bereich des Praunheimer Weges Richtung Niederursel schwierig. Der Praunheimer Weg ist nur durch komplettes Umdrehen nach hinten einsehbar. Menschen, die die Straße überqueren, verlassen sich auf die Fußgänger-Grünphase. Dabei kommt es manchmal zu gefährlichen Situationen, da Autofahrende nicht anhalten. Laut Aussagen von Autofahrern wird die Ampel leicht übersehen, obwohl sie deutlich an beiden Seiten der Straße angebracht ist. Dies mag an der Grünphase für Geradeausfahrende liegen. Die Häufigkeit des Überfahrens der roten Ampel ist deutlich höher als der Anteil der Autofahrer, die generell Ampeln missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Lärm- und Abgasschutz am Bahnübergang in der Straße An der Sandelmühle optimieren
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 518 entstanden aus Vorlage: OF 48/8 vom 05.08.2026 Betreff: Lärm- und Abgasschutz am Bahnübergang in der Straße An der Sandelmühle optimieren Der Magistrat wird gebeten, am Bahnübergang an der U-Bahn-Haltestelle "Sandelmühle" unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Abgasbelastungen durch wartende Fahrzeuge umzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu realisieren: 1. Ergänzung der Beschilderung: Aufstellung gut sichtbarer Zusatzzeichen "Bei Rot Motor aus" oder "Bei geschlossenem Bahnübergang Motor abstellen" gemäß StVO auf beiden Seiten des Bahnübergangs (Straße: An der Sandelmühle). 2. Fahrbahnmarkierungen/Piktogramme: Aufbringen unübersehbarer Symbole (z. B. durchgestrichenes Auspuff-Symbol) direkt auf der Fahrbahn im unmittelbaren Wartebereich vor den Schranken. 3. Ordnungsrechtliche Kontrollen: Durchführung regelmäßiger Schwerpunktkontrollen durch die Stadtpolizei oder das Ordnungsamt zur Ahndung von Verstößen gegen das Verbot des unnötigen Motorlaufens im Stand (§ 30 Abs. 1 StVO). Begründung: Der Bahnübergang an der Sandelmühle weist durch die dichte Taktung der U-Bahn-Linie U2 extrem häufige und zeitweise lange Schließzeiten auf. Im Berufs- und Alltagsverkehr führt dies regelmäßig zu massiven Rückstaus. Ein Großteil der Autofahrer lässt während der Wartezeiten den Motor laufen. Die Notwendigkeit für Lärm- und Immissionsschutz hat an diesem Knotenpunkt eine völlig neue Dimension erreicht: Im Zuge der jüngsten Quartiersentwicklung wurden in der Landsbergstraße (Ecke An der Sandelmühle) zahlreiche neue Mehrfamilienhäuser errichtet. Die Balkone und Wohnungsfenster dieser Neubauten grenzen unmittelbar an den Kreuzungs- und Wartebereich des Bahnübergangs. Die Bewohner sind den Abgasen, dem Feinstaub und dem permanenten Motorenlärm der wartenden Fahrzeuge schutzlos ausgeliefert. Ein Aufenthalt auf den Balkonen oder das Lüften der Wohnungen ist bei geschlossener Schranke aufgrund der Geruchs- und Lärmbelastung unzumutbar. Da in direkter Nachbarschaft zudem die neue Kita eröffnet wird, ist der Schutz der Gesundheit hier prioritär. Um die Lebensqualität in diesem Wohnquartier zu sichern und die Vorgaben des § 30 StVO konsequent durchzusetzen, muss die Stadt Frankfurt an diesem neuralgischen Punkt unmissverständliche optische Signale setzen und Kontrolldruck aufbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Gärtnerbetreute Grabanlage für den Friedhof Heddernheim prüfen
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 50/8 vom 03.08.2026 Betreff: Gärtnerbetreute Grabanlage für den Friedhof Heddernheim prüfen Vorgang: V 1379/26 OBR 8; ST 835/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in Ziffer 2 der Stellungnahme vom 08.05.2026, ST 835, genannten Leerflächen, insbesondere im Bereich des Haupteingangs des Friedhofs Heddernheim (Gewann C) als kleine gärtnerbetreute Grabanlagen nach dem Vorbild des Friedfeldes im Gewann H des Frankfurter Hauptfriedhofs gestaltet und zur Belegung angeboten werden können. Sollte eine entsprechende Nutzung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Leerflächen - insbesondere im Eingangsbereich - kurzfristig gärtnerisch aufzuwerten und dauerhaft ansprechend zu gestalten. Begründung: Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof wurde im Gewann H mit dem sogenannten Friedfeld eine moderne, gärtnerbetreute Grabanlage geschaffen. Die parkähnlich gestaltete Anlage bietet Erd- und Urnenbestattungen mit Grabmal und Beschriftung. Die dauerhafte Pflege erfolgt über einen Dauergrabpflegevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei für die gesamte Nutzungsdauer. Dieses Modell könnte auch für kleinere Brachflächen auf dem Friedhof Heddernheim geeignet sein, beispielsweise in Form kleiner Urnengrabfelder. Dadurch könnten derzeit ungenutzte Flächen sinnvoll genutzt und gleichzeitig ein attraktives Bestattungsangebot geschaffen werden. Insbesondere der Bereich entlang der Nordmauer sowie der Haupteingang an der Straße In der Römerstadt wirken derzeit durch mehrere Leerstellen ungepflegt. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung sollte dieser Bereich daher zeitnah gärtnerisch aufgewertet werden, um den Eingangsbereich des Friedhofs wieder in einen würdigen und gepflegten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 835

  • Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 54/8 vom 22.07.2026 Betreff: Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8 Vorgang: Beschl. d. OBR 8, § 4936/24; OI 79/24 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 8 zwei barrierefreie Komposttoiletten an folgenden Standorten aufzustellen: - im Martin-Luther-King-Park in der Nähe des Spielplatzes, - am Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes bei der Minigolfanlage. Begründung: Die von der Stadt Frankfurt bereits erprobten acht Komposttoiletten haben sich im Rahmen eines Pilotprojekts bewährt und werden von der Bevölkerung gut angenommen. Sowohl der Martin-Luther-King-Park als auch das Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes mit den angrenzenden Liegewiesen werden in den warmen Monaten intensiv von Familien, Kindern sowie Erholungssuchenden genutzt. Trotz der hohen Aufenthaltsqualität fehlt dort ein angemessenes Toilettenangebot. Für den Martin-Luther-King-Park ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Containeranlage, nach der Sanierung des bestehenden Kindergartens KiZ 70, eine dauerhaft angeschlossene Toilettenanlage vorgesehen (OI 79 vom 07.11.2024, Beschluss des Ortsbeirats 8, § 4936/24). Bis zu deren Fertigstellung besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Bedarf an einer öffentlichen Toilette. Eine Komposttoilette bietet hierfür eine schnelle, kostengünstige und nachhaltige Übergangslösung. Diese kann nach Inbetriebnahme der fest installierten Toilettenanlage an einem anderen geeigneten Standort eingesetzt werden. Das Fehlen öffentlicher Toiletten führt an stark frequentierten Grünflächen zu hygienischen Problemen. Ein ausreichendes Toilettenangebot trägt dazu bei, Grünanlagen sauber zu halten, Wildurinieren zu unterbinden sowie die Aufenthaltsqualität für alle zu verbessern. Die Aufstellung von Komposttoiletten bietet zahlreiche Vorteile: - Sie benötigen weder einen Wasser- noch einen Kanalanschluss und können daher mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand errichtet werden. - Sie verbrauchen wenig Wasser und leisten damit einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. - Die barrierefreie Komposttoilette verfügt über eine Wickelmöglichkeit und bietet damit Familien mit Säuglingen einen zusätzlichen Mehrwert. - Die Investitions- und Betriebskosten liegen deutlich unter denen konventioneller öffentlicher Toilettenanlagen. Der Anschaffungspreis bei der barrierefreien Variante liegt bei ca.15.000 Euro. Die Kosten einer fest angeschlossenen öffentlichen Toilettenanlage liegen durch die notwendigen Erschließungskosten (Fundament, Wasser,- Strom- und Kanalanschlüsse) bei über 100.000 Euro. Hinzu kommen dauerhafte Wasser- und Abwassergebühren. - Ein ausreichendes öffentliches Toilettenangebot verbessert für Frauen die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume. Öffentliche Toiletten sind daher auch ein wichtiger Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit und Teilhabe. Mit der Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten an den genannten Standorten kann die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 8 nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig werden Wasserressourcen geschont, die Umwelt entlastet und ein zeitgemäßes, inklusives Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Die Maßnahme stärkt die Attraktivität der öffentlichen Grünanlagen und unterstützt eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 07.11.2024, OI 79

  • Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026 (Winterdienst), ST 994
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 55/8 vom 03.08.2026 Betreff: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026 (Winterdienst), ST 994 Vorgang: OM 8091/26 OBR 8; ST 994/26 Die Antwort des Magistrats bezieht sich wahrscheinlich auf Teile des Geoportals Frankfurt, für die die Mitglieder des Ortsbeirates keinen Zugang besitzen, insofern ist die Antwort unbefriedigend. Sie ist aufgrund mangelnden Zugriffs daher nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob und wenn ja welche Reiter es im Geoportal gibt, die nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Teile des Geoportals freizuschalten, die für eine geordnete Ortsbeiratsarbeit sinnvoll oder - sollte dies vorhanden sein - gegebenenfalls den Zugriff auf ein stadtinternes Geoportal zu ermöglichen. Möglich wäre hier ein spezieller Zugang für alle gewählten Kommunalpolitiker, ähnlich wie der Bereich der vertraulichen Unterlagen im "Parlis", der nur über eine persönliche Anmeldung mit Passwort möglich ist Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Solarbank für den Schwarzen Platz
    OMOB 8
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 522 entstanden aus Vorlage: OF 56/8 vom 13.06.2026 Betreff: Solarbank für den Schwarzen Platz Der Magistrat wird gebeten, als Pilotprojekt auf dem Schwarzen Platz (Spielplatz und Sportflächen am Erich-Ollenhauer-Ring) eine Solarbank (oder Solarladesäule) aufzustellen, an der Nutzer*innen über USB- und andere Anschlüsse ihre Mobiltelefone aufladen können. Begründung: Eine solche Installation ist nicht nur komfortabel für die Nutzer*innen des Geländes - von Jugendlichen bis zu Erwachsenen, die sich dort aufhalten - sondern sie verbindet die Vorteile der vor Ort produzierbaren erneuerbaren Energien unmittelbar mit persönlichem Komfort. Zur Akzeptanzsteigerung der Energiewende kann so eine Investition ein kleiner Baustein sein. Beispiel aus der Stadt Herne: https://inherne.net/handy-laden-am-friedrich-ebert-platz/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Hitzeschutz an den oberirdischen Stationen der Stadtbahn-A-Strecke im Ortsbezirk 9
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 523 entstanden aus Vorlage: OF 54/9 vom 07.08.2026 Betreff: Hitzeschutz an den oberirdischen Stationen der Stadtbahn-A-Strecke im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 5161/19 OBR 9; ST 244/20; OM 2506/22 OBR 9; ST 2561/22; M 116/24; OM 6133/24 OBR 9; OM 6412/25 OBR 9; F 3078/25; F 3290/25; ST 924/25; ST 941/25 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig für Schatten und Abkühlung an den oberirdischen Stationen der Stadtbahn-A-Strecke im Ortsbezirk 9 zu sorgen. Im Einzelnen wird der Magistrat gebeten, 1. für die oberirdischen Stationen der A-Strecke im Ortsbezirk 9 ("Dornbusch", "Fritz-Tarnow-Straße", "Lindenbaum", "Am Weißen Stein") im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Bahnsteige in der Sommerzeit verschattet und gekühlt werden können und wirksame Maßnahmen bereits zum Sommer 2027 umzusetzen; 2. zu berichten, ob wirksame Verschattung im Sommer und Hitzeschutz in den Wartehallen als Anforderung in den Vergabeunterlagen für die Neuvergabe der Werberechte stehen und, falls die Vergabe noch nicht abgeschlossen ist, gegenüber der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH darauf hinzuwirken, dass sie auf jeden Fall aufgenommen werden. Außerdem wird er gebeten zu berichten, ob die durch den Ortsbezirk 9 bereits geforderte Dachbegrünung in die Ausschreibung aufgenommen wurde und wie es sich mit nachträglichen Folierungen verhält; 3. die genannten Stationen mit öffentlich erreichbaren Temperaturmessern auszustatten und bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) darauf hinzuwirken, dass während der Hitzeperioden zum Beispiel mit Aushängen oder Durchsagen darauf hingewiesen wird, an welcher Station stadtauswärts ein verschatteter Umstieg möglich ist (z. B. Heddernheim); 4. sofern eine Neuplanung und Verlegung für die Haltestelle "Weißer Stein" weiterhin verfolgt wird (nach der Antwort des Magistrats auf die Anfrage F 3078/2025 vom April 2025 waren die Unterlagen für die Ausschreibung der Vorplanung noch in der Erstellung), das Thema Klimaanpassung und Verschattung zu einer zentralen Komponente der Planung zu machen, insbesondere, da die dort bestehende Begrünung durch den Umbau zunächst starke Einbußen erfahren würde. Begründung: Die ersten sieben Monate des Jahres 2026 waren an der Station des Deutschen Wetterdienstes in Frankfurt die wärmsten seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1935. Bis Anfang August wurden bereits 39 Hitzetage über 30 Grad Celsius gezählt, darunter 13 Tage über 35 Grad Celsius, dazu 17 Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 Grad Celsius fiel. Dass das nicht nur unangenehm ist, sondern eine starke gesundheitliche Belastung darstellt, zeigen die stark gestiegenen Todeszahlen während der Hitzeperiode. Wer im Sommer auf die U-Bahn angewiesen ist, kann dieser Hitze nicht ausweichen. Die Bahnsteige der A-Strecke haben durchsichtige Dächer und spenden keinen Schatten. Der Klimaplanatlas 2026 weist die Eschersheimer Landstraße, auf der die vier Stationen der A Strecke liegen, als eines der hitzebelasteten Gebiete aus, Begrünung fehlt hier weitgehend. Der Ortsbeirat fordert seit vielen Jahren und in mehreren Anläufen Nachbesserungen, für Abhilfe wurde aber noch immer nicht ansatzweise gesorgt: Eine Begrünung der Gleise sei ohne Nachbehandlung von Beton im zweistelligen Millionenbereich nicht möglich. Eine Begrünung der Zäune wurde abgelehnt. Für die Nachrüstung von Gründächern gibt es zahlreiche Einschränkungen. Eine nachträgliche Folierung von den Dächern der Haltestellen wurde zwar an einer Station erprobt und wirkt; eine weitere Folierung ist nach Auskunft des Konzessionärs im laufenden Vertrag jedoch nicht möglich. Mögen das im Einzelnen vielleicht nachvollziehbare Gründe sein, kann und darf in der Gesamtabwägung der Hitzeschutz nicht immer wieder als Ganzes hinten runterfallen. Den ablehnenden Fachurteilen einzelner Ämter und Gesellschaften muss eine lösungsorientierte Arbeitsgruppe gegenüberstehen, die auslotet, auf welchem Weg es zu Verbesserungen kommen kann. Der Ortsbeirat hat den Magistrat seit Jahren davon zu überzeugen versucht, geeignete Maßnahmen gegen die Hitze an den oberirdischen U-Bahn-Haltestellen der A-Linie zu ergreifen. Dass dies notwendig ist, wurde bisher noch nicht bestritten. Der aktuelle Klimaplanatlas zeigt es deutlich. Jede einzelne Absage der vergangenen Jahre für die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen war für sich genommen mehr oder weniger nachvollziehbar. Das Ergebnis ist es nicht: Die Bürgerinnen und Bürger sind den Hitzeextremen weiterhin ausgesetzt, geeignete Maßnahmen wurden noch immer nicht ergriffen, und die VGF wird auch nicht von sich aus tätig, um ihre Fahrgäste zu schützen. Das ist nach den Erfahrungen dieses Sommers nicht länger hinnehmbar. Der Magistrat und seine Gesellschaften müssen sich der Verantwortung für die Klimaanpassung zügig und effektiv stellen. Eine geeignete Form dafür wäre eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, in der es nur darum geht, geeignete Maßnahmen zu finden, Lösungen zu erarbeiten, wie diese trotz Schwierigkeiten und Widerständen geplant werden können und diese dann zeitnah an möglichst vielen Haltestellen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5161 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 244 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2506 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2561 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 116 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6133 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 Frage vom 20.02.2025, F 3078 Frage vom 28.05.2025, F 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 924 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941

  • Mehr Sonnenschutz auf dem Spielplatz Platenstraße Nord
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 524 entstanden aus Vorlage: OF 59/9 vom 08.08.2026 Betreff: Mehr Sonnenschutz auf dem Spielplatz Platenstraße Nord Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Platenstraße Nord für eine ausreichende Beschattung der Spiel- und Aufenthaltsbereiche zu sorgen. Hierzu sollen insbesondere Sonnensegel oder andere geeignete Elemente zur Beschattung sowie ergänzende Baumpflanzungen geprüft und möglichst zeitnah umgesetzt werden. Begründung: Auf dem Spielplatz fehlt es insbesondere an heißen und sonnigen Tagen an ausreichenden Schattenplätzen. Ein besserer Sonnenschutz würde die Aufenthaltsqualität für Kinder und Begleitpersonen deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Rückbau des nicht nutzbaren Spielplatzes hinter dem Kinderzentrum an der StefanZweigStraße
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 525 entstanden aus Vorlage: OF 61/9 vom 08.08.2026 Betreff: Rückbau des nicht nutzbaren Spielplatzes hinter dem Kinderzentrum an der Stefan-Zweig-Straße Der Magistrat wird gebeten, den seit Jahren aus Sicherheitsgründen umzäunten und nicht nutzbaren Spielplatz in der Stefan-Zweig-Straße zurückzubauen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zur sinnvollen Nachnutzung der Fläche zu erstellen. Hierbei sind Aspekte zur Verbesserung des Mikroklimas zu berücksichtigen. Begründung: Der alte Spielplatz in der Stefan-Zweig-Straße ist seit vielen Jahren umzäunt und wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt. Der Bauzaun weist zudem deutliche alters- und witterungsbedingte Schäden auf, sodass hier eine Verletzungsgefahr besteht, sollte sich doch das ein oder andere Kind auf die gesperrte Fläche begeben. Des Weiteren befindet sich nur wenige Schritte entfernt ein neuer und moderner Spielplatz, sodass Kindern und Familien dort bereits eine attraktive Spielmöglichkeit zur Verfügung steht. Der alte Spielplatz ist daher überflüssig. In Anbetracht der oben genannten Gründe sollen der alte Spielplatz und das Basketballfeld zurückgebaut werden. Aufgrund der immer stärkeren Aufheizung der Stadt, insbesondere in den Sommermonaten, ist ein Konzept zu erstellen, welches die rückzubauenden Flächen einer klimafreundlichen Nutzung zuführt. Hierzu ist eine Förderung des Mikroklimas in der Planung ausdrücklich zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung Nord
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 62/9 vom 09.08.2026 Betreff: Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung Nord Vorgang: M 198/23 In der nachverdichteten Platensiedlung Nord befinden sich an den Ecken, an denen die Stichstraßen in die Sudermannstraße münden sowie entlang der Stefan-Zweig-Straße zahlreiche Grünflächen. Diese Flächen waren jahrelang Baustellen- und Lagerfläche, wurden als Parkplätze genutzt und zuletzt mit Rasen begrünt und durch große Findlinge vor Falschparken geschützt. Nun werden sie regelmäßig mit Sperrmüll vermüllt und tragen noch immer nicht zu einem schöneren Gesamtbild der Siedlung, zu einem besseren Klima oder zur Erholung bei. Der Umbau der Straßen gemäß M 198 ist inzwischen weit vorangeschritten. Zwischen den Parkplätzen in den Stichstraßen sind mehr als 40 Baumpflanzungen vorgesehen, auf den größeren Grünflächen auf den Kreuzungen jedoch nur vereinzelt geplant worden. Über eine geplante Gestaltung der Beete ist nichts bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das straßenbegleitende Grün in der Sudermannstraße, der Stefan-Zweig-Straße und den Stichstraßen aufzuwerten und dazu 1. diese Flächen mit Stauden zu bepflanzen und mit Staketenzäunen einzufassen, damit sie nicht wieder befahren und zugestellt werden. Dafür soll ein mit dem Umweltamt abgestimmtes, artenfreundliches und hitzeresistentes Bepflanzungskonzept entwickelt werden; 2. zu prüfen, ob über die mit der M 198 beschlossenen neuen Straßenbäume hinaus noch weitere Bäume in den Beeten gepflanzt werden könnten und dies bei positivem Prüfergebnis schnellstmöglich nachzuholen; 3. die Baumscheiben direkt nach der Baumpflanzung so einzufassen, dass sie weder überfahren noch beparkt werden können, damit der Boden - gerade in den ersten Jahren - nicht verdichtet wird; 4. zu berichten, über wie viele Jahre die Bewässerung der Jungbäume ausgeschrieben wurde und ab wann Sie in die Baumpflege der Stadt übergehen; 5. die Bevölkerung auf die Möglichkeit von Baum- und Beet-Patenschaften für diese Flächen sowie die dafür bereitstehenden Unterstützungsangebote hinzuweisen; 6. zu prüfen, inwiefern auch eine Bepflanzung im Rahmen einer Nachbarschaftsaktion möglich ist. Vorbild könnte die Mitmachaktion "Blüh- und Wiesenstreifen in bestehenden Grünanlagen" vom Grünes Ypsilon sein. Begründung: Die Grünflächen in der Platensiedlung waren jahrelang Baustellenfläche, Lagerplatz und Parkraum, nun werden sie mit Sperrmüll vermüllt. Zur Gestaltung steht in der Vorlage M 198, die den Umbau des öffentlichen Raums in der Platensiedlung regelt, lediglich, dass Baumscheiben und Grünbeete großzügig bemessen werden, damit dort Regenwasser versickert. Ein Bepflanzungskonzept wird darin jedoch nicht erwähnt und eine anspruchsvolle Bepflanzung wurde bisher noch nicht umgesetzt, es wurde lediglich Rasen eingesät. Ein städtebauliches Projekt, das ein überregionales Vorbild für gelungene Nachverdichtung ist, sollte einen höheren Anspruch verfolgen und bei den Grünflächen mit der Nachverdichtung nicht Halt machen. Eine große Zahl von Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen fördert Biodiversität, Klimaanpassung und Wohlbefinden in der Siedlung und wird gleichzeitig die Möglichkeit reduzieren, dass auf diesen Flächen weiterhin Sperrmüll abgelagert wird. Abbildung: Geoportal der Stadt Frankfurt, die Markierungen zeigen die Grünflächen. Hinzu kommen etwa 40 Baumscheiben zwischen den Parkplätzen, die in den Plänen zur M 198 eingezeichnet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 198

  • Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 527 entstanden aus Vorlage: OF 64/9 vom 09.08.2026 Betreff: Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick Die Siedlung Höhenblick feiert 2027 ihr 100-jähriges Jubiläum. Sie gehört zu den bekannten Siedlungen des Neuen Frankfurt und war bereits als potenzieller Ort des Weltkulturerbes im Gespräch. Neben zahlreichen denkmalgeschützten Reihenhäusern sind hier auch die Wohnhäuser von Martin Elsaesser und Ernst May zu finden. In Vorbereitung auf dieses Jubiläum hat sich eine Nachbarschaftsinitiative gebildet, die verschiedene Ideen entwickelt hat. Um auf die architektonische Bedeutung der Siedlung hinzuweisen, wünschen sich die Bürger*innen Informationstafeln, die die Geschichte und die Bedeutung der Siedlung vor Ort für interessierte Passanten aufbereiten. Ähnliches wurde bereits im öffentlichen Raum in Alt-Ginnheim umgesetzt. Dies vorangestellt wird der Ortsbeirat gebeten, im öffentlichen Siedlungsbereich drei bis vier Informationstafeln anzubringen, die die Geschichte der Siedlung sowie den architektonischen Hintergrund des Neuen Frankfurts darstellen. Die Inhalte sollten mit der ernst-may-gesellschaft e. V. sowie mit den engagierten Bürger*innen vor Ort (Kontakt über ernst-may-gesellschaft e. V.) abgestimmt werden. Ziel sollte sein, dass die Maßnahme zum Jubiläum 2027 umgesetzt wird. Im Bezug auf die Herstellung der Schilder erklärt sich der Ortsbeirat bereit, die Maßnahme anteilig mit bis zu 2.000 Euro aus seinem investiven Budget zu unterstützen. Nach einer entsprechenden Rückmeldung des Magistrats, dass er den Auftrag angenommen hat, wird dazu ein separater Antrag gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei halten
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 528 entstanden aus Vorlage: OF 65/9 vom 09.08.2026 Betreff: Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei halten Vorgang: M 198/23 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Falschparken in der Platensiedlung Nord zu ergreifen, die geeignet sind, um die Sicherheit und das Durchkommen der Fußgängerinnen und Fußgänger wiederherzustellen und das Bild des öffentlichen Raumes nachhaltig zu verbessern. Konkret wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Gehwegvorstreckungen vor den Hauseingängen in der Sudermannstraße, der Stefan-Zweig-Straße und den vier Stichstraßen dauerhaft vor dem Zuparken zu schützen (zum Beispiel könnte das Radfahrbüro eine Planung erstellen, mit der die Flächen frei gehalten werden, damit die Fahrradbügel wieder gut zugänglich und nutzbar werden und vor der Haustür Platz zum Aufenthalt geschaffen wird. Denkbar sind dort zum Beispiel auch Bänke, sofern die Sicherheitsbehörden hier keine freie Zufahrt benötigen); 2. eine Lösung kurzfristig umzusetzen, auch wenn sie zunächst einfach ausfällt, wie etwa durch das Aufstellen von Pollern, die mit einem Schlüssel durch die Feuerwehr geöffnet werden können; 3. bis dahin das Parken in den Kreuzungsbereichen, auf den Grünflächen und vor den Hauseingängen verstärkt zu kontrollieren; 4. zu berichten, wie viele Stellplätze es in den neuen Tiefgaragen der Platensiedlung gibt und wie hoch die Vermietungsquote ist; 5. darzulegen, wie freie Stellplätze in diesen Anlagen besser vermarktet oder günstiger angeboten werden können, damit weniger Autos im öffentlichen Raum stehen. Begründung: Die Stadt hat die Straßen der Platensiedlung nach M 198 für 4,38 Millionen Euro erneuert. Die Gehwege wurden dabei eigens auf 2,50 Meter verbreitert, damit alle Menschen dort durchkommen. Vor den Hauseingängen zeigt die Planung jedoch in der Praxis eine Schwachstelle: Die Ausbuchtungen im Gehweg haben an den Enden keinen Schutz davor, überfahren zu werden und werden daher dauerhaft beparkt. Zwischen den Autos und den Fahrradbügeln müssen sich dann die Anwohnenden vorbeiquetschen. Wer einen Rollator oder einen Kinderwagen schiebt, kommt dort gar nicht mehr vorbei. Nötig ist eine bauliche Lösung, die das dauerhaft verhindert. Der Architekt des Quartiers, Stefan Forster, hat den Zustand im April 2026 in der Frankfurter Rundschau wie folgt beschrieben: die eigens gebauten Garagen würden "offensichtlich nicht genutzt", die Siedlung sei "völlig wild zugeparkt", man gewinne "den Eindruck eines rechtsfreien Raumes". Die Bewerbung um einen Städtebaupreis hat sein Büro aus diesem Grund zurückgezogen. Für die Nachverdichtung wurden vier Tiefgaragen zwischen die Häuserzeilen gebaut. Wenn diese teuren Plätze leer stehen, während oberirdisch jede Ecke belegt ist, liegt das am Zugang oder am Preis und nicht an der Zahl der Stellplätze und der Magistrat sollte gemeinsam mit der ABG überlegen, welches Konzept dazu führen könnte, dass diese besser genutzt werden, um den öffentlichen Raum zu entlasten. Bilder (Privat, 2026) zeigen einige beispielhafte Situationen, in denen falsch parkende Autos Fußgänger*innen den Weg versperren Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 198

  • Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche auf der Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 529 entstanden aus Vorlage: OF 66/9 vom 05.08.2026 Betreff: Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche auf der Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali eine eingezäunte Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Die derzeit bestehende, nicht eingezäunte Hundeauslauffläche in unmittelbarer Nähe könnte nach Einrichtung der neuen Fläche einer dem Grünzug dienenden Nutzung zugeführt werden. Begründung: Eine eingezäunte Hundeauslauffläche bietet Hundehalterinnen und Hundehaltern die Möglichkeit, ihre Tiere sicher frei laufen zu lassen, ohne andere Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage zu beeinträchtigen. Gleichzeitig erhöht sie die Sicherheit für Hunde und Passanten. Die Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali eignet sich aufgrund ihrer Lage und Größe für eine solche Nutzung. Mit der Verlagerung der Hundeauslauffläche an diesen Standort könnte die bisherige, nicht eingezäunte Fläche für andere Freizeit- oder ökologische Zwecke genutzt und der Nutzungskonflikt innerhalb des Grünzugs reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Tischtennisplatte für den Spielplatz Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 67/9 vom 05.08.2026 Betreff: Tischtennisplatte für den Spielplatz Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte Der Magistrat wird gebeten, den neugestalteten Spielplatz an der Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte an geeigneter Stelle um eine öffentliche Tischtennisplatte zu ergänzen. Begründung: Der neugestaltete Spielplatz wird von Kindern und Familien aus dem Stadtteil sehr gut angenommen und intensiv genutzt. Insbesondere ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich als ergänzendes Freizeitangebot eine Tischtennisplatte. Eine öffentliche Tischtennisplatte erweitert das Bewegungs- und Freizeitangebot für diese Altersgruppe und schafft einen zusätzlichen Treffpunkt für Sport, Spiel und Begegnung. Tischtennis ist generationsübergreifend nutzbar, fördert Bewegung sowie soziale Kontakte und stellt eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Spielangebote dar. Die Aufstellung sollte an einer geeigneten Stelle erfolgen, sodass sich die Tischtennisplatte harmonisch in die bestehende Gestaltung des Spielplatzes einfügt und die übrigen Spielbereiche nicht beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Sonnenschutz für die Boulebahn an der Platenstraße
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 531 entstanden aus Vorlage: OF 69/9 vom 05.08.2026 Betreff: Sonnenschutz für die Boulebahn an der Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Boulebahn im Grünstreifen an der Platenstraße vor dem Zirkus Zarakali einschließlich der dazugehörigen Sitzbänke durch geeignete Maßnahmen mit einem wirksamen Sonnenschutz auszustatten. Dabei sind langlebige und in das Umfeld passende Lösungen, wie beispielsweise Sonnensegel oder andere geeignete Beschattungselemente, zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Die Boulebahn im Grünstreifen vor dem Zirkus Zarakali ist ein beliebter Treffpunkt und wird von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig genutzt. Sie fördert Bewegung, Begegnung und den sozialen Austausch im Quartier. Da sich die Boulebahn sowie die Sitzgelegenheiten vollständig in der Sonne befinden, ist eine Nutzung insbesondere während der Sommermonate und an heißen Tagen nur eingeschränkt möglich. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden ist ein ausreichender Sonnenschutz ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Neue Sitzbänke für den Weg Am Ginnheimer Hang
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 70/9 vom 05.06.2026 Betreff: Neue Sitzbänke für den Weg Am Ginnheimer Hang Vor allem ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie Spaziergänger nutzen den Weg vom Höllbergspielplatz zum Weg Am Ginnheimer Hang als wichtige Fußwegeverbindung. Die entlang des Weges aufgestellten Sitzbänke bieten die Möglichkeit, sich auszuruhen und den Grünzug zu genießen. Leider befinden sich zahlreiche Bänke inzwischen in einem schlechten und verwahrlosten Zustand. Beschädigte Sitzflächen und verwitterte Bauteile mindern nicht nur den Aufenthaltswert, sondern können auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Eine Erneuerung der maroden Bänke würde die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern und den Weg insbesondere für ältere Menschen wieder attraktiver machen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die entlang des Weges vom Höllbergspielplatz bis einschließlich zum Weg Am Ginnheimer Hang beschädigten und verwahrlosten Sitzbänke durch neue, langlebige Sitzbänke zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Illegale Müllablagerungen unter der Rosa-Luxemburg-Straße / Franz-Werfel-Straße beseitigen
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 533 entstanden aus Vorlage: OF 71/9 vom 05.08.2026 Betreff: Illegale Müllablagerungen unter der Rosa-Luxemburg-Straße / Franz-Werfel-Straße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße vorhandenen illegalen Müllablagerungen zeitnah beseitigen zu lassen und den Bereich anschließend regelmäßig zu kontrollieren, um erneute Vermüllungen frühzeitig zu erkennen und zu entfernen. Begründung: Unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße haben sich erhebliche illegale Müllablagerungen angesammelt. Diese beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums, sondern können auch hygienische Probleme verursachen und Schädlinge anziehen. Die Erfahrung zeigt, dass vermüllte Bereiche weitere illegale Müllablagerungen begünstigen. Bleibt der Müll über längere Zeit liegen, entsteht der Eindruck, dass der Ort nicht gepflegt oder kontrolliert wird. Eine zeitnahe Beseitigung trägt daher wesentlich dazu bei, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu erhalten und weiteren Ablagerungen vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweiten
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 73/9 vom 05.08.2026 Betreff: Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweiten Der Magistrat wird gebeten, die im Bereich vor dem Zirkus Zarakali bereits umgesetzte Bepflanzung des Grünstreifens mit klimaresistenten Sträuchern und Stauden als Vorbild für den weiteren Verlauf der Platenstraße zu nutzen. An geeigneten Stellen zwischen den Straßenbäumen gegenüber der Hausnummer 80 und der Stefan-Zweig-Straße soll eine vergleichbare, naturnahe und biotopisch wirkende Bepflanzung angelegt werden. Begründung: Vor dem Zirkus Zarakali wurde ein Teil des Grünstreifens mit klimaresistenten Sträuchern und Stauden neu gestaltet. Inzwischen hat sich dort ein dichter, naturnaher Grünstreifen entwickelt, der den Straßenraum deutlich aufwertet und zugleich einen ökologisch wertvollen Lebensraum für Insekten und Kleintiere bietet. Eine Fortführung dieser Bepflanzung an geeigneten Standorten entlang der Platenstraße würde die Grünfläche besser von der Fahrbahn abgrenzen, die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen sowie das Quartiersbild nachhaltig verbessern. Gleichzeitig trägt eine klimaangepasste Bepflanzung zur Förderung der Biodiversität und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Baumstandorte auf dem Fußweg Platenstraße 80 bis Stefan-Zweig-Straße
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 535 entstanden aus Vorlage: OF 74/9 vom 05.08.2026 Betreff: Baumstandorte auf dem Fußweg Platenstraße 80 bis Stefan-Zweig-Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen bestehen, auf dem sehr breiten Fußweg entlang der Platenstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer 80 und der Stefan-Zweig-Straße einzelne Baumstandorte einzurichten und diese mit niedrig wachsenden, standortgeeigneten Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Der Fußweg in diesem Abschnitt der Platenstraße ist außergewöhnlich breit und verfügt derzeit über keinerlei Verschattung. Insbesondere in den Sommermonaten heizt sich die Fläche stark auf und bietet Fußgängerinnen und Fußgängern keinen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Durch die Pflanzung einzelner, niedrig wachsender Bäume könnte die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden, ohne die Verkehrssicherheit oder die Nutzbarkeit des Gehwegs wesentlich einzuschränken. Gleichzeitig würden die Bäume einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten, indem sie Schatten spenden, die Aufheizung versiegelter Flächen reduzieren und das Straßenbild aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Parken vor den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-Straße
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 77/9 vom 09.08.2026 Betreff: Parken vor den Sportplätzen in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze entlang der Sportplätze, also in Fahrtrichtung Markus Krankenhaus, durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Zusatzschild "Parken nur für Pkw mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen" zu versehen. Begründung: Die Parkplätze entlang der Sportplätze werden vermehrt als dauerhafter Abstellplatz für Lkw sowie deren Auflieger genutzt; zuletzt stand über längere Zeit sogar ein Boot auf den Parkplätzen vor der TuS Makkabi Sportanlage. Diese Parkplätze fehlen in der Folge den Besuchern der Sportanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 537 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 09.08.2026 Betreff: Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle die Straße Am Mühlgarten zwischen der Ginnheimer Hohl und der Straße Am Weimarfloß neu zu gestalten und hierbei folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der Seite der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle werden Kfz-Stellplätze im Wechsel mit klimaresilienten Bäumen angeordnet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, Schatten zu schaffen und die Entsiegelung des Straßenraums zu fördern. 