Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung betrifft die Aufhebung eines eingeschränkten Halteverbots in der Woogstraße zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze. Der Ortsbeirat argumentiert, dass die ursprünglichen Gründe für das Halteverbot nicht mehr bestehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 14 Tage.Warum?

Ginnheimer Mühlgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Die Antwort per E-Mail bekommen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass das auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße, unmittelbar hinter der Einmündung der Ginnheimer Mühlgasse, angeordnete eingeschränkte Halteverbot von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 16 Uhr aufgehoben wird.

Begründung:

Begründung

Das eingeschränkte Halteverbot wurde seinerzeit eingerichtet, um die Anlieferung von Großteilen für den gegenüberliegenden metallverarbeitenden Betrieb zu ermöglichen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates besteht diese Notwendigkeit inzwischen nicht mehr, da entsprechende Anlieferungen in diesem Umfang nicht mehr erfolgen.

Die Beibehaltung des Halteverbots führt dazu, dass wertvoller Parkraum ungenutzt bleibt, obwohl im Quartier ein erheblicher Parkdruck herrscht. Durch die Aufhebung des Halteverbots könnten zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsfluss wesentlich zu beeinträchtigen.

Der Magistrat wird daher gebeten, die ursprüngliche verkehrliche Anordnung zu überprüfen und sofern die damaligen Gründe entfallen sind das Halteverbot aufzuheben. Dies würde einen sinnvollen Beitrag zur Entlastung der angespannten Parksituation im Wohngebiet leisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2026OFOF 82/9Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots An der Woogstraße (rechte Straßenseite) nach der Einmündung Ginnheimer MühlgasseOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 20. August 2026Sie sind hier
    OMOM 539Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen