Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots An der Woogstraße (rechte Straßenseite) nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots An der Woogstraße, um die Parksituation im Quartier zu verbessern. Die ursprüngliche Notwendigkeit für das Halteverbot besteht nicht mehr, was eine sinnvolle Entlastung des Parkraums ermöglichen würde.
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Ginnheimer Mühlgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Verkehrssituation Am Mühlgarten02.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V.07.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Mühlgasse per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass das auf der rechten Straßenseite der Woogstraße, unmittelbar hinter der Einmündung der Ginnheimer Mühlgasse, angeordnete eingeschränkte Halteverbot (Mo.-Fr. 7:00-16:00 Uhr) aufgehoben wird.
Begründung
Das eingeschränkte Halteverbot wurde seinerzeit eingerichtet, um die Anlieferung von Großteilen für den gegenüberliegenden metallverarbeitenden Betrieb zu ermöglichen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates besteht diese Notwendigkeit inzwischen nicht mehr, da entsprechende Anlieferungen in diesem Umfang nicht mehr erfolgen.
Die Beibehaltung des Halteverbots führt dazu, dass wertvoller Parkraum ungenutzt bleibt, obwohl im Quartier ein erheblicher Parkdruck herrscht. Durch die Aufhebung des Halteverbots könnten zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsfluss wesentlich zu beeinträchtigen.
Der Magistrat wird daher gebeten, die ursprüngliche verkehrliche Anordnung zu überprüfen und - sofern die damaligen Gründe entfallen sind - das Halteverbot aufzuheben. Dies würde einen sinnvollen Beitrag zur Entlastung der angespannten Parksituation im Wohngebiet leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2026Sie sind hierOFOF 82/9Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots An der Woogstraße (rechte Straßenseite) nach der Einmündung Ginnheimer MühlgasseOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. August 2026OMOM 539Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer MühlgasseDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)