2. Auf der Seite des TSV Ginnheim 1878 e. V. werden - durchgehende Parkplätze von der Einmündung Ginnheimer Hohl bis zum Treppenaufgang Alter Friedhof geschaffen; - die bereits genehmigte Lieferzone für die Anlieferung durch Lkw dauerhaft eingerichtet; - unmittelbar anschließend Fahrradabstellanlagen (Omega-Bügel) errichtet, welche bereits vor dem Umbau vorhanden waren; - weitere Fahrradabstellanlagen bis zur Zufahrt des TSV-Parkplatzes angeordnet. 3. Die Fahrbahnbreite wird auf das notwendige Mindestmaß reduziert. Sie soll sich an der Breite eines Feuerwehr- bzw. Müllfahrzeugs zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 50 cm orientieren, um den Straßenraum zu beruhigen und zusätzliche Flächen für Begrünung und Aufenthalt zu gewinnen. 4. Aufgrund der unmittelbaren Lage zwischen Schule, Sporthalle und TSV sowie der künftig hohen Zahl an Kindern und Jugendlichen wird geprüft, den gesamten Abschnitt der Straße Am Mühlgarten zwischen Ginnheimer Hohl und Am Weimarfloß als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 StVO) auszuweisen oder eine gleichwertige verkehrsberuhigende Lösung umzusetzen. 5. Da sich der Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet und ein verkehrsberuhigter Bereich angestrebt wird, wird auf die Anlage eines zusätzlichen Zebrastreifens verzichtet. 6. Die Planung soll in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Diesterwegschule, dem TSV Ginnheim 1878 e. V., den Anwohnerinnen und Anwohnern, den Mitgliedern des Ortsbeirats sowie den zuständigen Fachämtern erfolgen. Begründung: Mit der Fertigstellung der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle verändert sich die Nutzung der Straße Am Mühlgarten grundlegend. Künftig werden täglich zahlreiche Schülerinnen und Schüler, Vereinsmitglieder sowie Besucherinnen und Besucher die Straße nutzen. Der Straßenraum sollte deshalb nicht mehr ausschließlich dem fließenden Verkehr dienen, sondern den Anforderungen eines modernen, sicheren und klimaangepassten Quartiers gerecht werden. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das für Einsatzfahrzeuge erforderliche Maß entstehen Flächen für Bäume, Versickerungsflächen und Fahrradabstellanlagen. Gleichzeitig wird die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht. Die vorgeschlagene Stellplatzanordnung erhält den überwiegenden Teil der Parkmöglichkeiten und verbessert zugleich das Straßenbild sowie das Mikroklima. Die bereits genehmigte Lieferzone gewährleistet weiterhin die Versorgung des TSV 1878 Ginnheim e.V. Die Ausweisung des Straßenabschnitts als verkehrsberuhigter Bereich trägt der besonderen Situation zwischen Schule, Sporthalle und Sportverein Rechnung und stärkt die Sicherheit von Kindern und Fußgängern. Da der gesamte Bereich verkehrsberuhigt gestaltet werden soll, ist ein zusätzlicher Zebrastreifen entbehrlich. Die Umgestaltung bietet die Chance, Am Mühlgarten als beispielhaften Schul- und Sportstraßenraum mit hoher Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und nachhaltiger Mobilität zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 538 entstanden aus Vorlage: OF 81/9 vom 09.08.2026 Betreff: Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 9 in Ginnheim die Installation von zwei Sitzbänken an folgenden Standorten zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Ginnheimer Hohl, in Höhe des alten Friedhofes In der Ginnheimer Hohl, in Höhe des alten Friedhofes, soll eine Sitzbank aufgestellt werden. Der dortige Weg wird regelmäßig von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Spaziergängerinnen und Spaziergängern genutzt. Eine Sitzgelegenheit würde insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität eine willkommene Möglichkeit zur Rast bieten und die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich verbessern. 2. Auf der Schloßhecke, in der Nähe der Auslagerungsstätte der Diesterwegschule In der Straße Auf der Schloßhecke, in der Nähe der Auslagerungsstätte der Diesterwegschule, soll eine weitere Sitzbank installiert werden. Eine Sitzgelegenheit an dieser Stelle könnte insbesondere Eltern und Begleitpersonen, die auf Schülerinnen und Schüler warten, sowie Anwohnerinnen und Anwohnern zugutekommen. Begründung: Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität und zur Attraktivität eines Stadtteils bei. Sie sind insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Familien mit Kindern von Bedeutung. Die beiden vorgeschlagenen Standorte werden regelmäßig frequentiert und bieten sich daher für die Aufstellung von Sitzbänken an. Mit vergleichsweise geringem Aufwand kann an beiden Stellen eine sinnvolle Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk erreicht werden. Der Magistrat wird daher gebeten, die geeigneten konkreten Standorte vor Ort zu prüfen und die Aufstellung der beiden Sitzbänke zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 82/9 vom 09.08.2026 Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass das auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße, unmittelbar hinter der Einmündung der Ginnheimer Mühlgasse, angeordnete eingeschränkte Halteverbot von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 16 Uhr aufgehoben wird. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot wurde seinerzeit eingerichtet, um die Anlieferung von Großteilen für den gegenüberliegenden metallverarbeitenden Betrieb zu ermöglichen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates besteht diese Notwendigkeit inzwischen nicht mehr, da entsprechende Anlieferungen in diesem Umfang nicht mehr erfolgen. Die Beibehaltung des Halteverbots führt dazu, dass wertvoller Parkraum ungenutzt bleibt, obwohl im Quartier ein erheblicher Parkdruck herrscht. Durch die Aufhebung des Halteverbots könnten zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsfluss wesentlich zu beeinträchtigen. Der Magistrat wird daher gebeten, die ursprüngliche verkehrliche Anordnung zu überprüfen und sofern die damaligen Gründe entfallen sind das Halteverbot aufzuheben. Dies würde einen sinnvollen Beitrag zur Entlastung der angespannten Parksituation im Wohngebiet leisten. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Dauerhafte Absturzsicherung am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn zwischen An der Woogstraße und Eschersheim
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 540 entstanden aus Vorlage: OF 83/9 vom 09.08.2026 Betreff: Dauerhafte Absturzsicherung am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn zwischen An der Woogstraße und Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrenstelle am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn auf der Ginnheimer Seite in Richtung Eschersheim, etwa 150 Meter nördlich der Unterführung Woogstraße, dauerhaft durch die Installation eines geeigneten Absperr- bzw. Schutzgitters zu sichern. Dabei ist eine stabile Absturzsicherung zu errichten, die den angrenzenden Entwässerungsgraben zuverlässig absichert und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrende entspricht. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich unmittelbar neben dem Geh- und Radweg ein tiefer Entwässerungsgraben mit einem Durchlassbauwerk. Derzeit wird die Gefahrenstelle lediglich durch mobile Baustellenabsperrungen gesichert. Diese provisorische Sicherung hat sich als ungeeignet erwiesen. Die Baustellenabsperrungen wurden bereits mehrfach umgestoßen und lagen anschließend im Graben, sodass die Absturzgefahr zeitweise vollständig ungesichert war. Insbesondere bei Dunkelheit oder für Kinder sowie Radfahrende stellt dies ein vermeidbares Sicherheitsrisiko dar. Da es sich offensichtlich um eine dauerhaft bestehende Gefahrenstelle handelt, sollte die provisorische Absicherung durch eine feste, wartungsarme und verkehrssichere Schutzvorrichtung ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Halbhüftiges Parken in der Straße Lindenau
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 541 entstanden aus Vorlage: OF 84/9 vom 08.08.2026 Betreff: Halbhüftiges Parken in der Straße Lindenau In der Straße Lindenau wird seit vielen Jahrzenten auf beiden Gehwegseiten halbhüftig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Diese Praxis besteht seit Jahrzehnten, ohne dass dem Ortsbeirat Beschwerden über damit verbundene Einschränkungen bekannt sind. Zugleich besteht in dem betroffenen Straßenviertel ein sehr hoher Parkpdruck, der die betroffenen Stellplätze erforderlich macht. Gleichwohl wurden dort zuletzt Kontrollen durchgeführt und Strafzettel verteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in der Straße das halbhüftige Parken in der Lindenau mit Kennzeichen 315 zu legalisieren. Dabei bitten wir zu berücksichtigen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2024 (Az.: 3C5.22) festhält, dass die Unterschreitung einer Gehwegbreite von 1,5 Metern abhängig vom konkreten Einzelfall möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrssicherheit in der Dehnhardtstraße verbessern: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ausweichverkehr wirksam begegnen
    OMOB 9
    20.08.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 543 entstanden aus Vorlage: OF 86/9 vom 09.08.2026 Betreff: Verkehrssicherheit in der Dehnhardtstraße verbessern: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ausweichverkehr wirksam begegnen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - welche Erkenntnisse der Stadt zu den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in der Dehnhardtstraße und der Nutzung als Ausweichstraße vorliegen; - ob in diesem Abschnitt zeitnahe Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können; - welche Maßnahmen geeignet sind, die Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Regelung wirksam zu verbessern und die Attraktivität als Ausweichroute zu reduzieren; - ob der Einsatz einer Geschwindigkeitsanzeigetafel, wie z. B. ein Dialogdisplay, zusätzliche Fahrbahnmarkierungen, weitere Beschilderungen oder bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Betracht kommen. Begründung: Die Dehnhardtstraße ist überwiegend von Wohnnutzung geprägt. Vor allem Familien mit Kindern und ältere Menschen wünschen sich dort ein sicheres Wohnumfeld. Obwohl für diesen Bereich eine Tempo-30-Zone angeordnet ist und das entsprechende Verkehrszeichen an der Ecke Hügelstraße vor einigen Jahren erneuert wurde, wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit regelmäßig deutlich überschritten. Die Straße ist im südlichen Teil breit ausgebaut und in beide Richtungen befahrbar. Aufgrund der Fahrbahngestaltung entsteht offenbar bei vielen Verkehrsteilnehmenden nicht der Eindruck einer verkehrsberuhigten Wohnstraße. Die häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden der Anwohnerinnen und Anwohnern erheblich und stellen insbesondere für Kinder und ältere Menschen ein Risiko dar. Hinzukommt, dass die Dehnhardtstraße im nördlichen Teil in einen deutlich engeren Einbahnstraßenabschnitt übergeht. Dort führt die geringere Fahrbahnbreite, die eingeschränkten Sichtverhältnisse und die enge Führung der Verkehrsströme zu zusätzlichen Gefährdungen. Die hohen Geschwindigkeiten im südlichen Abschnitt begünstigen dabei ein unangepasstes Fahrverhalten auch im nördlichen Straßenverlauf. Zudem gefährdet diese Situation den entgegenkommenden Fahrradverkehr. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Dehnhardtstraße aufgrund ihrer Lage als Parallelstraße zur Eschersheimer Landstraße von vielen Verkehrsteilnehmenden als Ausweichroute oder Abkürzung genutzt wird. Insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen auf der Eschersheimer Landstraße bzw. der Hügelstraße wird auf die Dehnhardtstraße ausgewichen. Dies führt zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung einer Straße, die ihrem Charakter nach eine Wohnstraße ist und nicht als überörtliche Ausweichstrecke dienen sollte. Die Kombination aus erhöhtem Verkehrsaufkommen und regelmäßig überschrittener Höchstgeschwindigkeit führt zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zu erhöhten Sicherheitsrisiken für Anwohnende. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der Situation sowie die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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