Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Aufhebung eines eingeschränkten Halteverbots in der Woogstraße zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze. Der Ortsbeirat argumentiert, dass die ursprünglichen Gründe für das Halteverbot nicht mehr bestehen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 14 Tage.Warum?
Ginnheimer Mühlgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Piktogramm „30 km/h“ auf der Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Verkehrssituation Am Mühlgarten02.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V.07.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass das auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße, unmittelbar hinter der Einmündung der Ginnheimer Mühlgasse, angeordnete eingeschränkte Halteverbot von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 16 Uhr aufgehoben wird.
Begründung:
Begründung
Das eingeschränkte Halteverbot wurde seinerzeit eingerichtet, um die Anlieferung von Großteilen für den gegenüberliegenden metallverarbeitenden Betrieb zu ermöglichen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates besteht diese Notwendigkeit inzwischen nicht mehr, da entsprechende Anlieferungen in diesem Umfang nicht mehr erfolgen.
Die Beibehaltung des Halteverbots führt dazu, dass wertvoller Parkraum ungenutzt bleibt, obwohl im Quartier ein erheblicher Parkdruck herrscht. Durch die Aufhebung des Halteverbots könnten zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsfluss wesentlich zu beeinträchtigen.
Der Magistrat wird daher gebeten, die ursprüngliche verkehrliche Anordnung zu überprüfen und sofern die damaligen Gründe entfallen sind das Halteverbot aufzuheben. Dies würde einen sinnvollen Beitrag zur Entlastung der angespannten Parksituation im Wohngebiet leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2026OFOF 82/9Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots An der Woogstraße (rechte Straßenseite) nach der Einmündung Ginnheimer MühlgasseOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. August 2026Sie sind hierOMOM 539Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer MühlgasseDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats