Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine Photovoltaikanlage
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mensa der Elisabethenschule. Dies würde zur Verbesserung der ökologischen Bilanz der Schule und zur Förderung nachhaltiger Energien beitragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mensa der Elisabethenschule einrichten.
Begründung
Der Wunsch, das Dach der Mensa für die Installation einer Photovoltaikanlage zu nutzen, wurde innerhalb der Schulgemeinde der Elisabethenschule bereits mehrfach geäußert. Hintergrund dieses Anliegens ist das Bestreben, dort, wo es möglich ist, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu leisten.
Das flache Dach der Mensa bietet sehr gute Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Durch die Möglichkeit, nachhaltige Energie selbst zu erzeugen, würde die ökologische Bilanz der Schule deutlich verbessert und ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen.
Das Vorhaben entspricht den Zielen des Frankfurt Green City-Process und würde einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Frankfurt leisten. Gleichzeitig hätte das Projekt eine wichtige Vorbildfunktion für die Schulgemeinde und würde das Bewusstsein für erneuerbare Energien und nachhaltiges Handeln stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2026OFOF 75/3Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine Photovoltaik-AnlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2026Sie sind hierOMOM 571Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine PhotovoltaikanlageDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats