Ist die Stadt Frankfurt auf Drohnenangriffe vorbereitet?
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Zusammenfassung
In dieser Antrag wird der Magistrat gebeten, Fragen zur Drohnenabwehr im Umfeld des Frankfurter Flughafens zu klären, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit der Behörden und der Verantwortung der Stadt Frankfurt als Anteilseignerin von Fraport AG. Ziel ist es, die Sicherheitslage und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu verbessern.
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Am Flughafen — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.
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Neues zu Am Flughafen per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Drohnenabwehr im Umfeld des Flughafens Frankfurt zu beantworten und dabei insbesondere die Relevanz für den Bereich des OBR 5 bzw. dem Frankfurter Süden klarzustellen:
- Welche Behörden sind im Frankfurter Stadtgebiet, insbesondere in den südlichen Stadtteilen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen, für die Erkennung einer potenziell gefährlichen Drohne zuständig?
- Gibt es einen gemeinsamen Einsatz- und Kommunikationsplan für einen gezielten Drohnenangriff auf den Flughafen und welche städtischen Stellen sind dabei eingebunden?
- Welche technischen Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr von Drohnen hält die Fraport AG vor?
- Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Stadt Frankfurt als Standortkommune und Anteilseignerin der Fraport AG für notwendig bzw. hat sie gegenüber Fraport angeregt?
- Hat die Stadt über ihre Beteiligungssteuerung oder im Aufsichtsrat der Fraport AG konkrete Initiativen zur Verbesserung der Drohnenabwehr eingebracht?
- Welche Erkenntnisse liegen über die bisherigen Drohnenvorfälle am Frankfurter Flughafen vor und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
- Wie wird der Schutz des Anflugbereichs vor Drohnen außerhalb des eigentlichen Flughafengeländes eingeschätzt und wo werden gegebenenfalls noch Lücken gesehen?
- Mit welchen Maßnahmen und möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und den öffentlichen Raum ist im Bereich des Ortsbezirks Süd außerhalb des Flughafengeländes im Falle einer Drohnengefährdung zu rechnen?
Begründung
Der im Frankfurter Süden gelegene Flughafen Frankfurt ist für die Sicherheit und das Leben im unmittelbar angrenzenden Stadtgebiet von besonderer Bedeutung. Aufgrund der räumlichen Nähe ist insbesondere der Bereich des OBR 5 von möglichen Störungen oder Gefährdungen des Flugbetriebs unmittelbar betroffen.
Die Zahl der Drohnenvorfälle im Umfeld deutscher Flughäfen nimmt zu. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat für das Jahr 2025 insgesamt 116 relevante Drohnenstörfälle an 25 deutschen Verkehrsflughäfen festgestellt und dabei auch den Flughafen Frankfurt als besonders betroffenen Standort genannt (s. "DLR-Auswertung zu Drohnenvorfällen 2025" vom 8.6.2026; www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/ 2026/millionenkosten-durch-drohnenvorfaelle-an-deutschen-flughaefen-in-2025).
Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August 2026 hat zudem gezeigt, dass Drohnen nicht nur den Flugbetrieb beeinträchtigen, sondern auch für gezielte und möglicherweise feindselige Angriffe auf kritische Infrastruktur eingesetzt werden können.
Natürlich ist die eigentliche Drohnenabwehr eine hoheitliche Aufgabe und liegt insbesondere in der Verantwortung von Bund und Land. Die Gefährdung kann jedoch bereits entstehen, bevor eine Drohne das Flughafengelände erreicht. Damit stellt sich auch für die Stadt Frankfurt die Frage, wie gut das unmittelbare Umfeld des Flughafens geschützt ist und welchen Beitrag die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten kann.
Dies gilt umso mehr, weil die Stadt Frankfurt nicht nur Standortkommune, sondern auch bedeutende Anteilseignerin der Fraport AG ist. Deshalb soll die Anfrage klären, welche Zuständigkeiten bestehen, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen funktioniert und welchen Beitrag die Stadt selbst sowie über ihre Beteiligung an Fraport zur Sicherheit und Resilienz des Flughafens leisten kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2026Sie sind hierOFOF 158/5Ist die Stadt Frankfurt auf Drohnenangriffe vorbereitet?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 21. August 2026VV 105Ist die Stadt Frankfurt auf Drohnenangriffe vorbereitet?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme